Wenn die Hausbank abwinkt: Strategien für Selbstständige nach der Konto-Ablehnung

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Anzeige Für manche Gründer und Freiberufler beginnt der Weg in die Selbstständigkeit mit einem Dämpfer: Die Bank verweigert die Eröffnung eines Geschäftskontos. Diese Ablehnung entwickelt sich für Unternehmer schnell zu einer existenziellen Frage. Ohne funktionierenden Zahlungsverkehr lassen sich weder Rechnungen begleichen noch Kundengelder empfangen. Die Gründe für eine solche Ablehnung sind vielschichtig, liegen jedoch häufig in einer zu hoch bewerteten Risikoklasse oder negativen Einträgen bei Auskunfteien wie der SCHUFA. Anstatt den Kopf in den Sand zu stecken, gilt es nun, systematisch Alternativen zu prüfen und strategisch vorzugehen.
Bonität als Hürde und der Ausweg über Fintechs
Traditionelle Filialbanken unterliegen strengen Compliance-Richtlinien und Risikobewertungen. Ein negativer SCHUFA-Score oder auch nur eine „dünne“ Datenlage bei jungen Gründern führen oft zur sofortigen Ablehnung durch den Algorithmus. Doch der Finanzmarkt hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Wo klassische Institute mauern, bieten spezialisierte Finanzdienstleister und Fintechs Optionen für ein Geschäftskonto ohne SCHUFA an. Diese Anbieter verzichten oft auf die tiefe Durchleuchtung der Bonität, da sie Konten auf Guthabenbasis führen. Eine Überziehung ist hier nicht möglich, was das Risiko für die Bank eliminiert.
Alessia Pewnew, Betreiberin des Fachportals geschaeftskonten24.net, beobachtet diese Verschiebung am Markt genau. „Für viele Selbstständige ist die Ablehnung durch die Hausbank ein Schockmoment, der das gesamte Geschäftsmodell infrage stellt“, erklärt die Expertin. „Dabei sind spezialisierte Guthabenkonten oft mehr als nur eine Notlösung. Sie ermöglichen die volle Teilnahme am Wirtschaftsverkehr, ohne dass der Unternehmer als Bittsteller auftreten muss.“ Laut Pewnew liegt der Fokus dieser neuen Bankengeneration weniger auf der Vergangenheit des Antragstellers, sondern auf der technischen Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Echtzeit.
Ursachenforschung und Bereinigung der Datensätze
Bevor man sich vorschnell für den erstbesten alternativen Anbieter entscheidet, lohnt ein Blick auf die Hintergründe der Ablehnung. Banken sind zwar nicht immer verpflichtet, den genauen Grund zu nennen, doch eine höfliche Nachfrage bringt bisweilen Licht ins Dunkel. Häufig basieren Ablehnungen auf veralteten oder schlicht falschen Daten bei den Wirtschaftsauskunfteien.
Selbstständige sollten daher einmal im Jahr von ihrem Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft Gebrauch machen. Finden sich dort erledigte Kredite, die noch als offen markiert sind, oder veraltete Adressdaten, muss man eine Korrektur veranlassen. Ein bereinigter Datensatz verbessert die Verhandlungsposition bei fast allen Instituten. Auch der Businessplan spielt eine Rolle: Wirkt dieser unprofessionell oder sind die Umsatzprognosen völlig unrealistisch, werten Banken dies als Indiz für mangelnde kaufmännische Sorgfalt. Eine Überarbeitung der Unterlagen kann bei einem Zweitversuch oder bei einer anderen Bank Wunder wirken.
Der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto
Sollten alle Stricke reißen und selbst Fintechs die Eröffnung verweigern – etwa aufgrund von Verdachtsmomenten im Bereich Geldwäsche oder schwerwiegenden Betrugsfällen in der Vergangenheit –, bleibt der gesetzliche Rettungsanker. Seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes (ZKG) hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union Anspruch auf ein Basiskonto.
Dieser Anspruch erstreckt sich grundsätzlich auch auf Personen, die das Konto für ihre gewerbliche Tätigkeit nutzen wollen, sofern keine anderen Konten bestehen. Banken wehren sich in der Praxis gelegentlich gegen die Eröffnung von Basiskonten für Selbstständige, da diese einen höheren Verwaltungsaufwand bedeuten können. Die Rechtslage stärkt hier jedoch den Antragsteller. Ein Basiskonto bietet grundlegende Funktionen wie Ein- und Auszahlungen, Lastschriften und Überweisungen. Zusatzleistungen wie Kreditkarten mit Verfügungsrahmen oder Dispokredite sind hierbei allerdings ausgeschlossen.
Es zeigt sich also: Die Ablehnung ist ein ernstes Warnsignal, aber kein Endpunkt. Durch die Nutzung von Nischenanbietern, die Pflege der eigenen Bonitätsdaten und das Wissen um gesetzliche Ansprüche lässt sich die Handlungsfähigkeit des Unternehmens wiederherstellen.
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