Oldenburg reagiert auf steigende Gewaltfälle

Beratung und Unterstützung sind wichtige Bausteine beim Schutz vor häuslicher Gewalt.

Beratung und Unterstützung sind wichtige Bausteine beim Schutz vor häuslicher Gewalt.
Foto: Media Photos

Der Rat der Stadt Oldenburg hat den Kommunalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt fortgeschrieben. Die Entscheidung fiel in der Sitzung am 28. September einstimmig. Grundlage ist eine Evaluation der vergangenen sechs Jahre. Sie zeigt Fortschritte beim Schutz Betroffener, zugleich aber deutlich steigende Belastungen für Beratungsstellen und Frauenhäuser.

Besonders deutlich wird der Handlungsdruck an den Fallzahlen. Seit Beginn des Aktionsplans im Jahr 2021 stieg die Zahl der Fälle in den Beratungsstellen nach Angaben der Stadt um rund 50 Prozent. Die Einrichtungen berichten zugleich von komplexeren Beratungsverläufen, längeren Wartezeiten und knappen Kapazitäten. Seit 2021 mussten die Oldenburger Frauenhäuser knapp 1.400 Frauen und 1.900 Kinder abweisen, weil keine Aufnahme möglich war.

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Oberbürgermeister Jürgen Krogmann sieht in der Fortschreibung deshalb mehr als eine formale Aktualisierung. „Wir schauen nicht weg. Wir übernehmen Verantwortung“, sagte er nach Angaben der Stadt. Mit dem neuen Plan sollen bestehende Schutz- und Präventionsangebote gesichert und weiterentwickelt werden.

Zweites Frauenhaus und neue Koordinierungsstelle

Der erste kommunale Aktionsplan war im September 2020 ebenfalls einstimmig beschlossen worden. Das Gleichstellungsbüro hatte ihn gemeinsam mit Ämtern der Stadtverwaltung, dem Präventionsrat sowie Schutz- und Fachberatungsstellen erarbeitet. Mehr als 90 Handlungsempfehlungen sollten die Vorgaben der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene in konkrete Maßnahmen übersetzen.

Seitdem hat die Stadt mehrere zentrale Vorhaben umgesetzt. Dazu gehört eine Koordinierungsstelle für Gewaltschutz. Sie soll Maßnahmen bündeln, deren Umsetzung begleiten und die beteiligten Einrichtungen vernetzen.

Hinzu kam ein zweites Frauenhaus mit offenem Konzept. Damit wurden die Schutzmöglichkeiten in Oldenburg erweitert. Außerdem startete mit „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“ ein Präventionsangebot, das häusliche Gewalt stärker im direkten sozialen Umfeld thematisieren soll.

Die Evaluation zeigt nach Darstellung der Stadt allerdings auch, dass ein Teil der bisherigen Empfehlungen noch nicht umgesetzt ist. Dazu gehört unter anderem die dauerhafte Absicherung und Ausweitung des StoP-Projekts auf weitere Stadtteile.

Beratungsstellen stoßen an Grenzen

Ein zentraler Punkt der Fortschreibung betrifft die Beratungsangebote. Steigende Fallzahlen binden immer mehr Personal. Nach Angaben der Stadt müssen Einrichtungen deshalb teilweise andere Aufgaben einschränken. Dazu gehören Präventionsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und die Vernetzung mit anderen Stellen.

Gerade diese Bereiche gelten als wichtiger Teil eines wirksamen Gewaltschutzes. Beratungsstellen sollen nicht erst eingreifen, wenn Gewalt bereits eskaliert ist. Sie sollen Betroffene möglichst früh erreichen, Fachkräfte sensibilisieren und Behörden sowie soziale Einrichtungen miteinander vernetzen.

Die Stadt sieht deshalb eine finanzielle Aufstockung der Gewaltberatungsstellen als notwendig an. Ziel ist, die wachsende Nachfrage zu bewältigen, ohne Prävention und Vernetzung zurückfahren zu müssen.

Sechs Schwerpunkte für die kommenden Jahre

Die Fortschreibung konzentriert sich auf sechs Themenfelder. Dazu gehören Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Männer im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt, Vernetzung, Schutz und Unterstützung sowie digitale Gewalt.

Damit reagiert die Stadt auch auf Veränderungen, die im ersten Aktionsplan noch weniger stark im Mittelpunkt standen. Digitale Gewalt kann beispielsweise in Form von Überwachung, Bedrohungen, Nachstellungen oder der Verbreitung privater Inhalte auftreten. Sie kann bestehende Partnerschaftsgewalt ergänzen oder nach einer Trennung fortsetzen.

Auch Männer werden in der Fortschreibung ausdrücklich berücksichtigt. Der bisherige Aktionsplan weist darauf hin, dass Frauen überproportional häufig von Häuslicher Gewalt betroffen sind, zugleich aber auch Männer Schutz und Beratung benötigen. In Oldenburg gibt es bislang kein eigenes Schutzangebot für männliche Opfer, das einem Frauenhaus entspricht.

Beteiligung von Fachstellen und Verwaltung

Die Fortschreibung entstand nicht allein innerhalb der Stadtverwaltung. Beteiligt waren das Oldenburger Gewalthilfenetzwerk, Expertinnen und Experten, Fachstellen sowie politische Ausschüsse. In Workshops und Vorträgen wurden bisherige Maßnahmen bewertet und neue Anforderungen gesammelt.

Gleichstellungsbeauftragte Wiebke Oncken verbindet mit dem Ratsbeschluss deshalb auch ein Signal an Betroffene. „Mit diesem einstimmigen Ratsbeschluss werden die Strukturen gestärkt, die sich für den Gewaltschutz in unserer Stadt einsetzen. Gleichzeitig zeigt der Beschluss den vielen Betroffenen, dass sie gesehen und nicht allein gelassen werden“, erklärte sie.

Rat, Oberbürgermeister und Gleichstellungsbeauftragte betonten zugleich, dass geschlechtsspezifische Gewalt keine private Angelegenheit sei. Die Stadt würdigte die Arbeit der haupt- und ehrenamtlichen Kräfte in Frauenhäusern, Beratungsstellen, beim Präventionsrat und in weiteren Einrichtungen des Hilfenetzwerks.

Istanbul-Konvention verpflichtet zum Schutz

Grundlage des Oldenburger Aktionsplans ist die Istanbul-Konvention des Europarats. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Gewalt gegen Frauen und Häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen, Betroffene zu schützen und Täter strafrechtlich zu verfolgen.

Deutschland ratifizierte das Übereinkommen; seit dem 1. Februar 2018 gilt es hier als Bundesrecht. Die Konvention ordnet Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und als Ausdruck struktureller Ungleichheit ein.

Nach Angaben der Stadt nahm Oldenburg mit dem 2020 beschlossenen Kommunalen Aktionsplan bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene eine deutschlandweite Vorreiterrolle ein. Die mehr als 90 Empfehlungen reichen von Prävention und Intervention bis zu speziellen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt.

Auch Niedersachsen verabschiedete im März 2024 einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Er umfasst unter anderem Gewaltprävention, Unterstützung für Betroffene, Strafverfolgung, Opferschutz sowie die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen.

Gewalthilfegesetz verändert den Rahmen

Auch auf Bundesebene hat sich der rechtliche Rahmen verändert. Das Gewalthilfegesetz trat im Februar 2025 in weiten Teilen in Kraft. Es verpflichtet die Länder ab dem 1. Januar 2027, ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Ab 1. Januar 2032 erhalten betroffene Frauen und ihre Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf Schutz und Beratung.

Der Bund beteiligt sich zwischen 2027 und 2036 mit insgesamt rund 2,6 Milliarden Euro an der Finanzierung des Hilfesystems. Vorgesehen sind außerdem Mindeststandards für Schutz- und Beratungseinrichtungen sowie kostenfreie Angebote für Betroffene.

Wie dringend zusätzliche Kapazitäten vor Ort gebraucht werden, zeigen bereits die Oldenburger Zahlen. Tausende nicht mögliche Aufnahmen von Frauen und Kindern innerhalb weniger Jahre stehen neben einer deutlich gestiegenen Nachfrage nach Beratung. Der fortgeschriebene Aktionsplan soll deshalb bestehende Angebote sichern, Lücken schließen und Prävention stärker verankern.

Weitere Informationen zum Kommunalen Aktionsplan stellt die Stadt unter www.oldenburg.de/gleichstellung bereit.

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