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Zwei Kandidaten möchten Bischof werden

Oberkirchenrat Thomas Adomeit aus Oldenburg und Propst Dr. Dr. h.c. Johann Schneider aus Halle (Saale) kandidieren für das Bischofsamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg.

Oberkirchenrat Thomas Adomeit aus Oldenburg (links) und Propst Dr. Dr. h.c. Johann Schneider aus Halle (Saale) kandidieren für das Bischofsamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg.
Fotos: privat

Oldenburg (pm) Oberkirchenrat Thomas Adomeit aus Oldenburg und Propst Dr. Dr. h.c. Johann Schneider aus Halle (Saale) kandidieren für das Bischofsamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg. Die Wahl ist für Samstag, 22. September, im Rahmen einer außerordentlichen Synodentagung im Gemeindehaus St.-Johannes-Kirche in Oldenburg geplant.

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Die Zusammenstellung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten sei anhand eines vorab beschlossenen Kriterienkatalogs erfolgt, darunter unter anderem Gemeinde- und Leitungserfahrung, hohe theologische Kompetenz und Sprachfähigkeit. Der Bischof der oldenburgischen Kirche sei „der erste Pfarrer, Ansprechpartner für unsere Pfarrerinnen und Pfarrer, aber auch der Vertreter der Kirche und ihrer Botschaft nach außen und in die Gesellschaft“, betonte Synodenpräsidentin Blütchen. Angefragt worden seien eine Reihe von Persönlichkeiten aus den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), in annähernd gleicher Anzahl Männer und Frauen. Eine völlige Ausgewogenheit der Geschlechter sei an der Tatsache gescheitert, dass es in kirchlichen Leitungsämtern innerhalb der EKD-Gliedkirchen noch keine vollständige Gleichstellung gebe. Leider hätten alle angefragten Frauen aus nachvollziehbaren Gründen abgesagt, so Blütchen.

Die Kandidaten

Oberkirchenrat Thomas Adomeit (48) ist seit Februar 2018 Vertreter im Bischofsamt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Im Januar 2018 wurde er von der 48. Synode der oldenburgischen Kirche zum nebenamtlichen Oberkirchenrat berufen. Von 2009 bis Anfang 2018 war Adomeit Persönlicher Referent im Bischofsamt und Leiter des Bischofsbüros. Von 2013 bis 2015 war er zusätzlich Beauftragter für das Reformationsjubiläum der oldenburgischen Kirche. In den Jahren 2007 bis 2009 war er Leiter der Akademie der oldenburgischen Kirche und zuständig für die Missions- und Ökumenearbeit, zuvor Gemeindepfarrer in Bad Zwischenahn. Adomeit hat Ev. Theologie in Mainz, Berlin und Marburg studiert. Thomas Adomeit ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.

Propst Dr. Dr. h.c. Johann Schneider (54) ist seit Juni 2012 Regionalbischof des Propstsprengels Halle-Wittenberg der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Von Oktober 2007 bis Mai 2012 war er Theologischer Oberkirchenrat für das Referat Ökumene-Stipendien-Orthodoxie im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover, zuvor Referent für Stipendien des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB) und der Ökumenischen Diakonie in Stuttgart. Er hat Evangelische Theologie und Philosophie in Neuendettelsau, Tübingen, München und Erlangen studiert. 2004 wurde Schneider von der Universität Erlangen-Nürnberg zum Dr. theol. promoviert. Johann Schneider ist verheiratet und hat zwei Söhne.

Das Prozedere

Am Samstagvormittag, 22. September, stellen sich die Kandidaten auf der Synodentagung zunächst persönlich vor, dann mit einem zirka 15-minütigen Vortrag zu einem vom Wahlausschuss vorgegebenen Thema. Anschließend haben die Synodalen die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Gegebenenfalls schließt sich nach beiden Vorstellungen eine Personaldebatte an, bevor die Synode am Samstagnachmittag in den ersten Wahlgang eintritt, bei dem einer der Kandidaten eine Dreiviertelmehrheit der abstimmenden Synodalen auf sich vereinen muss. Beschlussfähig ist die Synode, wenn vier Fünftel der 60 Synodalen anwesend sind, gewählt wird in geheimer Wahl. Wird das hohe Quorum nicht erreicht, ist ein zweiter Wahlgang am frühen Samstagabend erforderlich. Dazu schreibt das Bischofsgesetz eine sofort einzuberufende Sitzung der Synode vor, die erst nach Ablauf von drei Stunden, nachdem das Ergebnis des ersten Wahlgangs feststeht, stattfinden darf. Auch im zweiten Wahlgang ist ein Kandidat gewählt, der die Stimmen von drei Vierteln der abstimmenden Synodalen auf sich vereinen kann.

Sollte das nicht gelingen, ist ein dritter Wahlgang erforderlich, der frühestens nach Ablauf einer Woche stattfinden darf. Das wäre dann am Samstag, 29. September. Im dritten Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit der Mitglieder der Synode, es genügen somit 31 Stimmen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, müsste ein neuer Wahlvorschlag erarbeitet werden.

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