Oldenburg

Gutachten soll NS-Endphaseverbrechen in Oldenburg aufarbeiten

Das Oldenburger Rathaus: Ab 1933 amtierte Dr. Heinrich Karl Paul Rabeling als Oberbürgermeister. Im gleichen Jahr trat er in die NSDAP ein.

Das Oldenburger Rathaus: Ab 1933 amtierte Dr. Heinrich Karl Paul Rabeling als Oberbürgermeister. Im gleichen Jahr trat er in die NSDAP ein.
Foto: Archiv

Oldenburg (pm/ki) Der Oldenburger Stadtrat hat beschlossen, die Erhängungen deutscher Soldaten an der Cloppenburger Straße im April 1945 wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen. Ein historisches Gutachten soll Opfer identifizieren, Verantwortliche benennen und die Grundlage für ein würdiges Gedenken schaffen.

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Diesen Beschluss fasste der Rat am 29. Juni auf Antrag von SPD und BSW. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Gutachten zu vergeben. Die Männer, die damals getötet wurden, waren von NS-Stellen als „Deserteure“ und „Feiglinge“ bezeichnet worden. Ihre Leichen hingen zur Abschreckung öffentlich an der Cloppenburger Straße. Die Taten gelten als einige der schwersten NS-Endphaseverbrechen in Oldenburg.

Hintergrund sind vermutlich sogenannte Sonderstandgerichte, die die Wehrmacht im Februar 1945 einrichtete, um „Auflösungserscheinungen“ zu bekämpfen. Eines soll im April 1945 in Oldenburg-Bümmerstede operiert haben. Ähnliche Verbrechen werden auch für Sandkrug und Tungeln vermutet.

Grundlage aus Entnazifizierungsverfahren

Bisherige Erkenntnisse stammen aus Aussagen ehemaliger NS-Funktionäre und Wehrmacht-Angehöriger, die nach Kriegsende in Entnazifizierungsverfahren dokumentiert wurden, sowie aus Zeitzeugenberichten. Einen zentralen Ausgangspunkt bildet ein Aufsatz von Hans-Peter Klausch im Oldenburger Jahrbuch 2015, der zahlreiche Quellen und Ansatzpunkte für weitere Forschung bündelt.

Moderne Methoden sollen neue Erkenntnisse liefern

Die Antragsteller erhoffen sich, dass moderne Forschungsmethoden bislang unbekannte Opfer identifizierbar machen. Das Gutachten soll außerdem klären, wer die Verantwortung für die Verbrechen trug. Auf dieser Basis will die Stadt Bürger/innen künftig angemessen informieren und ein Gedenken ermöglichen.

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