Politik

Zwei Wahlen: Rathaus-Chef und Bundestag

Bei der anstehenden Doppelwahl geht es um den Chefposten im Rathaus und um die Bundestagswahl.

Bei der anstehenden Doppelwahl geht es um den Chefposten im Rathaus und um die Bundestagswahl.
Grafik: Stadt Oldenburg

Oldenburg (Michael Exner) Zwei Wochen nach der Ratswahl und der ersten Runde der Oberbürgermeisterwahl kommt am Sonntag die nächste Doppel-Wahl. Diesmal geht es in der Stichwahl um den Chefposten im Rathaus und um die Bundestagswahl. Und wieder gibt es unterschiedliche Wahlverfahren mit verschiedenen Stimmzahlen.

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Am einfachsten ist die Sache beim Oberbürgermeister. Es treten an: Amtsinhaber Jürgen Krogmann (57/SPD), der die erste Runde mit 40,9 Prozent für sich entschieden hat, und der parteilose Daniel Fuhrhop (53), der es mit 29,9 Prozent als erster Grünen-Kandidat überhaupt in die Stichwahl geschafft hat. Der ehemalige Stadtsprecher und spätere Landtagsabgeordnete Krogmann hatte 2014 gleichfalls die erste Runde gewonnen und die Stichwahl mit 70:30 gegen den heutigen CDU-Vorsitzenden Christoph Baak für sich entschieden. Für ihn ausgesprochen hat sich nach der Ratswahl auch die FDP, die aber keinen eigenen Vertreter in die erste Runde geschickt hatte. Die CDU, deren parteiloser Kandidat Ulrich Gathmann im Vorentscheid mit 18,4 Prozent abgeschlagen ausgeschieden war, hat keine Wahlempfehlung abgegeben. In einer sorgfältig austarierten Erklärung gibt sich die Union von keinem „der beiden verbliebenen Kandidaten“ überzeugt und „mit dem schlechten Wahlergebnis (…) nicht in der Position, jetzt das Zünglein an der Waage zu spielen geschweige mit Forderungen unsere Unterstützung erkaufen zu lassen.“ Äußerungen aus der CDU-Führung lassen allerdings darauf schließen, dass die Aussicht, die nächsten fünf Jahre mit einem grün gefärbten Oberbürgermeister zusätzlich zu den Grünen als stärkster Ratsfraktion zu verbringen, nicht unbedingt Begeisterung auslöst.

Für Wählerinnen und Wähler ist die Angelegenheit (zumindest formal) einfach: Zwei Namen stehen auf dem Stimmzettel, ein Kreuz hinter einen der beiden – und die Sache ist abgehakt.

Bei der zeitgleichen Bundestagswahl ist das Wahlverfahren etwas komplizierter. Hier ein paar Hinweise, damit es an der Urne keine Unklarheiten gibt: Zum Bundestag haben Sie zwei Stimmen. Mit der „Erststimme“ (ein Kreuz auf der linken Seite des Stimmzettels) wählen Sie einen Direktkandidaten (wahlweise Kandidatin). Mit der „Zweitstimme“ (Kreuz auf der rechten Seite) die sogenannte Landesliste einer Partei.

Die Bezeichnung der Stimmen bedeutet eine Reihen- und keine Rangfolge (tatsächlich ist die Zweitstimme wichtiger). Das Erststimmen-Ergebnis entscheidet zwar darüber, wer aus einem Wahlkreis (hier Oldenburg-Ammerland) direkt in den Bundestag einzieht, auf die Mandatsverteilung zwischen den Parteien (und damit auf die Mehrheitsverhältnisse im Parlament) hat das jedoch keinen Einfluss. Wie viele Mandate eine Partei im Bundestag erhält, wird nach ihrem Zweistimmen-Aufkommen errechnet (sofern das mindestens fünf Prozent aller Stimmen beträgt oder die Partei drei Direktmandate erringt). Von der so bestimmten Sitzzahl einer Partei werden (nach Runterrechnung auf die einzelnen Länder) die Direktmandate abgezogen, der Rest wird über die jeweilige Landesliste besetzt. Seit einer Gesetzesänderung spielen auch die sogenannten Überhangmandate (die eine Partei erhält, wenn sie in einem Bundesland mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen) keine tragende Rolle mehr. Sie werden durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien in ihrer Wirkung neutralisiert. Allerdings blähen sie den Bundestag auf. Statt der gesetzlichen 598 Sitze hat der aktuelle 709, Aufstockung nicht ausgeschlossen.

Mit Ihrer Zweitstimme bestimmen Sie also das Verhältnis der Parteien untereinander, mit der Erststimme nehmen Sie Einfluss auf die Situation innerhalb einer Liste bzw. einer künftigen Fraktion – sofern Sie Ihre Erststimme an Personen vergeben, die eine reelle Chance haben, den Wahlkreis direkt zu gewinnen.

Sie müssen nicht beide Stimmen vergeben. Sie können sich auf ein Kreuz beschränken, womit Sie allerdings auf einen Teil ihres Einflusses verzichten würden. Sie können die Stimmen auch „splitten“. Das heißt: Erststimme für jemanden von Partei A, Zweitstimme für die Partei B. Nur eines dürfen Sie nicht: auf eine der beiden Seiten zwei Kreuze machen.

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1 Kommentar

  1. SB
    21. September 2021 um 11.04 — Antworten

    Wie erfolgt das ganze Procedere der Stichwahl für den Bürgermeister für Briefwähler bzw. Personen, die am Sonntag nicht ins Wahllokal kommen können?

    Eine Ergänzung um diesen Punkt würde sicher viele interessieren.

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