Bundespolizei verzeichnet 3.229 unerlaubte Einreisen an der deutsch-niederländischen Grenze

Bundespolizei verzeichnet 3.229 unerlaubte Einreisen an der deutsch-niederländischen Grenze

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Bei den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze in Niedersachsen hat die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 insgesamt 3.229 unerlaubte Einreisen festgestellt. Das hat die Bundespolizeidirektion Hannover mitgeteilt.

Demnach verzeichnet die Behörde in diesem Zeitraum 2.098 vollzogene Zurückweisungen, 134 festgenommene mutmaßliche Schleuser und 785 Vollstreckungen offener Haftbefehle. Außerdem registrierten die Beamten 141 Personen mit Wiedereinreisesperre sowie 94 Fahndungstreffer aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder islamistischen Spektrum.

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Für den Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis zum 31. August dieses Jahres weist die Bilanz separat 2.078 unerlaubte Einreisen und 1.335 Zurückweisungen aus.

Darunter waren sieben Zurückweisungen nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz; zwölf erkennbar vulnerable Personen mit Asylgesuch seien an zuständige Stellen weitergeleitet worden. In diesem Teilzeitraum nahm die Bundespolizei 89 mutmaßliche Schleuser fest, vollstreckte 485 offene Haftbefehle und stellte 77 Personen mit Wiedereinreisesperre sowie 74 Fahndungstreffer aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder islamistischen Spektrum fest.

Die vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen bestehen seit dem 16. September 2024 fort.

Auf Weisung des Bundesinnenministeriums vom 7. Mai 2025 wendet die Bundespolizei seitdem auch § 18 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 des Asylgesetzes an. Danach können Schutzsuchende, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen wollen, zurückgewiesen oder nach erfolgter Einreise in den sicheren Drittstaat zurückgeschoben werden.

In Deutschland gelten unter anderem alle EU-Mitgliedstaaten als sichere Drittstaaten. Erkennbar vulnerable Menschen wie hochschwangere Frauen oder sichtbar schwer Erkrankte würden weiterhin an zuständige Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen verwiesen, teilte die Behörde mit.

Die Kontrollen würden lageangepasst, zeitlich und örtlich flexibel sowie rund um die Uhr durchgeführt. Über konkrete Einsatzstärken äußert sich die Bundespolizei aus einsatztaktischen Gründen nicht.

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