Wirtschaft

Mehrwertsteuerchaos in der Gastronomie und Hotellerie

Mehrwertsteuerreduzierung gegen das Gaststättensterben – die DEHOGA setzt sich mit einer Petition dafür ein.

Mehrwertsteuerreduzierung gegen das Gaststättensterben – die DEHOGA setzt sich dafür ein.
Foto: Peter Stanic

Oldenburg/München (Danielle C. Zollickhofer) „Hallo, ich hätte gerne eine Pizza Margherita, bitte.“ „Gern. Zum Hieressen oder zum Mitnehmen?“ Diese Frage wird nicht nur gestellt, um herauszufinden, wie das Essen serviert werden soll, sondern hat zuerst einmal steuerliche Gründe. Der bayrische Gaststättenverband hat jetzt eine Petition ins Leben gerufen.

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Problematik in der Gastronomie

Für die Abrechnung muss der Verkäufer wissen, wie er die Bestellung besteuern muss. Zunächst gilt für „Waren des täglichen Bedarfs“, darunter fallen auch Lebensmittel, der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent. Doch verzehrt der Kunde sein Essen im Laden an einem Tisch, gilt der volle Steuersatz von 19 Prozent, da auswärts essen seit den sechziger Jahren als Luxus gilt. Außerdem nimmt der Kunde durch die Bedienung und die anschließende Reinigung des Geschirrs eine Dienstleistung in Anspruch. Verzichtet er also auf den Service und entscheidet sich dazu, das Essen mitzunehmen oder in einem Imbiss am Stehtisch zu essen, fallen nur 7 Prozent Mehrwertsteuer an.

Jetzt könnte man meinen, für den Coffee-to-go gelte der reduzierte Steuersatz – er wird ja unterwegs konsumiert. Dem ist nicht so. Kaffee ist ein Getränk, da gilt immer der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Mit Ausnahme von Milch und Mineralwasser, welche mit reduziertem Steuersatz besteuert werden. Deshalb haben auch Latte Macchiato und Milchkaffee eine Sonderstellung: Der Milchanteil in diesen Getränken beträgt 75 Prozent, deshalb ist auch hier die Mehrwertsteuer 7 Prozent.

Bucht man eine Catering-Firma entscheidet das Geschirr: Wird das Essen mit Plastikgeschirr bestellt, gilt der reduzierte Steuersatz. Soll das Essen mit Porzellangeschirr und womöglich noch mit Bestuhlung geliefert werden, gilt der volle Steuersatz, weil Porzellan nach der Benutzung gereinigt werden muss. Wodurch wieder eine Dienstleistung anfällt.

Daher haben insbesondere Restaurants gegenüber Imbissen und Lieferdiensten einen steuerlichen sowie Wettbewerbsnachteil, obwohl für die Gastwirtschaftsbetriebe durch höhere Personalkosten und die Bereitstellung von Sitzmöglichkeiten sowieso schon höhere Kosten anfallen.

Petition der DEHOGA

Deshalb hat der Deutsche Hotellerie und Gastronomieverband (DEHOGA) Bayern eine Petition gestartet, die den reduzierten Steuersatz von 7 Prozent für Essen im Allgemeinen fordert. Unabhängig davon, wo es gekauft, zubereitet oder verzehrt wird. „Gravierend sind die Auswirkungen auf unsere Umwelt“, merkt der Verband an, „durch die überdurchschnittlich wachsenden Umsätze im Take-away-Bereich und den Lieferdiensten nimmt der Plastik- und Papierwahnsinn immer mehr zu.“

„Wir hoffen auch, dass die Petition der DEHOGA auch dem Gasthaussterben entgegenwirkt“, sagt Küchenchef Nico Winkelmann vom Bümmersteder Krug, „Denn die Gastronomie ist in Deutschland einer der größten Arbeitgeber und deshalb gerade in Bezug auf Arbeitsplätze wichtig.“ Und werde die Steuersenkung durchgesetzt, käme das letztendlich auch den Kunden zugute, so Winkelmann.

Problematik in der Hotellerie

In der Hotellerie sieht die Sache etwas anders aus. Seit 2010 gilt bundesweit der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent für Übernachtungen. Dies hatte die FDP im Rahmen der damals vorausgegangenen Bundestagswahl durchgesetzt.

Wellness- und Fitnessangebote, Parkmöglichkeiten sowie Frühstück und andere Verpflegungsleistungen müssen aber weiterhin mit 19 Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet werden. „So haben wir trotz reduziertem Steuersatz einen Mehraufwand“, berichtet Thomas Mühlau, Geschäftsführer des Hotel Bavaria und Mitglied im Vorstand der DEHOGA-Oldenburg. Denn auf der Rechnung müssen, sobald zu der Übernachtung andere Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, beide Steuersätze erscheinen. „Teilweise wurden wir von ein paar Gästen unter Druck gesetzt, weil sie aufgrund deren Spesensatz, das Frühstück günstiger haben wollten“, berichtet Mühlau, „aber das geht natürlich nicht.“

Zusätzlich zu dem Mehraufwand stehen Hoteleigentümer vor einem anderen Problem: Am 18. Januar 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass es keine unterschiedlichen Steuersätze für eine einheitliche Leistung geben darf. Der Steuersatz richtet sich nach dem Hauptbestandteil der Rechnung, auch wenn die Preise der anderen Bestandteile bestimmt werden können. Demnach zählt die Übernachtung (Steuersatz 7 Prozent) als Haupt- und das Frühstück oder Ähnliches (19 Prozent) als Nebenbestandteil und müssten also, laut Urteil des EuGHs insgesamt mit 7 Prozent besteuert werden. Aber das Urteil steht im Konflikt zum deutschen Steuersystem. Mühlau klärt auf: „Wir Hotels dürfen uns nicht nach dem Urteil richten. Für uns gilt trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs weiterhin das deutsche Steuersystem.“

Neue Entwicklung durch Grundrente?

Die SPD hat dieses Jahr im Mai ein Konzept zur Grundrente vorgestellt. Das Konzept sieht vor, die Grundrente durch höhere Steuereinnahmen und damit auch durch die Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen zu finanzieren. Demnach könnten die Übernachtungen ab 2021 wieder mit 19 Prozent besteuert werden.

Der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Marcel Klinge kritisiert dies scharf: „Die SPD gefährdet mit den Plänen für die Grundrente das Tourismuswachstum in Deutschland.“ Denn in 26 von 28 EU-Ländern gelte der reduzierte Steuersatz, wodurch das europäische Ausland für Touristen immer attraktiver würde. Dies fiele dann der deutschen Wirtschaft zulasten. „Allein 2010 und 2011 hat die Mehrwertsteuerreduzierung Investitionen im Bereich Personal und Modernisierung in Höhe von 939,6 Millionen Euro möglich gemacht, die auch nachhaltig wirken“, so Klinge. Mühlau sieht es ähnlich: „Die Mehrwertsteuer jetzt wieder zu erhöhen, hätte volkswirtschaftlich keinen Vorteil, sondern eher gravierende Nachteile.“

Auswirkungen der DEHOGA-Petition für die Hotellerie

„Für uns Hotels hätte es finanziell keine großen positiven Auswirkungen, wenn die Mehrwertsteuer für das Frühstück gesenkt würde“, findet Mühlau. „Aber wir unterstützen die Petition und stehen unseren Kollegen von der Gastronomie bei.“ Er glaube daran, dass die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie den gleichen Boom hervorrufe, wie er bereits in der Hotellerie seit 2010 zu beobachten sei.

Nicht zuletzt käme die Steuersenkung für Essen im Allgemeinen auch den Verbrauchern zugute: „Es ist ein Ansatz, das Steuersystem zu vereinfachen“, so Mühlau. Denn im Moment sei schwer nachzuvollziehen, wie die Mehrwertsteuersätze zustande kommen. „Ich wünsche mir, dass sich die Steuersätze insgesamt vereinheitlichen und man sich für meinetwegen zwei entscheidet. Ich dachte, 7 und 19 Prozent wären die einzigen Möglichkeiten und dann kommt mein Eierlieferant und hat insgesamt vier Mehrwertsteuersätze für mich im Angebot.“

Noch bis zum 1. März kann die Petition unterschrieben werden – auch online. Bisher kamen 36.956 Unterschriften zusammen.

Gut zu wissen: Die Bettensteuer

Die Bettensteuer ist ein Betrag, den Hotelgäste zusätzlich zur Übernachtung zahlen müssen. Sie wurde im Jahr 2010 von vielen Städten eingeführt, um die Steuerausfälle durch die Mehrwertsteuersenkung auszugleichen.

Der Oldenburger Stadtrat hat eine spezielle Lösung für das Problem gefunden: 18 Oldenburger Hotels haben zugestimmt, statt der Bettensteuer einen „freiwilligen“ Beitrag an die Oldenburger Tourismus und Marketing GmbH (OTM) zu zahlen. Davon wurden zahlreiche Projekte finanziert.

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