Oldenburg

Studierende fühlen sich im Stich gelassen

Der AStA Oldenburg fordert Soforthilfe für die Studierenden.

Der AStA Oldenburg fordert Soforthilfe für die Studierenden.
Foto: Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Oldenburg (am/pm) Von der Corona-Krise ist insbesondere der Minijob-Sektor betroffen. Deshalb stehen Studierende vor der Frage, wie sie die nächste Miete bezahlen sollen. Studentische Hilfskräfte werden von den Universitäten entlassen, Gastrojobs werden gekündigt. Es fehle jegliche soziale Absicherung, beklagt der AStA der Universität Oldenburg. Nur 18 Prozent der Studierenden erhielten BAföG. Und das angekündigte Kurzarbeitergeld greife hier nicht. Die Forderung: Es müsse sofort ein Rettungsschirm für Studierende gespannt werden – nicht nur für die Wirtschaft.

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Laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes arbeiten 68 Prozent der knapp 2,9 Millionen Studierenden während der Vorlesungszeit (2016). Sie sind auf das Geld aus ihrem Nebenverdienst angewiesen. Aber im Minijob Sektor werden Studierende durch die Corona-Krise zurzeit entlassen. (Laut dem Hochschulinformationsbüro der Gewerkschaften Oldenburg ist das rechtswidrig, Erklärung untenstehende.) „Aus diesem Grund muss jetzt vom Bund und vom Land eine schnelle und unbürokratische Hilfe her, da die wenigsten Studierenden Überbrückungskredite von den Banken bekommen. Das gilt besonders für ausländische Studierende, da diese keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben und darüber hinaus noch weitere Schwierigkeiten bei der Finanzierung ihres Lebensunterhalts haben, ganz zu schweigen von aufenthaltsrechtlichen Schwierigkeiten“, so der AStA.

Die Forderungen

Als Rettungsschirm soll eine Soforthilfe von 2500 Euro ohne Bedürftigkeitsprüfung vergeben werden. Bei einer nachträglichen Feststellung der Bedürftigkeit übernimmt der Bund die Kosten der Überbrückungszahlung. Im Nicht Bedarfsfall wandelt sich die Überbrückungszahlung in einen zinslosen Kredit um, der mit Ablauf von zehn Jahren fällig wird. Die Finanzierung erfolgt über die Umwidmung von nicht ausgeschöpften BAföG bzw. Deutschlandstipendium Mitteln. Für die nachträgliche Bedürftigkeitsprüfung, welche sich am BAföG Höchstsatz orientiert, müssen beigebracht werden: Immatrikulationsbescheinigung und Nachweis der eigenen Einkommenseinbußen oder der Einkommenseinbußen des*der Unterhaltspflichtigen / Unterhaltsfreiwilligen. „Wir schlagen vor, dass eine Ausschüttung des Geldes unkompliziert per Online-Verfahren über die KfW abgewickelt wird. Das System muss spätestens bis zum 30. März voll funktionsfähig sein, damit betroffene Studierende Anfang April ihre laufenden Kosten bezahlen können“, so der AStA Oldenburg.

Update 15.31 Uhr
Das Hochschulinformationsbüro der Gewerkschaften Oldenburg teilt mit: Arbeitslosen- und Kurzarbeiter_innengeld sind Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, auf die man nur Anspruch hat, wenn man auch eingezahlt hat. Da „ordentliche Studierende“ im Job von der Arbeitslosenversicherung befreit sind, ebenso wie Minijobber_innen, haben beide Gruppen keinen Anspruch auf Kurzarbeiter_innengeld. Arbeitsrechtlich gelten aber für Werkstudis und Minijobber_innen genau die gleichen Rechte wie auch für alle anderen Beschäftigten im Betrieb. Das bezieht sich auf die gesetzlichen Kündigungsfristen und den gesetzlichen Kündigungsschutz. Die Gewerkschaft rät, nicht vorschnell Aufhebungsverträge und Änderungskündigungen zu unterschreiben und sich beraten zu lassen.

Diejenigen, die jetzt vor großen Problemen stehen, könnten ein Urlaubssemester nehmen. Dann besteht Anspruch auf ALG II.

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5 Kommentare

  1. Tom
    21. März 2020 um 11.04 — Antworten

    Ich bin wegen der Krise arbeitslos geworden und bin Student ohne jeglichen Anspruch. Ich weiß nicht wie ich 1000 Euro pro Monat aufbringen soll. Berlin ist teuer.

    • Ginko
      22. März 2020 um 18.15 — Antworten

      Hallo,
      wie wäre es mit Unterhalt vom Erzeuger?

      • Palme
        25. März 2020 um 16.04 — Antworten

        Nicht jeder hat mal 1000€ extra rumliegen lol

  2. Marina
    22. März 2020 um 12.43 — Antworten

    Marina

    Meine Tochter studiert,, bekommt ab diesem Jahr kein Bafög, hatte aber immer nebenbei gearbeitet (Messenjobs)…
    Wegen Krise hat kein Job mehr, aber soll die Miete und laufende Kosten bezahlen.
    Ich mache mir Sorgen !!!

  3. Ginko
    22. März 2020 um 18.17 — Antworten

    Hallo,
    wenn sie kein BAföG mehr bekommt, werden Sie als Erzeuger für den Unterhalt aufkommen müssen.

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