Das neue Jahr bringt einige Gesetzesänderungen mit sich. Zum Jahreswechsel treten sie in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen in Sachen Mindestlohn, Porto, Autokennzeichen, Biergläser, Steuern und mehr hat die OOZ-Redaktion im kurzen Überblick zusammengefasst.

Porto

Ab morgen müssen alle Briefe bis 20 Gramm (Standardbrief) mit einer Marke von 62 Cent frankiert werden. Zum dritten Mal in Folge erhöht die Deutsche Post das Porto für den Standardbrief. Der Preis ist in den vergangenen drei Jahren um 12,7 Prozent gestiegen. Päckchen werden um 30 Cent teurer. Die Überbringung eines Kompaktbriefes kostet statt 90 nur noch 85 Cent.

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Auto

Kennzeichen dürfen nun bei Umzügen in ganz Deutschland mitgenommen werden. Es gilt der Tarif der Kfz-Versicherung des Wohnortes. Ab dem 1. Januar zugelassene Fahrzeuge können beim Kraftfahrt-Bundesamt online abgemeldet werden. Die Übergangsfrist zum Austausch alter Verbandkästen läuft aus. Damit ist der neue Verbandkasten Januar 2015 in jedem Auto Pflicht. Neuwagen müssen ab dem 1. September 2015 die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen.

Ab Frühjahr plant Niedersachsen auf einem drei Kilometer langen Abschnitt der B6 den bundesweiten Pilotversuch für Strecken-Radar, auch „section control“ genannt. Bei diesem Modellprojekt wird das Tempo auf längeren Streckenabschnitten gemessen. Jedes Fahrzeug wird zu Beginn sowie am Ende der Radarstrecke elektronisch erfasst.

Ab Mitte 2015 sollen Elektrofahrzeuge bevorzugt parken und ausgewiesene Busspuren benutzen können. Für Carsharing-Autos sollen kostenlose Sonderparkplätze eingerichtet werden.

Für Elektroautos, die in 2015 zugelassen werden, müssen die Besitzer zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer bezahlen.

Melderecht

Bereits seit dem 1. November dürfen Meldeämter Namen und Adressen von Bürgern nur noch dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen ausdrücklich zugestimmt haben. Das können Bürger generell erklären oder die interessierten Unternehmen müssen die Zustimmung einholen. Außerdem wird die Meldepflicht beispielsweise für Hotels und Krankenhäuser abgeschafft oder vereinfacht. Die Meldebescheinigung für ein- und ausziehende Mieter kommt nach zehn Jahren wieder. Vermieter müssen die An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt bestätigen, damit sollen kriminelle Handlungen von Scheinmietern verhindert werden.

Mindestlohn

Der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde wird eingeführt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Oldenburg erklärt dazu, dass 8,8 Prozent der Oldenburger (45.600 Vollzeitbeschäftigte) davon profitieren werden. Laut DGB-Berechnungen mussten in der Stadt Oldenburg etwa 4000 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen (Bruttoverdienst bis zu 1500 Euro/Monat). Der DGB geht davon aus, dass bei den fast 25.000 sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten in Oldenburg und insbesondere bei den rund 14.000 Minijobs, der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt. Für Jugendliche bis 18 Jahren ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Praktikanten unter drei Monaten gilt der Mindestlohn nicht.

Mindestlohn in der Pflege

Er steigt auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten.

Hartz IV

Der Regelsatz steigt um acht Euro auf 399 Euro monatlich.

Rente

Der gesetzliche Rentenbeitrag sinkt um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent. Rentner, die 2015 in den Ruhestand gehen, erhalten laut Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) einen geringeren Rentenfreibetrag als frühere Rentnerjahrgänge. Der Freibetrag beträgt nur noch 30 Prozent der Jahresrente. Bereits ab einer Brutto-Jahresrente von 14.000 Euro muss mit einer Steuerbelastung gerechnet werden, vorausgesetzt er kann nur die gesetzlichen Versicherungsbeiträge als Ausgaben geltend machen. Für Rentner früherer Jahrgänge bleibt eine höhere Rente steuerfrei.

Altersvorsorge

Nach Angaben des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) steigt auch 2015 der Abzugsbetrag für Beiträge zur Altersvorsorge wie der gesetzlichen Rentenversicherung oder privaten Rürup-Verträgen um zwei Prozentpunkte. 2015 sind 80 Prozent der Beiträge Sonderausgaben (2014: 78 Prozent). Vom Arbeitnehmerbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung werden 60 Prozent berücksichtigt.

Sozialversicherungsbeiträge

Gut verdienende Arbeitnehmer müssen 2015 laut NVL für einen höheren Bruttolohn Beiträge zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Krankenversicherung steigt von 5950 Euro auf 6050 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern von 5000 Euro auf 5200 Euro. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab Januar eine Beitragsbemessungsgrenze von 4125 Euro.

Gesundheitskarte

Es könnte zu Problemen beim Arztbesuch kommen, denn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) löst die alte Krankenversicherungskarte ab. Sie verliert ihre Gültigkeit unabhängig vom darauf stehenden Datum. Die eGK ist aus Datenschutzgründen umstritten.

Krankenkassen

Ab morgen werden fast alle gesetzlichen Krankenkassen von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge verlangen, da sie teilweise wieder über die Beiträge selbst bestimmen. Der Beitragssatz von 15,5 Prozent sinkt auf 14.6 Prozent (die Arbeitgeber tragen davon die Hälfte). Finanzierungslücken müssen die Versicherten über Zusatzbeiträge (in Prozenten nach Verdienst) schließen. Bei den meisten Krankenkassen wird der Zusatzbeitrag in Höhe der Senkung veranschlagt.

Pflegeversicherung

Der Beitragssatz steigt um 0,3 Prozentpunkte. Für Kinderlose liegt er künftig bei 2,6 Prozent, für die übrigen Versicherten bei 2,35 Prozent. Pflegestärkungsgesetz: Die Leistungen steigen um vier Prozent. Vorübergehende Pflege in einem Heim oder durch ambulante Dienste soll erleichtert werden. Verbessert und ausgeweitet wird der Anspruch auf Betreuung durch Helfer in der ambulanten Pflege und die Zuschüsse zu behindertengerechte Umbauten. In stationären Einrichtungen werden zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt und ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.

Familienpflegezeit

Eine zweijährige Familienpflegezeit und die Möglichkeit einer bezahlten Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Die Wochenarbeitszeit kann auf bis zu 15 Stunden reduziert werden. Das fehlende Einkommen kann durch ein zinsloses Darlehen ausgeglichen werden.

Berufskrankheiten

Es werden nun auch Formen des „weißen Hautkrebses“ und andere Krankheiten anerkannt.

Reha-Leistungen

Ambulante Reha-Einrichtungen werden stationären gleichgestellt.

Elterngeld Plus

Zum 1. Juli 2015 wird das einkommensabhängige Elterngeld Plus zusätzlich eingeführt. Nach der Geburt können Mütter oder Väter in Teilzeit arbeiten und trotzdem die staatliche Unterstützung erhalten. Gezahlt wird die Hälfte des üblichen Elterngeldes, allerdings für 24 Monate, also doppelt so lange wie das Elterngeld.

Pauschale für Werbungskosten

Der Pauschalbetrag bei den Werbungskosten wird zum 1. Januar soll angehoben werden. Er würde von 1000 auf 1130 Euro steigen.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird automatisch abgebucht. Banken, Sparkassen, Versicherer oder Wohnungsbaugenossenschaften führen ab 2015 die auf Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer direkt ab. Ab dem 1. Januar ist es nicht mehr erforderlich, einen Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge zu stellen.

Umsatzsteuer

Die Erhebung der Mehrwertsteuer für Downloads von Unternehmen im Ausland soll erleichtert werden. Künftig gilt als Leistungsort bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Dort, wo der Download stattfindet, ist die Steuer fällig und nicht mehr im Sitzland des Unternehmens.

Betriebsfeste

Die Freigrenze von 110 Euro (brutto und pro Person) für Weihnachtsfeiern und sonstige betriebliche Veranstaltungen wurde in einen Freibetrag geändert. So wird bei Überschreiten der Grenze nicht mehr die gesamte Leistung komplett steuer- und sozialabgabenpflichtig, sondern nur der übersteigende Betrag. Allerdings werden laut NVL allgemeine Kosten der Betriebsveranstaltung grundsätzlich wieder einbezogen.

Sauna

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für Saunaleistungen soll zum 1. Juli 2015 auslaufen.

Kleinunternehmensregelung

Wer als Kleinunternehmer bisher von der Umsatzsteuerpflicht befreit wurde, jedoch im Jahre 2014 mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht hat, wird umsatzsteuerpflichtig.

Pauschale Vorsteuerermittlung

Wer seine Vorsteuer pauschal ermittelt, aber im Jahre 2014 mehr als 61.356 Euro Umsatz gemacht hat, muss zur konkreten Vorsteuerberechnung wechseln.

Steuerbetrug

Die Regeln für strafbefreiende Selbstanzeigen werden geschärft. Steuerbetrug bleibt ab 2015 nur bis zu einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro (vorher: 50.000 Euro) straffrei. Bei höheren Beträgen werden Zuschläge erhoben. Für eine wirksame Selbstanzeige verlängert sich der Offenlegungszeitraum. In Zukunft muss der reuige Steuersünder für zehn Jahre seinen Betrug offenlegen.

Versicherungen

Die Steuervorteile bei verkauften Lebensversicherungen fallen weg. Risikoleistungen aus nach 2005 abgeschlossenen Versicherungen, die zuvor von Investoren auf einem Zweitmarkt aufgekauft wurden, werden besteuert. Der Garantiezins für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sinkt ab 2015 auf 1,25 Prozent. Von der Garantiezinssenkung sind nur Neuverträge ab 2015 betroffen.

Asylbewerber

Die Rechtsstellung von Asylbewerbern wird verbessert. Es entfällt die Residenzpflicht für asylsuchende oder geduldete Ausländer, sobald sich diese drei Monate lang in Deutschland aufhalten. Außerdem erhalten Leistungsberechtigte vorrangig Geld statt Sachleistungen.

Ökostrom-Förderung

Die Umlage sinkt erstmals. Trotzdem wird die Mehrzahl der Versorger die Preise halten.

Biomüll

Der Biomüll muss ab sofort bundesweit getrennt gesammelt werden.

Holzöfen

Ab Januar gelten neue Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von Holzöfen. Öfen, die vor 1975 eingebaut wurden, müssen ab Januar die Grenzwerte einhalten oder mit einem Staubfilter ausgerüstet werden.

Heizungen

Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden.

BAföG

Zum 1. Januar übernimmt der Bund die Finanzierung des BAföGs komplett (zuvor: 35 Prozent der Länder). Zum Schuljahr 2016 bzw. Wintersemester 2016/2017 wird das BAföG zudem die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge angehoben.

Biergläser

Gastwirte dürfen Bier jetzt auch in 0,15-Liter- oder 0,33-Liter-Gläsern ausschenken. Es tritt ein neues Mess- und Eichgesetz in Kraft.

Schwarzfahren

Das Schwarzfahren im Öffentlichen Personennahverkehr wird um 20 Euro von 40 auf 60 Euro teurer (frühestens ab Frühjahr 2015).

Rundfunkbeitrag

Die Rundfunkgebühr soll ab April von 17,98 auf 17,50 Euro monatlich sinken.

Mietpreisbremse und Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse und die Bezahlung von Wohnungsmaklern nach dem Bestellerprinzip wird Mitte 2015 erwartet.

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