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Harte Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger bei verpassten Terminen

via dts Nachrichtenagentur

Die schwarz-rote hat sich auf drastische Verschärfungen beim Bürgergeld verständigt. Das teilten die Koalitionsspitzen am Donnerstag in Berlin mit.

Demnach sollen bei einem ersten unentschuldigten Verpassen eines Termins im Jobcenter die Leistungen direkt um 30 Prozent gekürzt werden. Bisher waren in einem solchen Fall nur zehn Prozent möglich.

Bei einem zweiten Versäumnis werden weitere 30 Prozent gestrichen. Im dritten Fall gibt es gar keine Zahlungen mehr, auch nicht für die Miete.

Zudem sollen Arbeitslose, die sich auf eine bestimmte Stelle nicht bewerben, sofort 30 Prozent weniger bekommen. Bei „grundloser Verweigerung“ eines Jobangebots können alle Geldleistungen gestrichen werden. Allerdings gibt das Bundesverfassungsgericht die Grenze vor, dass solche Totalsanktionen zeitlich begrenzt sein müssen und nur gelten dürfen, solange das konkrete Jobangebot besteht.

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dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Manfred Murdfield
    9. Oktober 2025 um 12.19 — Antworten

    Stellt sich die Frage, was mit der Sozialhilfe ist. Wie auch immer, was ist eine „bestimmte Stelle“? Das Arbeitsamt kann ja nur die Stellen vermitteln, die bei ihm gemeldet sind. Kann das Arbeitsamt sagen: ich hab da in der Samstagzeitung etwas gelesen, bewirb dich? Wie auch immer, wer eine Bewerbung schreibt und sagt, er/sie wäre vom Arbeitsamt aufgefordert worden sich zu bewerben, es gibt mit Sicherheit keine Einladung, Alles klar. Und es gab mal eine Zeit, da wurde den Unternehmen ein Zuschuss angeboten. Ergebnis: wenn ich (das Unternehmen) eine Stelle besetzen will, dann kann ich die auch selbst finanzieren. Vom Arbeitsamt gesendete BewerberInnen wären selten geeignet. Die Probleme, die es vor 20, 30 Jahren bei der Jobvermittlung gab, haben sich kaum verändert. Das System müsste geändert werden, aber da kann ja jeder kommen, wo kommen wir denn da hin …

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