Rad- und Autofahrer teilen sich die Fahrbahnen wieder

Dieses Bild wird es ab sofort in Oldenburg häufiger geben. Autofahrer fahren hinter Radfahrern her, insbesondere dort, wo die Straßen – wie hier auf der Cäcilienbrücke – eng sind und das Überholen unmöglich ist.

Dieses Bild wird es ab sofort in Oldenburg häufiger geben. Autofahrer fahren hinter Radfahrern her, insbesondere dort, wo die Straßen – wie hier auf der Cäcilienbrücke – eng sind und das Überholen unmöglich ist.
Foto: Anja Michaeli

Oldenburg (zb/pm) Für Oldenburgs Fahrradfahrer wird es mancherorts komplizierter. Zumindest was den Schilderwald angeht. Denn dort wo sich Radwege befinden, müssen sie künftig nicht mehr zwingend benutzt werden. Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahre 2010 dürfen Straßenverkehrsbehörden eine Benutzungspflicht für Radwege nur anordnen, wenn eine Gefahrenlage infolge besonderer örtlicher Verhältnisse gegeben ist.

Ob den Verantwortlichen bei der Stadt Oldenburg das passt oder nicht, Kommunen sind verpflichtet, die bislang benutzungspflichtigen Radwege zu überprüfen. Ist keine Gefahrenlage gegeben, kann die Benutzungspflicht nicht aufrechterhalten werden. Genau das trifft auf zahlreiche Straßenzüge in der Stadt zu. Somit teilen sich Rad- und Autofahrer wie in den 60er und 70er Jahren die Straße. Damals hielten die Verantwortlichen das für zu gefährlich und fortan wurden Radwege gebaut. Jetzt wurde durch die richterliche Entscheidung das Rad wieder zurückgedreht.

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Wegen der neuen Rechtslage sind im Rahmen von zahlreichen Verkehrsschauen gemeinsam mit der Polizei die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit und die baulichen Voraussetzungen zur Kennzeichnung der Radwegebenutzungspflicht hin überprüft worden. In allen Straßen innerhalb von Tempo-30-Zonen sowie in zahlreichen Hauptverkehrsstraßen mit einem täglichen Verkehrsaufkommen bis zu 10.000 Kraftfahrzeugen wurde die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben.

Wegen der sich in weiteren Gerichtsurteilen dazu weiter verfestigten Rechtsprechung hat die Stadtverwaltung daher erneut mit der Polizei in den letzten Wochen die benutzungspflichtigen Abschnitte entlang von Hauptverkehrsstraßen im Oldenburger Stadtgebiet auf die Rechtmäßigkeit der Benutzungspflicht hin untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass gemäß der Rechtslage an weiteren 27 Abschnitten von Hauptverkehrsstraßen die Benutzungspflicht nicht aufrechterhalten werden kann.

„Wir sind uns bewusst, dass es für viele Verkehrsteilnehmer gewöhnungsbedürftig ist, wenn vermehrt Radfahrer auf den Fahrbahnen der Verkehrsstraßen fahren werden. Aber die Rechtslage ist hier eindeutig. Unsere Prüfung hat ergeben, dass bei diesen 27 Abschnitten keine Grundlage für eine Benutzungspflicht gegeben ist“, fasst die städtische Fahrrad- und Fußgängerbeauftragte, Kerstin Goroncy, die Diskussion zusammen.

Eine Benutzungspflicht kann weiterhin begründet angeordnet werden. „Allerdings nur in Fällen mit konkreter Gefahrenlage“, erläutert Dr. Norbert Korallus, Leiter der städtischen Verkehrsplanung. „Auch muss der Zustand der Radwege sicher sein und den Baurichtlinien entsprechen, damit die Benutzungspflicht angeordnet werden kann. Viele benutzungspflichtige Abschnitte der Radwege entlang der Hauptverkehrsstraßen erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen nicht, da sie zu schmal oder vom Belag her schlecht sind.“

In den nächsten Wochen wird die Beschilderung der 27 zukünftig nicht benutzungspflichtigen Abschnitte angepasst. Für die Radfahrenden bedeutet dies, dass sie in diesen Abschnitten zukünftig die Wahl haben, entweder die Fahrbahn zu nutzen oder auf dem bisherigen Radweg zu verbleiben. Dieser ist zukünftig ein nicht benutzungspflichtiger Radweg oder ein Gehweg mit „Fahrrad frei“-Regelung. Auf diesen Gehwegen ist der Fußgängervorrang durch die Radfahrenden zu beachten. Das heißt, hier muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, was wenig realistisch und der Streit vorprogrammiert sein dürfte. Immerhin kündigt die Stadtverwaltung an, die langfristige und kostenintensive Aufgabe der Verbesserung von Radwegen entlang der Hauptverkehrsstraßen im Rahmen eines entsprechenden Sonderprogramms des Rad- und Fußwegeprogramms ab dem kommenden Jahr anzugehen.

Eine Übersicht aller benutzungspflichtigen Radwege sowie weitere Informationen zum Thema Radfahren gibt es unter www.oldenburg.de/radfahren.

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