Behrens: Niedersächsische Polizei nicht „strukturell rassistisch“

Nach den tödlichen Schüssen von Oldenburg weist Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) Rassismusvorwürfe gegen die Polizei zurück.
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„Die niedersächsische Polizei ist weder eine schießwütige Truppe noch ist sie strukturell rassistisch“, sagte Behrens dem „Spiegel“. In der Nacht zu Ostersonntag starb der 21-jährige Schwarze Lorenz A. durch drei Schüsse eines Beamten, die ihn von hinten trafen. Der Hergang der Ereignisse müsse im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „lückenlos rekonstruiert werden. Im Sinne der Angehörigen, der Öffentlichkeit und auch der Polizei“, sagte Behrens.
Kritik daran, dass die Ermittlungen von der Polizei in Delmenhorst geführt werden, in deren Gewahrsam 2021 der 19-jährige Qosay K. starb, hält die Ministerin für nicht gerechtfertigt. Die Polizei arbeite „unparteiisch und professionell“, so Behrens, „auch im tragischen Fall von Qosay K., der in einer Zelle kollabierte und dann im Krankenhaus starb, wurde seinerzeit intensiv ermittelt. Den Polizeibeamten war kein Fehlverhalten vorzuwerfen, das wurde später gerichtlich bestätigt.“
In Niedersachsen habe es in den vergangenen 20 Jahren keine Zunahme von tödlichen Zwischenfällen im Zusammenhang mit dem polizeilichen Schusswaffengebrauch gegeben, sagte Behrens. Streifenbeamte mit elektronischen Tasern auszustatten, lehnt sie ab. Sie habe Zweifel, ob der Einsatz weiterer Geräte „wirklich sinnvoll ist“. Behrens: „Die wichtigste Waffe der Polizei ist das Wort. Die Beamten sind darin geübt, deeskalierend zu wirken. Wenn es um den Einsatz von körperlicher Gewalt geht, haben sie bereits eine Reihe von Einsatzmitteln zur Verfügung: das Reizstoffsprühgerät, den Schlagstock und die Dienstwaffe.“
Die Bodycam des Schützen war bei dem tödlichen Einsatz von Oldenburg nicht eingeschaltet. Polizeigewerkschafter fordern nun eine automatische Aktivierung der Geräte, sobald eine Dienstwaffe aus dem Holster genommen wird. Behrens schließt eine Ausstattung der Polizei mit dieser Technik nicht aus: „Sollte sich auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse Handlungsbedarf beim Thema Bodycam ergeben, werden wir prüfen, was technisch machbar und sinnvoll umzusetzen ist.“
dts Nachrichtenagentur
Foto: Polizist (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
2 Kommentare
Na ja, was soll die Polizeiministerin auch sagen. Wenn allerdings der Hergang der Todesschüsse von Oldenburg „lückenlos“ aufgeklärt werden soll, dann stellt sich die Frage, wer wann entscheidet, was denkschlussendlich „lückenlos“ ist. Wenn dies tatsächlich und ausschliesslich der Delmenhorster Polizei obliegt, dann könnten unterschiedliche Interpretationen zu Irritationen führen.
Die Polizei und deeskalierend? Ich darf einmal herzhaft lachen. Die Schergen tun doch alles, um zu eskalieren und mögichst viel dreinschlagen und -schiessen zu können. Ausgenommen bei Grosskopferten, die werden devot behandelt, die können einem ja ernsthaft schaden. Mir sind da in Oldenburg diverse 1.Mai-Kundgebungen in Erinnerung, die von Seiten der Demonstrierenden absolut friedlich waren. Diese wurden von Hundertschaften eingekesselt, bedrängt, geschubst. Und wenn die Geschubsten nicht sofort umfielen, weil dort schon andere Standen, war das sofort Widerstand gegen die StaatsGEWALT. Dass Menschen, welche dies von aussen filmten, brutal angegangen wurden, um die Aufnahmen zu beschlagnahmen und zu vernichten, gehört schon zum Standard. Problematisch war dann, als dieses Vorgehen aus einem nahestehenden Haus vom Balkon mit einer grösseren Profikamera gefilmt wurde. Hier wurde versucht, das Haus (Haustür verschlossen) und die Wohnunge(en) zu stürmen, um diese Aufnahmen zu „bschlagnahmen“. Sie haben aber zu lange gebraucht, die Haustür aufzubrechen.
Strukturell rechts und rasitisch kann ich problemlos unterschreiben. Natürlich gibt es auch aufrechte Polizisten, aber hier greift dann der Begriff „seltener Einzelfall“.
Man hat uns damals für den Fall der Fälle geradezu eingeprügelt: Name, Dienstgrad, Dienstnummer. Sonst nichts. Kann ich auf diese Organisation ausdehnen und nur empfehlen. Bei Gefangennahme nur den Personalausweis vorzeigen und sonst nichts. Kein Kommentar. Nach Freilassung sofort zum Arzt (Dekumentation) und Anwalt.