Oldenburger Synagoge: Belohnung ausgesetzt

Nach dem Anschlag auf die Oldenburger Synagoge ermittelt die Polizei auf Hochtouren und bittet jetzt auch um Unterstützung durch die Bevölkerung. Es wurde eine Belohnung ausgesetzt.
Foto: Christian Kruse
Oldenburg (am/ots) Nach dem Wurf eines Brandsatzes auf die Oldenburger Synagoge am vergangenen Freitag werden die Ermittlungen durch die eingerichtete Ermittlungsgruppe weiter intensiv fortgeführt. Die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland informiert darüber, dass die bisherige Auswertung der Spuren zeigt, dass durch einen bisher Unbekannten der Brandsatz gegen 13.10 Uhr geworfen wurde. Der Täter konnte im Anschluss flüchten. Jetzt bittet die Polizei die Bevölkerung um Mithilfe, um das Geschehen weiter aufzuhellen.
Bitte um Fotos, Videos und Informationen
Es sei zu vermuten, so die Polizei, dass der Täter auf dem Weg zu der Synagoge oder auf der Flucht von Unbeteiligten gefilmt oder fotografiert wurde. Hierbei könnte es sich beispielhaft um Aufnahmen aus Überwachungskameras, Schnappschüssen oder Videos einer Auto-Dashcam handeln. Auch vermeintlich irrelevante Aufnahmen können dabei hilfreich sein. Ebenso bittet die Polizei Personen, die möglicherweise in ihrem Umfeld von der Tat gehört haben oder sonstige Kenntnisse haben, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Hinweise können daher weiterhin auch über Telefon 0441 7904115 oder auf sonstigem Wege an die Polizei gerichtet werden.
Die Polizei Oldenburg hat zudem ein sogenanntes Hinweisportal geschaltet. Über dieses können Videoaufnahmen, Bilder oder Texte der Polizei zur Verfügung gestellt werden, dieses kann auch anonym geschehen.
Belohnung ausgesetzt
Der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, Andreas Sagehorn, hat eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Tataufklärung führen. „Die abscheuliche Tat vom vergangenen Freitag hat bundesweit für Fassungslosigkeit, aber auch für eine große Solidarisierung mit der jüdischen Gemeinde gesorgt. Bei der Aufklärung des Falls setzen wir nun auch auf das Mitwirken der Bevölkerung. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger: Jeder noch so kleine Hinweis zählt, jeder kann der entscheidende sein“, so Sagehorn.
Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
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