Kabinett beschließt neues Gesetz im Kampf gegen Kinderehen
Die Regierung will Minderjährige bei Auslandsehen besser schützen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei am Mittwoch vom Kabinett beschlossen worden, teilte das Justizministerium mit.
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Das vorgeschlagene Gesetz betrifft demnach Ehen, bei denen mindestens eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war. Solche Ehen sollen in Deutschland auch künftig unwirksam sein. Das soll auch dann gelten, wenn sie im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurden. Um die Beteiligten einer solchen unwirksamen Ehe besser zu schützen, sollen Unterhaltsansprüche für die bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alte Person geregelt werden sowie Regelungen über die Heilung der unwirksamen Ehe getroffen werden.
„Eheschließungen von Minderjährigen widersprechen unserer liberalen Werteordnung“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Das deutsche Recht wird dies auch künftig klar zum Ausdruck bringen.“ Man halte am Verbot von Minderjährigenehen in Deutschland fest.“ Wir akzeptieren keine im Ausland geschlossenen Minderjährigenehen, wenn auch nur einer der Beteiligten bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war.“ Zugleich schütze man Betroffene besser vor den Folgen einer Unwirksamkeit ihrer Ehe. „Wir treffen neue Regeln zu Unterhaltsansprüchen und zur Heilung unwirksamer Ehen“, so Buschmann. Das Bundesverfassungsgericht habe dies „aus guten Gründen angemahnt“.
Eine Neuregelung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen aus dem Jahr 2017 für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt hatte. Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2024 eine Neuregelung zu treffen.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Schmuck bei einer Hochzeit (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
6 Kommentare
Am deutschen Wesen soll die Welt genesen – mal wieder?
Es ist vielen Naturvölkern seit Äonen völlig normal, dass junge Mädchen mit der ersten Regelblutung erwachsen und damit heiratsfähig werden. Nur Doitschland masst sich mal wieder an, alle unter ihre völlig willkürlichen Regeln zwingen zu wollen?
Nun kann man bei uns in Deutschland wohl nicht mehr von Naturvölkern reden. Wo ist da für sie das Problem? In Deutschland dürfen Eheschließungen, die in der Regel bei den unter 16jährigen Mädchen arrangiert werden und nicht auf freiwilliger Basis geschlossen werden, verboten. Und das ist gut so!
Diese Ehen sind ja auch i.d.R. nicht in Deutschland geschlossen worden, sondern da, wo dies legal ist. Hierzulande kann man ab 18 heiraten, aber was passiert, wenn zwei hier frisch verheiratete 18jährige in ein Land kommen, wo diese Altergrenze bei 21 Jahren liegt? Sofortige Zwangsscheidung, ominöse „Heilung“ und evtl. Haftstrafen?
Im Ausnahmefall kann man hierzulande ab sechzehn Jahren heiraten, ein Wikipedia-Artikel meint, sogar ab fünfzehn. Es bedarf aber in solchen Fällen einer Sondergenehmigung.
Dann sollte man aber besser nicht in ein Land reisen, wo Heiraten erst ab 18 oder 21 erlaubt ist. Wenn sich das ähnliches anmasst wie Deutschland dann siehe oben.
Es geht in erster Linie um den Schutz (meist) junger Mädchen die zwangverheiratet werden. Oft werden sie zum Heiraten in die Heimatländer gefahren und kommen dann verheiratet zurück. Mit freiem Willen hat das oft nichts tun.