Rettungsdienst-Reform: Städte warnen vor Millionenloch

Die Stadt Oldenburg ist Trägerin des Rettungsdienstes. Niedersachsens Kommunen befürchten durch die Reform der Notfallversorgung erhebliche Finanzierungslücken. Wie hoch die Belastung für Oldenburg ausfallen könnte, ist noch offen.

Die Stadt Oldenburg ist Trägerin des Rettungsdienstes. Niedersachsens Kommunen befürchten durch die Reform der Notfallversorgung erhebliche Finanzierungslücken. Wie hoch die Belastung für Oldenburg ausfallen könnte, ist noch offen.
Foto: Katrin Zempel-Bley

Die Stadt Oldenburg könnte von der geplanten Reform des Rettungsdienstes finanziell betroffen sein. Die Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages warnt vor einem Defizit von mehr als 260 Millionen Euro innerhalb von zehn Jahren. Die Summe bezieht sich auf die niedersächsischen Städte, die selbst Träger des Rettungsdienstes sind. Dazu gehört auch Oldenburg. Der Vorsitzende der Konferenz, Hamelns Oberbürgermeister Claudio Griese, fordert deshalb die Landesregierung auf, die vom Bundestag beschlossene Reform im Bundesrat zu stoppen.

„Ein weiterer Schritt von Bund und GKV, die Kommunen in Richtung Ausfallbürge für die medizinische Versorgung zu drängen“, erklärte Griese. Die Städte müssten bereits heute hohe Summen aufbringen, um ihre Krankenhäuser zu unterstützen. Nach Angaben der Oberbürgermeisterkonferenz sind es jährlich 300 bis 500 Millionen Euro. Hinzu kämen defizitäre medizinische Versorgungszentren. Nun drohten weitere Kosten beim Rettungsdienst.

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Wer bezahlt künftig den Rettungsdienst?

Der Bundestag hat die Reform am 15. Oktober beschlossen. Sie soll die Notfallversorgung besser organisieren und die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdiensten, Krankenhäusern und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verbessern. Dazu sollen die Rufnummern 112 und 116117 digital vernetzt werden. Patient/innen sollen schneller an die für sie geeignete Stelle gelangen.

Eine weitere Änderung betrifft die Finanzierung. Bisher ist der Rettungsdienst in Niedersachsen eine Aufgabe der Kommunen. Sie vereinbaren die notwendigen Kosten mit den Krankenkassen und rechnen die Leistungen über entsprechende Entgelte ab. Künftig soll die medizinische Notfallrettung ausdrücklich als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt werden.

Damit könnten auch Behandlungen am Einsatzort besser vergütet werden, wenn ein Transport ins Krankenhaus nicht erforderlich ist. Zugleich sind neue bundesweite Vorgaben und Regeln für die Ausgabenentwicklung vorgesehen.

Die niedersächsischen Kommunen befürchten, dass die Krankenkassen künftig nicht mehr sämtliche notwendigen Kosten übernehmen. Ein wesentlicher Teil der Ausgaben entsteht bereits durch die ständige Einsatzbereitschaft. Rettungswagen, Rettungswachen und Personal müssen auch dann vorgehalten werden, wenn gerade kein Einsatz stattfindet.

Auch die Landkreise schlagen Alarm

Der Niedersächsische Landkreistag hatte bereits am Donnerstag vor den Folgen gewarnt. Nach seinen Angaben würde eine unzureichende Finanzierung langfristig die flächendeckende Notfallversorgung gefährden.

Schon im September verwies der Verband auf eine Modellrechnung einer Beratungsfirma. Danach hätte die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen seit 2015 rechnerisch eine Finanzierungslücke von rund 485 Millionen Euro verursacht. Die Zahl bezieht sich auf einen zurückliegenden Zeitraum und ist nicht mit der aktuellen Zehnjahresprognose der Oberbürgermeisterkonferenz gleichzusetzen.

Das Bundesgesundheitsministerium widerspricht der Kritik an der Finanzierung. Nach seiner Darstellung bleiben die notwendigen Kosten des Rettungsdienstes grundsätzlich refinanzierbar. Die Reform soll zugleich Fehlsteuerungen vermeiden und Krankenhäuser sowie Rettungsdienste entlasten.

Welche Folgen hätte die Reform für Oldenburg?

Auch die Stadt Oldenburg ist Trägerin des Rettungsdienstes. Die Berufsfeuerwehr arbeitet dabei mit dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser Hilfsdienst zusammen. Die Stadt rechnet die Einsätze mit den Krankenkassen und weiteren Kostenträgern ab.

Seit Januar 2026 werden für einen zeitkritischen Rettungswageneinsatz in Oldenburg 707,50 Euro berechnet, gegebenenfalls zuzüglich Kilometerkosten. Ein qualifizierter Krankentransport kostet 248 Euro, eine Notarztversorgung einschließlich Notarztfahrzeug 973 Euro. Die Beträge beruhen auf den vereinbarten Entgelten.

Wie hoch die finanziellen Folgen der Reform für Oldenburg ausfallen könnten, ist bislang nicht bekannt. Die Oberbürgermeisterkonferenz hat ihre Prognose von mehr als 260 Millionen Euro nicht nach einzelnen Städten aufgeschlüsselt.

Oldenburgs scheidender Oberbürgermeister Jürgen Krogmann ist zugleich Präsident des Niedersächsischen Städtetages. Seine Amtszeit im Rathaus endet am 31. Oktober. Am 1. November übernimmt Jascha Rohr das Amt.

Streit um Zuständigkeiten von Bund und Ländern

Die Oberbürgermeisterkonferenz hält die geplante Neuregelung nicht nur finanziell, sondern auch verfassungsrechtlich für problematisch. Griese sieht in der Einführung eines eigenständigen Leistungsbereichs für die medizinische Notfallrettung und eines bundesweiten Fachgremiums einen Eingriff in die Zuständigkeiten der Länder.

Die Landesregierung soll deshalb im Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses unterstützen. Sollte der Bund an der Reform festhalten, fordert Griese zudem eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesgesundheitsministerium vertritt dagegen die Auffassung, dass die Zuständigkeiten der Länder für die Organisation des Rettungsdienstes erhalten bleiben.

Der Bundesrat soll sich voraussichtlich am 20. November erneut mit dem Gesetz befassen. Bis dahin könnten die Länder noch Änderungen verlangen. Ob Niedersachsen die Forderungen der kommunalen Verbände unterstützt, ist bislang offen.

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