Landesregierung mobilisiert 4,4 Milliarden Euro
Hannover (am/pm) Die Landesregierung hat heute mit dem Entwurf eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2020 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein großes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Auswirkungen des Coronavirus auf den Weg gebracht. 1,4 Milliarden Euro sollen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden können, um die Strukturen in der Gesundheitsversorgung einsatz- und leistungsfähig zu halten. Außerdem werden finanzielle Soforthilfen sowie Entschädigungen zur Unterstützung der Wirtschaft geleistet. Zudem wird der Bürgschaftsrahmen auf 3 Milliarden Euro erhöht.
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„Die Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung steht an erster Stelle. Die Niedersächsische Wirtschaft braucht schnell unsere Unterstützung. Um dafür unsere Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, werden wir die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sehr kurzfristig erweitern“, erklärte Finanzminister Reinhold Hilbers die Notwendigkeit. Es sei erforderlich durch schnelle Entscheidungen für die Bereitstellung der notwendigen Mittel zu sorgen, um handlungsfähig zu sein und keine wertvolle Zeit zu verlieren.
Soweit möglich sollen die Maßnahmen im Ergebnis aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2019 finanziert werden. Da dieser aber noch nicht vollzogen ist, erfolgt eine technische Überbrückung durch die Inanspruchnahme akut nicht benötigter Ansätze aus dem Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung. Zudem wird der Landtag gebeten, nach den Regeln der Niedersächsischen Schuldenbremse eine ergänzende Kreditaufnahme zu ermöglichen.
Der Entwurf des Nachtrages soll nach den Vorstellungen der Landesregierung bereits am 20. März 2020 unter Verzicht auf die 1. Lesung direkt in Sondersitzungen der beteiligten Ausschüsse des Landtages beraten werden. Bereits in der Plenarsitzungswoche vom 25. bis 27. März 2020 könnte der Landtag den Nachtragshaushalt beschließen.
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Die Corona-Krise führt bundesweit zu wirtschaftlichen Auswirkungen. Um davon unmittelbar und erheblich betroffenen Steuerpflichtigen schnell steuerliche Erleichterungen einzuräumen, unterstützt Hilbers bundesweite Anpassungen für Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen für von den Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern sowie für die unkomplizierte und schnelle Herabsetzung von Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: „Sobald als möglich werden die Niedersächsischen Finanzämter die Erleichterungen pragmatisch anwenden. Beispielsweise sollen in diesen Fällen auch zinsfreie Stundungen vereinbart werden können“, stellte Hilbers in Aussicht.
Bürgschaften
Das Land Niedersachsen und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH stehen betroffenen Unternehmen mit Bürgschaften zur Seite. Davon profitieren können nahezu alle Branchen, Angehörige freier Berufe und Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen. Kreditbürgschaften haben sich als Mittel zur Krisenbewältigung bewährt. Das Land setzt hier ein starkes Zeichen und erhöht seinen Bürgschaftsrahmen auf 3 Milliarden Euro. Damit schnelle Hilfe gewährleistet ist, werden die Verfahren flexibilisiert und bestehende Regelungen pragmatisch angewendet. „Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung“, erklärte Hilbers.
Update 17. März, 16.58 Uhr: Landesregierung will helfen
Um die Auswirkungen der Corona-Krise auf niedersächsische Unternehmen abzumildern, will die Landesregierung kurzfristig Förderprogramme auf den Weg bringen. Bei der NBank wird daher gegenwärtig ein Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe vorbereitet. Ebenfalls in Vorbereitung ist die Auflage eines größeren Liquiditätskredits (über 50.000 Euro), der voraussichtlich in sechs Wochen bereitgestellt werden kann. In beiden Fällen muss zuvor eine Absicherung durch das Land, etwa durch einen Haftungsfonds, gewährleistet werden. Beide Kreditprogramme sollen direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben werden.
Damit in Not geratenen Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz) geholfen werden kann, soll zudem ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes aufgelegt werden. Zugute kommen soll dieser Liquiditätszuschuss neben Kleinstunternehmen auch Familienbetrieben, damit diese finanzielle Belastungen abdecken können, die andernfalls ihre Geschäftstätigkeit zerstören würden. Gefördert werden sollen demnach etwa Mieten und Pachten für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht genutzt werden können. Ebenso Finanzierungskosten, zum Beispiel Zinsaufwendungen, für fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Anlagen oder Einrichtungen. Die Förderhöhe soll voraussichtlich 20.000 Euro je Unternehmen betragen, die als einmaliger Zuschuss gewährt werden.
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