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„Stand still“: Vogelgrippe in Cloppenburg

Im Landkreis Cloppenburg ist die hochpathogene Vogelgrippe H5N8 ausgebrochen. Ein Stand Still gilt für 72 Stunden.

Im Landkreis Cloppenburg ist die hochpathogene Vogelgrippe H5N8 ausgebrochen. Ein Stand Still gilt für 72 Stunden.
Foto: Rouven Weidenauer / pixelio.de

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Cloppenburg (am/pm) – Soeben wurde vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium und vom Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LAVES) mitgeteilt, dass in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg die gefährliche Vogelgrippe H5N8 ausgebrochen ist. Zuvor war sie in Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und Großbritannien aufgetreten. Die sogenannten „Stand Still“-Sicherheitsmaßnahmen müssen für 72 Stunden strikt eingehalten werden: Bis zum 19. Dezember, 18 Uhr, dürfen Vögel, die in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg und Leer gehalten werden, nicht in einen anderen Stall bzw. Bestand gebracht werden. Eine Gefahr für den Menschen besteht nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht.

Die Landkreise Cloppenburg und Ammerland richteten um den betroffenen Betrieb einen Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometer sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometer ein. Geflügelbestände in einem Radius von einem Kilometer um den betroffenen Betrieb wurden oder werden tierschutzgerecht getötet. Das gilt auch für den betroffenen Betrieb mit einem Bestand von insgesamt rund 19.000 Puten sowie für einen Kontaktbetrieb – ebenfalls im Landkreis Cloppenburg – mit rund 12.000 Tieren. Die Betriebe im Sperrbezirk, in denen die Tiere getötet werden müssen, erhalten eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse.

Die Behörden prüfen derzeit, ob es weitere Kontaktbetriebe gibt, die mit dem Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg zu tun hatten. Zwei Betriebe im Landkreis Vechta wurden am heutigen Dienstagnachmittag beprobt.

Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer kündigte an, dass am morgigen Mittwochnachmittag der Landeslenkungsstab zusammenkommt, um die nächsten Schritte im Umgang mit der Vogelgrippe zu besprechen. „Wir werden alles Erdenkliche gegen die Ausbreitung von HPAI (hochpathogene Aviäre Influenza) H5N8 tun.“

Eine schriftliche Ausfertigung der Allgemeinverfügung mit einer ausführlichen Begründung der vorgenannten Anordnungen kann beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eingesehen werden. Ebenfalls wird die Allgemeinverfügung auf www.laves.niedersachsen.de veröffentlicht. „Dieses ‚Stand Still‘ ist unbedingt einzuhalten“, so Agrarminister Meyer. Eine Ausnahme gelte nur für Eintagsküken: Sie dürfen aus einer Brüterei innerhalb des Stand Still-Gebietes in einen Bestand außerhalb dieser Zone gebracht werden.

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