Gericht bestätigt Vollziehbarkeit von Naturschutz-Befreiungen für Seekabel vor Borkum
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die sofortige Vollziehbarkeit zweier naturschutzrechtlicher Befreiungen für die Verlegung eines Seekabels vor Borkum bestätigt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Betroffen ist ein Projekt des Unternehmens One-Dyas B.V., das ein Stromkabel vom Offshore-Windpark „Riffgat“ zu einer Gasförderplattform in niederländischen Gewässern verlegen will.
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Hintergrund sind zwei Befreiungsbescheide des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) aus den Jahren 2022 und 2024, die später geändert wurden. Die 5. Kammer des Gerichts sah den Sofortvollzug als gegeben an, weil die Änderungen mit den ursprünglichen Entscheidungen eine rechtliche Einheit bildeten.
Eine inhaltliche Prüfung der Naturschutz-Befreiungen fand dabei nicht statt.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Umwelthilfe als Beigeladene kann dagegen Beschwerde einlegen oder die Aussetzung des Sofortvollzugs beantragen.
Parallel laufen noch wasser- und naturschutzrechtliche Verfahren zu dem Projekt.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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