Oldenburg

Anleinpflicht beim Gassigehen

Ab April müssen Hunde aufgrund der Brutzeit in der freien Landschaft wieder an der Leine geführt werden.

Ab April müssen Hunde aufgrund der Brutzeit in der freien Landschaft wieder an der Leine geführt werden.
Foto: Merle Michaeli

Oldenburg (pm) Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt auch in Oldenburg wieder die Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der übrigen freien Landschaft. Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).

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In der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sollen die in der freien Natur und Landschaft lebenden Tiere, die durch freilaufende Hunde gestört werden könnten, besonders geschützt werden. Elterntiere könnten panikartig fliehen und ihre Jungtiere vernachlässigen. Es ist daher unbedingt notwendig, die wild lebenden Tiere in ihren Lebensräumen weitestgehend ungestört zu lassen und so die sichere Aufzucht und damit den Fortbestand der Arten zu sichern.

Was zählt zur freien Landschaft?

Die freie Landschaft umfasst nach der Auslegung des Gesetzes unter anderem auch die innerstädtischen Grünflächen wie beispielsweise den Kleinen und Großen Bürgerbusch, den Utkiek, die Deiche und sonstige Bereiche an Gewässern wie etwa den Swarte-Moor-See, den Drielaker See, den Tweelbäker See oder die Bornhorster Seen. Die Wanderwege durch die Grünzüge und Grünbereiche sind ebenfalls zur freien Landschaft zu zählen, so dass Hunde auch dort anzuleinen sind. Die wesentlichen Bereiche wurden entsprechend beschildert. Ausgenommen von der Regelung sind die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege sowie beispielsweise auch verkehrsberuhigte Bereiche und wenig befahrene Straßen.

Wo gilt eine ganzjährige Anleinpflicht?

In einigen Schutzgebieten gilt aufgrund der jeweiligen Schutzgebietsverordnung teilweise auch eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde. Dies trifft beispielsweise für den Bereich der Hausbäkeniederung (unter anderem mit dem Schwanenteich und der Tonkuhle), für die Haarenniederung, das Blankenburger Holz und die Klostermark mit dem Blankenburger See sowie für das Bahndammgelände Krusenbusch zu.

Im Eversten Holz gilt seit Februar 2016 aus ordnungsrechtlichen Gründen eine ganzjährige Anleinpflicht. Im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli gilt die Anleinpflicht auch die im nordöstlichen Bereich ausgewiesenen Freilauffläche. Vom 16. Juli bis zum 31. März können Hunde im Bereich der Freilauffläche unangeleint laufen.

Wo dürfen Hunde auch während der Brut- und Setzzeit frei laufen?

Seit 2013 sind während der Brut- und Setzzeit mittlerweile sieben Flächen ausgewiesen, auf denen Hunde auch in diesem Zeitraum frei laufen dürfen. Die sieben Freilaufflächen befinden sich:

  • an der Großmarktstraße
  • am Flötenteich (der Rad- und Fußweg sowie die Grünfläche zwischen dem Rad- und Fußweg und dem Flötenteich sind nicht Bestandteil der Fläche)
  • bei der Weser-Ems Halle
  • südlich der Sportanlagen an der Kennedystraße
  • beim Schulzentrum Kreyenbrück
  • im Bereich des Harreweges
  • im Bereich des Drielaker Sees (die dortige Fläche ist seit diesem Jahr eingezäunt und mit Spielelementen für die Vierbeiner ausgestattet worden)

Die Freilaufflächen sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe der Hinweisschilder befinden sich Mülleimer. Die Stadtverwaltung bittet die Nutzerinnen und Nutzer der Freilaufflächen um Beseitigung der Hinterlassenschaften und um Rücksichtnahme auf andere Besucherinnen und Besucher der Grünflächen.
Übersichtskarten auf der städtischen Homepage

Eine Karte mit den Bereichen, in denen die Anleinpflicht ganzjährig beziehungsweise vom 1. April bis zum 15. Juli gilt, und eine Übersicht über die Hundefreilaufflächen sowie weitere Informationen sind online unter www.oldenburg.de/anleinpflicht zu finden.

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