BGH bestätigt Urteil nach versuchter Kokain-Bergung im Containerhafen in Bremerhaven

Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von fünf der neun Angeklagten im Verfahren um den versuchten Bergung von mehr als 500 Kilogramm Kokain aus dem Bremerhavener Containerhafen verworfen. Das teilte das Landgericht Bremen am Donnerstag mit.
Damit ist das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer vom 29. April 2025 rechtskräftig.
Die Kammer hatte sechs Angeklagte wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und zehn Monaten und zehn Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Beihilfe zum Handeltreiben in Tateinheit mit Betrug schuldig gesprochen.
Zwei Angeklagte wurden wegen Handeltreibens in Tateinheit mit Beihilfe verurteilt.
Die neun Männer im Alter zwischen 35 und 49 Jahren hatten sich nach Überzeugung des Gerichts im März 2023 zusammengeschlossen, um 503,3 Kilogramm Kokain aus dem Hafen zu bergen. Die Droge sollte von unbekannt gebliebenen Hintermännern gewinnbringend weiterverkauft werden.
Die versuchte Bergung in der Nacht auf den 6. April 2023 scheiterte. Ein zweiter Versuch am Folgetag blieb ebenfalls erfolglos, weil die Täter den Container nicht rechtzeitig lokalisieren konnten.
Einige der Angeklagten hatten unterschiedliche Rollen, darunter die Organisation der Bergungscrew, die Beschaffung eines Hafenausweises und die Koordination der Gruppe.





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