Wirtschaft

Was ändert sich 2016?

Wie bei jedem Jahreswechsel treten auch am 1. Januar des Schaltjahres 2016 zahlreiche neue Regeln und beachtenswerte Änderungen in Kraft.

2016 werden viele Bürger mehr Geld in ihren Portmonees haben.
Grafik: Christian Kruse

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Oldenburg (am) – Wie bei jedem Jahreswechsel treten auch am 1. Januar des Schaltjahres 2016 zahlreiche neue Regeln in Kraft. Für Familien, Steuerzahler, Patienten und Kunden der Post wird sich einiges ändern. Unter dem Strich wird es mehr Geld vom Staat geben und ein paar Änderungen sind zu beachten. Die OOZ-Redaktion hat die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst.

Mehr Geld im Portmonee

Für alle ledigen Einkommenssteuerpflichtigen steigt der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 8652 Euro (Existenzminimum). Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17.304 Euro. Um die „kalte Progression“ auszugleichen wird der Einkommensteuertarif um 1,48 Prozent angehoben.

Kindergeld

Hinzukommen Verbesserungen für Familien: mehr Kindergeld, ein höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und mehr Kinderzuschlag für Geringverdiener. Das Kindergeld wird um zwei Euro pro Monat angehoben. Ab 2016 müssen der Familienkasse die Steueridentifikationsnummern der betreffenden Kinder und Kindergeldbezieher mitgeteilt werden. Sollten sie nicht vorliegen, haben Eltern noch bis Ende 2016 Zeit, die Informationen zu melden. Danach fordert die Familienkasse die Leistung rückwirkend zurück.

Kinderfreibetrag

Zeitgleich steigt der Kinderfreibetrag um 96 Euro auf 4608 Euro. Der Kinderzuschlag steigt ab 1. Juli um 20 Euro auf maximal 160 Euro monatlich.

Mindestlohn

In einigen Branchen (Dachdecker, Abfallwirtschaft, Aus- und Weiterbildung, Pflegehilfs- und Betreuungskräfte) steigt der Mindestlohn. Weitere Informationen gibt es beim Zoll.

Arbeitslosengeld

Kurzbeschäftigte haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie sechs Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit wurde bis zum 31. Dezember 2016 verlängert.

Hartz IV – Sozialhilfe – Grundsicherung

Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 399 auf 404 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder wird um drei, die für Jugendliche um vier Euro monatlich angehoben.

Kurzarbeitergeld

Ab 2016 kann die Bundesagentur für Arbeit das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis zu zwölf Monate gewähren.

Rentenerhöhung

Die Renten sollen ab 1. Juli im Westen um 4,3 Prozent und im Osten um 5 Prozent angehoben werden. Endgültige Berechnungen werden im Frühling stattfinden.

Steuerpflichtige Renten

Rentner müssen erst bei Einkünften von mehr als 8652 Euro eine Steuererklärung abgeben. Der steuerpflichtige Rentenanteil (für neue Rentner) steigt von 70 auf 72 Prozent.

Rentenversicherung

Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auf 84,15 Euro monatlich erhöht.

Renteneintritt

Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase. Das heißt laut Bundesregierung: Wer 1951 geboren ist und 2016 in den Ruhestand geht, muss fünf Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.

Sozialversicherungen

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West steigen von 6050 Euro auf 6200 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5200 auf 5400 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2016 auf 56.250 Euro jährlich (2015: 54.900 Euro).

Beiträge für Krankenkassen

Der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen beträgt 14,6 Prozent. Er ist gesetzlich festgeschrieben. Die Hälfte davon, 7,3 Prozent, trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2016 ist auf 1,1 Prozent festgelegt (vorher 0,9 Prozent).

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe bleibt mit 5,2 Prozent stabil. Sie gilt für alle Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen – unabhängig davon, ob sie über die Künstlersozialkasse versichert sind oder nicht.

BAföG

Mit Beginn des Schuljahres 2016 und des Wintersemesters 2016/2017 steigen die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studenten mit eigener Wohnung können dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Auch die Freibeträge für das Elterneinkommen steigen. Junge asylberechtigte und geduldete Flüchtlinge können ab Januar schon nach 15 Monaten Aufenthalt BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Außerdem steigt das sogenannte Meister-BAFöG ab August.

Ausbildungshilfe für Flüchtlinge

Geduldete und andere Flüchtlinge erhalten nach 15 Monaten statt nach vier Jahren in Deutschland einen Anspruch auf Hilfen zur Ausbildung.

Wohngeld

Die Wohngeldreform tritt am 1. Januar in Kraft. Fast alle Wohngeldempfänger erhalten ohne Antrag ein höheres Wohngeld. Rund 320.000 Haushalte haben durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch. Fragen und Antworten gibt es auf den Seiten des Bundesminesteriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Frauenquote

Börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen für alle Aufsichtsratsposten ab Januar eine Frauenquote von 30 Prozent einhalten. Entsprechende Regelungen gelten auch für den Öffentlichen Dienst und für Gremien, bei deren Besetzung der Bund mitbestimmen kann.

Umsatzsteuer

Wer bisher als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, aber in 2015 mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht hat, wird ab Januar umsatzsteuerpflichtig.

Bürokratieentlastungsgesetz

Durch die Anhebung der Grenzbeträge für Buchführungspflichten werden kleine und mittlere Unternehmen von der Buchführungspflicht befreit. Mehr Informationen gibt es unter www.impulse.de.

Elektroschrott zum Händler zurück

Händler mit Verkaufsflächen ab 400 Quadratmetern müssen seit dem 31. Oktober 2015 (Übergangsfrist bis 24. Juli 2016) ausrangierte Elektrogeräte zurücknehmen. Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern können kostenlos und ohne Kassenbon zurückgegeben werden. Auch große Geräte nehmen die Händler zurück, wenn ein gleichwertiges Gerät gekauft wird.

Elektroautos

Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, werden nur noch für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit (vorher zehn Jahre).

TÜV-Plakette

Die gelbe TÜV-Plakette verliert zum 1. Januar ihre Gültigkeit, die Hauptuntersuchung ist überfällig.

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

In Niedersachsen läuft zum Jahreswechsel die Frist ab, um in bestehenden Gebäuden Rauchmelder zu installieren.

Kreditkarten

Geringere Kreditkartengebühren bringen seit Dezember Einsparungen für Händler und Verbraucher.

Überweisungen

Ab Februar können auch Privatleute Überweisungen nur noch mit der internationalen Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number) vornehmen.

Bankkonto für Jedermann

Ab Mitte 2016 bekommt sehr wahrscheinlich jeder das Recht auf ein Bankkonto. Banken dürfen dann die Eröffnung eines Girokontos nicht mehr verwehren.

Freistellungsaufträge

Anleger, die ihrem Geldinstitut vor 2011 einen Freistellungsauftrag erteilt haben, müssen die Gültigkeit prüfen. Die Aufträge werden ungültig, wenn sie keine Steueridentifikationsnummer enthalten.

Porto wird teurer

Das Briefporto für den Standardbrief (bis 20 Gramm) steigt von 62 auf 70 Cent und der Maxibrief (bis 1000 Gramm) von 2,40 auf 2,60 Euro. Ein Einschreiben innerhalb Deutschlands und ins Ausland wird 2,50 statt 2,15 Euro kosten.

Telefonieren und Surfen wird günstiger

Ab Ende April sind beim Roaming im EU-Ausland nur noch Aufschläge von 5 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro Megabyte Daten erlaubt (zzgl. Mehrwertsteuer).

Zeitnaher Termin beim Facharzt und ärztliche Zweitmeinung

Ab 23. Januar vermitteln die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung geeignete Fachpraxen oder einen Termin in einem Krankenhaus, damit die Patienten innerhalb einer Woche (spätestens vier Wochen) die notwendige medizinische Versorgung erhalten. Ausgenommen sind Bagatellkrankheiten. Ist eine Operation geplant, können Versicherte in vielen Fällen eine zweite ärztliche Meinung einholen. Welche Eingriffe davon betroffen sein werden, wird ein Gemeinsamer Bundesausschuss noch entscheiden. Die Kosten erstatten die Krankenkassen.

Beratung für Patienten

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wird ab Beginn nächsten Jahres in neuer Trägerschaft des Dienstleisters Sanvartis schrittweise weiter ausgebaut. Zukünftig werden dann die UPD-Berater wochentags bis 22 Uhr sowie samstags von 8 bis 18 Uhr über die bundesweit kostenfreie Rufnummer 08 00 / 011 77 22 erreichbar sein. Ratsuchende können sich bei der aus GKV-Mitteln finanzierten UPD zum Beispiel über gängige Behandlungsmethoden bei bestimmten Erkrankungen informieren, sich zu Arztrechnungen oder zu Leistungen der Krankenversicherung sowie weiteren sozialrechtlichen Fragen beraten lassen. Sofern Anliegen nicht telefonisch geklärt werden können, werden zudem persönliche Beratungsmöglichkeiten an 30 Standorten in Deutschland, etwa in Volkshochschulen oder Bürgerbüros, angeboten. Mehr Informationen: www.patientenberatung.de.

Kurzzeitpflege wird von den Kassen bezahlt

Die Bezahlung einer Übergangspflege ist eine neue Leistung der Krankenkassen, der Anspruch wird von vier auf acht Wochen erhöht. Es kann sich dabei um eine häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe sowie Kurzzeitpflege handeln.

Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige erhalten einen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Kassen müssen Angehörigen künftig konkrete Ansprechpartner nennen.

Palliativversorgung verbessert

Die Hospiz- und Palliativversorgung gehört künftig zur Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung; sie wird ausgebaut und besser vergütet.

Sterbehilfe wird strafbar

Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist zukünftig strafbar.

Nährwertangaben

Seit Mitte Dezember müssen alle Waren, die verpackt verkauft werden, Angaben zum Nährwert tragen (Informationen über ihren Energie-, Fett-, Zucker- oder Salzgehalt). Alkoholische Getränke bleiben ausgenommen.

Ausweisungsrecht

Der Aufenthalt von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, wird konsequent beendet. Ihre Ausreisepflicht soll auch zwangsweise durchgesetzt werden. Das gilt ab 1. Januar.

Vorratsdatenspeicherung

Seit dem 18. Dezember müssen Telekommunikationsdienstleister die Verkehrsdaten zehn Wochen lang und die Standortdaten vier Wochen lang speichern.

Datenschutz

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird am 1. Januar 2016 zu einer eigenständigen obersten Bundesbehörde.

Strompreise

Zahlreiche Netzbetreiber erhöhen ihre Preise. Kunden, die davon betroffen sind, können das Sonderkündigungsrecht nutzen.

Die Umlage für Ökostrom wird von 6,17 auf 6,354 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Die sogenannte „EEG-Umlage“ nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die aus Wind, Wasser und Sonne Strom produzieren.

Energieeffizienzlabel

Ab 1. Januar 2016 müssen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein „Energielabel“ tragen. Die Kennzeichnung informiert über den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Zum Anbringen des Etiketts berechtigt sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater.

Energiestandards für Neubauten

Für Neubauten gelten strengere Standards. Gebäude müssen einen Jahres-Primärenergiebedarf nachweisen, der ein Viertel niedriger liegt als bisher. Darüber hinaus muss der Wärmeschutz der Gebäudehüllen um 20 Prozent verbessert werden.

Abfallgebührenmarken

Die zurzeit gültigen Abfallgebührenmarken für das Jahr 2015 sind auch für 2016 gültig. Änderungen der angemeldeten Tonnen können beim Fachdienst Finanzen, Pferdemarkt 14, 26105 Oldenburg, beantragt werden. Falls bei einem Umzug Abfalltonnen zur neuen Wohnung mitgenommen werden, müssen diese auf das neue Grundstück umgemeldet werden. Änderungen können die Grundstückseigentümer oder die beauftragten Hausverwaltungen schriftlich, per E-Mail an steuern@stadt-oldenburg.de, per Fax an die Nummer 04 41 / 235 21 80 oder persönlich beim Fachdienst Finanzen beantragen. Mieter wenden sich an ihre Vermieter oder Hausverwaltungen.

Mehr Informationen gibt es auf den Seiten der Bundesregierung. Weitere Details zum Thema Steueränderungen 2016 sind unter www.haufe.de zu finden.

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