Geflügelpest: Stadt erlässt Aufstallungspflicht

Der Kontakt zu Wildvögeln soll in Oldenburg durch die Stallpflicht verhindert werden.

Bei Freilandhaltung besonders gefährdet: Der Kontakt zu Wildvögeln soll durch die Stallpflicht verhindert werden.
Foto: bilanol

Oldenburg (am/pm/ki) Wegen der zunehmenden Ausbreitung der Geflügelpest hat die Stadt Oldenburg eine Aufstallungspflicht für größere Geflügelhaltungen angeordnet. Die Verfügung betrifft alle Halterinnen und Halter, die mehr als 50 Tiere wie Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasanen oder Wachteln halten. Ab sofort müssen diese Tiere in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen untergebracht werden. Die Maßnahme soll eine Einschleppung oder Weiterverbreitung des Virus durch Kontakt mit Wildvögeln verhindern.

Geflügelpest breitet sich aus

Die Entscheidung der Stadt folgt auf zahlreiche Ausbrüche der Geflügelpest in umliegenden Landkreisen und auf vermehrte Nachweise des Virus bei verendeten Wildvögeln, insbesondere bei Kormoranen. Nach Einschätzung des Veterinäramts ist es wahrscheinlich, dass das Virus auch im Stadtgebiet angekommen ist. Der Erreger – ein hochpathogenes Influenzavirus vom Subtyp H5 – wird vor allem durch Wildvögel eingeschleppt, die derzeit als Hauptüberträger gelten.

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Das Friedrich-Loeffler-Institut hat das Risiko einer Übertragung von Wildvögeln auf Hausgeflügel bundesweit als hoch eingestuft. Besonders gefährdet sind größere Betriebe mit Freilandhaltung, bei denen sich Wildvögel in der Nähe aufhalten können.

Aufstallung soll Tierverluste verhindern

Die Stadt Oldenburg folgt mit ihrer Einzelverfügung dem Beispiel benachbarter Kommunen, die bereits Allgemeinverfügungen für größere Geflügelhaltungen erlassen haben. Ziel der Maßnahme ist, wirtschaftliche Schäden und Tierverluste durch einen möglichen Viruseintrag zu verhindern. Die Aufstallungspflicht gilt zunächst unbefristet und bleibt bestehen, bis sie durch die Stadt wieder aufgehoben wird.

Kleinbetriebe mit bis zu 50 Tieren sind von der Pflicht ausgenommen. Nach bisherigen Erfahrungen geht von diesen Haltungen ein geringeres Risiko für eine Seuchenausbreitung aus.

Hygienemaßnahmen empfohlen

Zusätzlich zur Stallpflicht ruft das Veterinäramt alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, strenge Hygieneregeln einzuhalten. Dazu gehören das Tragen von Schutzkleidung, die Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften sowie das Vermeiden von Kontakten zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen. Auch Besucherinnen und Besucher von Geflügelhaltungen sollten nur mit Schutzmaßnahmen Zutritt erhalten.

Informationen und Kontakt

Im Serviceportal der Stadt Oldenburg finden sich unter dem Stichwort „Tierseuchen“ weitere Informationen und rechtliche Hinweise zur Geflügelpest. Bei Fragen können sich Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter direkt an das Veterinäramt wenden – per E-Mail an veterinaerwesen@stadt-oldenburg.de oder telefonisch unter 0441 2354610.

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