Bei Erdbeerschalen auf Preisauszeichnung achten
Oldenburg (zb/pm) Endlich sind die Erdbeeren reif. Doch die süßen Früchte sind mitunter auch Anlass für Ärger, denn nicht immer bekommt der Käufer die Menge, die offiziell verkauft wird. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Oldenburg sagt, worauf beim Kauf zu achten ist.
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Für Erdbeeren, ob in Folie verpackt oder lose angeboten, gelten eichrechtliche Regeln. So müssen Erdbeeren, die als 500-Gramm-Schalen angeboten werden, im Mittel das genannte Gewicht auch einhalten. Sie dürfen nur verkauft werden, wenn ihre Füllmenge eine festgelegte Minusabweichung nicht überschreitet und mindestens 470 Gramm enthält. Leider hat der Kunde keinen Rechtsanspruch darauf, auch 500 Gramm zu bekommen. Bei offenen 500-Gramm-Schälchen ist der Händler verantwortlich, dass das Gewicht stimmt. Er muss ansonsten Erdbeeren nachlegen, egal, ob der Gewichtsverlust durch herausgefallene oder absichtlich entnommene Früchte entstanden ist.
Außerdem werden Erdbeeren in Schälchen angeboten, die mit einem Preis für 500-Gramm-Gewicht sowie der Angabe des Grundpreises pro Kilogramm ausgezeichnet sind. Diese werden nicht als Schälchen, sondern nach Gewicht verkauft. Das bedeutet, der Kunde zahlt in jedem Fall für das tatsächliche Gewicht und nicht unbedingt den ausgezeichneten 500- Gramm-Preis. „Eine verbraucherfreundliche Lösung, denn es wird nur der Preis für die tatsächlich enthaltene Menge gezahlt und das Gewicht für die Verpackung wird in der Regel nicht berechnet“, sagt Christel Lohrey, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Oldenburg.
Sie rät, die Erdbeeren zu kaufen, die mit einem Preis für 500 Gramm Gewicht sowie der Angabe des Grundpreises pro Kilogramm ausgezeichnet sind. Die Verpackung darf nicht zum Gewicht der Erdbeeren hinzugerechnet werden. Im Regelfall werden bei den Kontrollwaagen nur zwei Gramm Gewicht (Tara) für übliches Verpackungsmaterial von Obst und Gemüse abgezogen, Obstschälchen sind jedoch oft schwerer. Dies kann der Käufer auch selber überprüfen, indem er einfach vor dem Wiegen auf den Button Erdbeeren drückt – der Bon müsste dann das entsprechende Minusgewicht auszeichnen. Im Zweifelsfall sollte der Käufer nachfragen. Ist das Verpackungsgewicht nicht korrekt, kann er reklamieren. Auch beim Selbstpflücken auf dem Erdbeerfeld gilt: Gezahlt wird nur für die Erdbeeren.
1 Kommentar
Und was ist mit dem ganzen Grünen ?
Muß ich das auch bezahlen ?
Das ist doch keiner, oder doch ?