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Verfahren zu NS-Verbrechen nach Tod des Angeklagten eingestellt

Justicia (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Landgericht Hanau hat das Verfahren gegen einen mutmaßlichen NS-Täter eingestellt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, ist der Angeschuldigte, dem Beihilfe zum Mord in 3.322 Fällen im ehemaligen KZ Sachsenhausen vorgeworfen wurde, verstorben.

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Die zuständige Jugendkammer lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, da nach dem Tod des Beschuldigten ein Verfahrenshindernis bestehe. Mit dem Beschluss nach Paragraf 204 Absatz 1 der Strafprozessordnung ist das Verfahren nun endgültig beendet. Der juristische Prozess war erst am Vormittag durch eine Anklageerhebung in Gang gekommen, nachdem das Landgericht zuvor mit Verweis auf den Gesundheitszustand des Mannes verzögert hatte.

Dem Mann war von der Staatsanwaltschaft Gießen vorgeworfen worden, als Angehöriger der SS-Wachmannschaften von Juli 1943 bis Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen tätig gewesen zu sein.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Justicia (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. Markus
    30. April 2025 um 19.29 — Antworten

    Natürlich kann man jetzt so tun, als wolle man den Tätern an den Kragen – jetzt, wo kaum noch einer von denen lebt und die paar, die noch leben, so alt und klapprig sind, dass sich ein Prozess meist von selbst verbietet und selbst bei einem Urteil keine Haft mehr folgt.
    Man hätte direkt nach dem Krieg richtig aufräumen sollen. Wer belastet war (also ab NSDAP-Mitglied aufwärts) darf kein verantwortungsvolles Amt mehr hinnehaben, sonder muss sich in der Produktion hpcharbeiten. Aber sobald hier die ersten Altnazis wieder in Amt und Würden waren haben sie ihre Gesinnungsgenossen nachgeholt und Politik, Verwaltung, Justiz und auch die Bildung war wieder verseucht. Zu meiner Schulzeit in den 70ern bis Mitte 80er war noch genug von diesem Gesochse da und hat versucht, sein Gift zu verbreiten.
    Tja, diese Chance wurde bewusst und absichtlich vertan. Dafür gibt es jetzt etwas Schaumschlägerei.

    • Manfred Murdfield
      2. Mai 2025 um 14.20 — Antworten

      Die „Altnazis“ werden ja nicht mehr unbedingt gebraucht. Es gibt ja ausreichend Nachwuchs. Ich halte die AfD-Wähler schon länger nicht mehr verniedlichend als „Protestwähler“. Da die AfD nun insgesamt als rechtsextrem eingestuft ist, weiss jeder Wähler, das insofern billigend ein 4.Reich mit Nazideutschland gewollt ist. Da ein Herr Trump derzeit einen möglichen Weg vormacht, ist es auch konkret zu erleben. Für mich ist inzwischen jede/r AfD-Wählerin oder -Wählerin ein potentieller Neonazi.

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