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24-Stunden-Pflege – Die wichtigsten Infos im Überblick

Die 24-Stunden-Pflege kann dabei helfen, selbst bei einem höheren Pflegebedarf nicht in ein Pflegeheim ziehen zu müssen.

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Anzeige Im gewohnten Umfeld alt werden – ein Traum, den viele haben. Dank zeitweiser Unterstützung durch Angehörige sowie durch den ambulanten Pflegedienst bzw. eine Tagespflege kann dieser Wunsch Wirklichkeit werden. Auch eine so genannte 24-Stunden-Pflege kann dabei helfen, selbst bei einem höheren Pflegebedarf nicht in ein Pflegeheim ziehen zu müssen. Wenn jemand rund um die Uhr vor Ort und abrufbereit ist, sorgt dies bei den Angehörigen für eine große Entlastung. Doch bevor man sich für diese Variante entscheidet, sollte man einige Erkundigungen einholen. Wir helfen und zeigen, was genau eine 24-Stunden-Pflege leisten kann, welche Voraussetzungen dabei gelten und welche unterschiedlichen Modelle es gibt. Außerdem gehen wir der Kosten- und Finanzierungsfrage nach.

Wie kann die 24-Stunden-Pflege unterstützen?

24-Stunden-Betreuungskräfte sind in der Regel keine ausgebildeten Pflegefachkräfte. Deshalb dürfen sie auch nur bestimmte Aufgaben übernehmen. Alle Tätigkeiten, welche sich auf eine medizinische Behandlungspflege beziehen, dürfen nicht erbracht werden. Hierzu zählen beispielsweise die Medikamentengabe, Injektionen oder Blutzuckermessungen.

Die Aufgaben einer 24-Stunden-Pflege sind:

Grundpflege

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Unterstützung beim Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, beim An- und Ausziehen

Hauswirtschaft

  • Durchführung von Hausarbeiten wie Grundreinigung von Haus/Wohnung
  • Waschen und Bügeln von Kleidung
  • leichte Gartenarbeit
  • Versorgung von Haustieren und Pflanzen

Ernährung

  • Erledigung von Einkäufen
  • gemeinsames Kochen
  • mundgerechte Zubereitung von Nahrung falls erforderlich

Soziale Begleitung

  • abhängig von der individuellen Lebenssituation Bewegung und Abwechslung in die Tagesstruktur bringen
  • gemeinsame Spaziergänge oder Café-Besuche
  • Spielen von Brettspielen
  • Gesprächsführung
  • Vorlesen von Buch oder Tageszeitung
  • Begleitung bei Arzt-, Therapie- oder Behördenbesuchen

Für wen kann sich die Betreuung lohnen?

Der Bedarf an Pflegekräften steigt um ein Drittel bis zum Jahr 2049. Betreuungskräfte können hier eine wichtige Lücke schließen, indem sie (ambulante Pflegekräfte) entlasten. Wer seinen Alltag zuhause nicht mehr alleine bestreiten kann, einen Umzug in ein Heim aber nicht präferiert, kann eine 24-Stunden-Betreuung engagieren. Durch diese wird die Betreuung im eigenen Zuhause ermöglicht. Betroffene bekommen Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen – gleichzeitig werden Angehörige entlastet.

Grundsätzlich kann jeder eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, sollte allerdings beachten, dass die Kosten in der Regel selbst getragen werden müssen. Zudem gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen und sich auf ein angemessenes Wohnumfeld der Pflegekräfte beziehen.

Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen

Ist die Entscheidung gefallen und es soll eine 24-Stunden-Pflege engagiert werden, sollten im nächsten Schritt die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Weil die Betreuungskraft mit dem Pflegebedürftigen unter einem Dach leben wird, muss ein angemessenes Wohnumfeld geschaffen werden. Zu den wichtigsten zu erfüllenden Voraussetzungen gehören:

  • ein eigenes, möbliertes, abschließbares Zimmer mit Fenster für die Betreuungskraft
  • freie Kost und Logis für die Pflegekraft, wobei die Küche ständig zugänglich sein muss
  • ein Telefon- und Internetanschluss sind optional
  • die Arbeitszeit der Pflegekraft ist trotz Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ auf 40 Wochenstunden begrenzt

Diese 3 unterschiedlichen Modelle gibt es

Es gibt drei verschiedene Modelle für die 24-stündige Betreuung. Zum Beispiel können Angehörige des Pflegebedürftigen direkt zum Arbeitgeber werden und im Arbeitgebermodell einen Vertrag mit einer ausländischen Betreuungskraft abschließen. Dies birgt jedoch einige Tücken, wie das Aufsetzen eines korrekten Arbeitsvertrages, das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Oder man schließt einen Vertrag mit einer selbständigen Betreuungskraft ab, welche in ihrem Heimatland ein Gewerbe angemeldet hat. Hier besteht jedoch das Risiko einer Scheinselbständigkeit. Einfacher ist die Vermittlung einer 24-Stunden-Pflege über eine Entsendefirma. Beim Entsendemodell bleibt die Betreuungskraft in ihrem Heimatland als Arbeitnehmer sozialversichert und arbeitet für einen begrenzten Zeitraum in einem anderen Land. Spezielle Vermittlungsagenturen helfen dabei, eine passende Betreuungskraft zu finden.

Diese Qualitätskriterien sollte die Pflegekraft erfüllen

Auch in der Pflege und Betreuung gibt es schwarze Schafe. Wie lässt sich eine vertrauenswürdige, seriöse 24-Stunden-Pflege finden? Indem man auf ein paar Dinge achtet:

  • Für eine legale Vermittlung von Betreuungskräften aus dem Ausland ist eine A1-Bescheinigung zwingend notwendig. Diese bestätigt, dass Steuern und Sozialabgaben direkt im Heimatland abgeführt werden.
  • Die Vermittlungsagentur sollte eine deutsche Gesellschaftsform haben, wie zum Beispiel GmbH. Denn dann unterliegt sie dem deutschen Recht und muss sich an die Gesetze halten. Das spricht für Seriosität.
  • Falls die Betreuungskraft einmal ausfällt, sollte die Agentur Unterstützung anbieten.
  • Wichtig ist, dass alles Besprochene in einem schriftlichen Vertrag festgehalten wird.
  • Im Ernstfall sollte die Vermittlungsagentur jederzeit erreichbar sein.
  • Eine gute Vermittlungsagentur geht individuell auf ihre Kunden ein, nimmt sich Zeit um alle relevanten Informationen und somit die Anforderungen an die Betreuungskraft zu verstehen.

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?

Abhängig von Leistungsmodell und Vermittlungsagentur sowie dem zu erwartenden Aufwand, können die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege stark variieren. Man sollte sich jedoch darüber bewusst sein, dass das Engagement einer solchen Betreuungskraft mit nicht unerheblichen Kosten einhergeht. Weil auch bei Betreuungskräften aus dem Ausland das deutsche Arbeitsrecht gilt, wird mindestens der deutsche Mindestlohn geleistet. Bei Betreuungskräften mit Erfahrung und Spezialisierung können die Kosten auch über dem Mindestlohn liegen.

Zur Orientierung kann man mit monatlichen Kosten in Höhe von 2.500 Euro rechnen. Auf das Jahr gerechnet bedeutet dies Ausgaben von 30.000 Euro und mehr. Abweichungen hiervon sind zum Beispiel anhand des vorliegenden Pflegegrads möglich.

So lässt sich die Pflege finanzieren

Aufgrund der hohen Kosten für eine 24-Stunden-Pflege stellt sich die Frage nach finanzieller Unterstützung. Eine Finanzierung durch die Pflegekasse ist nicht vorgesehen, da keine professionelle Pflege geleistet wird. Allerdings können bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden, mit denen sich wiederum die Betreuungskraft finanzieren lassen. Je nach Pflegegrad fällt das Pflegegeld unterschiedlich hoch aus und kann genutzt werden, um die zusätzliche Betreuung zu bezahlen. Betroffene können zwischen 332 und 947 Euro bekommen. Auch das Verhinderungspflegegeld und bis zu 806 Euro vom Kurzzeitpflegegeld können für die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege verwendet werden. Wer in Bayern wohnt, profitiert zudem vom zusätzlichen Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr. Liegt der Pflegegrad zwischen 0 und 1, können steuerliche Vorteile geltend gemacht werden.

Dadurch können die Kosten um folgende Beträge reduziert werden (gerechnet auf 30 Tage):

Aufgrund der hohen Kosten für eine 24-Stunden-Pflege stellt sich die Frage nach finanzieller Unterstützung.

Weiterführende Quellen:

Was Angehörige und Pflegebedürftige bei der Suche nach einer 24-Stunden-Pflege beachten sollten und Möglichkeiten, jemand geeigneten für die umfassende Betreuung zu finden, verraten Experten unter www.deutsche-seniorenbetreuung.de.

Soll die Pflege über einen begrenzten Zeitraum erfolgen, lassen sich unter www.bundesgesundheitsministerium.de hilfreiche Informationen zu den konkreten Leistungen der Kurzzeitpflege finden.

Hier erhalten Betroffene grundlegende Informationen, was es im Rahmen des Entsendemodell mit der A1-Bescheinigung auf sich hat www.aok.de.

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