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Union zieht rechtliche Konsequenzen aus der Affäre Amthor

Philipp Amthor, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Union will nun doch rechtliche Konsequenzen aus der Lobby-Affäre um ihren Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor (CDU) ziehen. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Samstag) berichtet, hat die Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach Parlamentarier Aktienoptionen als Nebeneinkünfte offenlegen müssen. Das ist bisher nicht notwendig.

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Der parlamentarische Geschäftsführer der Union, Patrick Schnieder (CDU), bestätigte dies der Zeitung. „Es wird Zeit, hierüber nicht nur zu reden, sondern auch zu handeln“, so Schnieder. Die Unionsfraktion wolle die deutlich gewordene Lücke bei den Transparenzregelungen für Abgeordnete schließen. Er forderte die SPD auf, bei der Gesetzesänderung mitzumachen, um noch vor Weihnachten die Regelung auf den Weg bringen zu können. Amthor stand massiv in der Kritik, weil er sich für ein US-Unternehmen eingesetzt hatte und dafür im Gegenzug Aktienoptionen übertragen bekam. In dem Gesetzentwurf heißt es laut Zeitung, bislang seien Optionen auf Geschäftsanteile keine Einkünfte im Sinne des Abgeordnetengesetzes, weshalb sie nicht den Veröffentlichungspflichten unterliegen würden. Das widerspreche aber dem Grundsatz der Transparenz. Bei Aktienoptionen könne der Konflikt darin liegen, dass man an der Steigerung des zukünftigen Unternehmenswertes ein Interesse habe.

Foto: Philipp Amthor, über dts Nachrichtenagentur

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3 Kommentare

  1. W. Lorenzen-Pranger
    28. November 2020 um 14.06 — Antworten

    „…bislang seien Optionen auf Geschäftsanteile keine Einkünfte im Sinne des Abgeordnetengesetzes, weshalb sie nicht den Veröffentlichungspflichten unterliegen würden. Das widerspreche aber dem Grundsatz der Transparenz.“

    Echt jetzt? Mit einem mal erinnert sich ausgerechnet die CDU daran, daß es das Grundgesetz gibt? Nee aber auch, wie konnte DAS denn passieren?
    Ich verzichte mal auf auf Links zu all den VIELEN Aussagen der etlichen, eigentlich aller, Verfassungsrechtler im Amt oder a.D., vorneweg Herr Dr. Papier, aus den letzten sechs oder sieben Monaten, ich hatte hier auf etliche bereits mehrfach (!) hingewiesen.

    • Manfred Murdfield
      29. November 2020 um 11.12 — Antworten

      Wie relevant sind eigentlich Hinweise in Kommentaren der OOZ? Aber dass die Legislative für sich selbst beschliesst, wie hoch die Bezüge der Abgeordneten sind, führt in der Selbstüberschätzung dazu, dass alle das Gehalt eines Bundesrichters erhalten. Als Grundgehalt, mit der nach oben offenen Richterskala und einschliesslich aller damit automatisch verbundenen Gehaltssteigerungen. Und die unbefleckte Vermehrung der nächsten Bundestagsteilnehmer gehört zum Bereicherungskodex der vom Volk erwählten Parteien und deren Leuchttürme. Aber wie sagte schon Konrad Adenauer: man soll das alte Wasser nicht wegkippen, wenn man kein Neues hat. Nun denn.

      • W. Lorenzen-Pranger
        29. November 2020 um 15.28 — Antworten

        Ob das hier relevant ist ist fraglich. Immerhin kann aber jeder hier seine Meinung sagen – und das für jedermann (mit Internetanschluss) sichtbar. Ich halte das für einen Gewinn.

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