Oldenburg

Freiheitsstrafe wegen rechter Hetze auf Facebook

Wegen Volksverhetzung ist ein 47-Jähriger vom Amtsgericht Oldenburg zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Amtsgericht Oldenburg hat einen 47-Jährigen wegen seiner Posts auf Facebook verurteilt.
Foto: Katrin Zempel-Bley

Oldenburg (pm) Wegen Volksverhetzung und wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist ein 47-jähriger Mann aus Wardenburg vom Amtsgericht Oldenburg zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Mit diesem Strafmaß folgte das Amtsgericht einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

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Nach dem Urteil des Amtsgerichts hat der Angeklagte in der Zeit von Oktober 2015 bis Januar 2016 über Facebook mehrere Straftaten begangen (die OOZ berichtete). So hat er Flüchtlinge unter anderem als „Dreckszeug“, „Ratten“, „Viehzeug“ und „Abschaum von Invasoren“ bezeichnet. Außerdem hat der Angeschuldigte auf einer Facebook-Seite der NPD einen Eintrag veröffentlich, in dem er vorschlug, Konzentrationslager „wieder in Betrieb“ zu nehmen, um die aus seiner Sicht bestehende Flüchtlingsproblematik „in den Griff“ zu bekommen. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat auch das Amtsgericht Oldenburg diese Äußerungen des Angeklagten als volksverhetzend beurteilt. Weil er außerdem ein Bild mit Hakenkreuzen veröffentlicht hat, ist er auch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden.

Das Urteilt ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte gegen das Urteil Berufung eingelegt hat. Über diese Berufung wird vor dem Landgericht Oldenburg verhandelt werden. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.

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7 Kommentare

  1. Nachfrage
    28. Oktober 2016 um 12.52 — Antworten

    Werden eigentlich mehr Silvesterverbrecher eingesperrt,
    (bisher wenn überhaupt Bewährungsstrafen)
    oder mehr Leute, die sich darüber – sei es auch juristisch laienhaft formuliert – aufregen?

    • Wolf
      28. Oktober 2016 um 15.43 — Antworten

      Fürs Auftregen wird niemand eingesperrt. Nur wenn jemand beim Aufregen über das Ziel hinausschießt und sich volksverhetzend äußert. Ist halt eine Straftat. Und die hat nichts mit irgendwelchen Vorfällen an Sylvester oder zu anderen Gelegenheiten zu tun. Da kann man auch nichts aufrechnen, oder die Strafe mildern, weil andere ja für eine ganz andere Straftat ein ganz anderes Strafmaß bekommen haben. Funktioniert so in einem Rechtsstaat.

    • Werner Lorenzen-Pranger
      30. Oktober 2016 um 10.48 — Antworten

      Tja, das mit diesen „Sylvesterverbrechern“ ist halt so eine Sache. Erst einmal ist ja noch nicht eimal geklärt, wie viele dieser Übergriffe frei erfunen sind. Seltsamerweise wurde bisher nur en Fall öffentlich bekannt, es ist aber völlig klar, daß es viel mehr sein müssen und („unter der Hand“ bekannt) auch sind. Nur gibts halt unter Polizisten auch eine starke Mehrheit der Rassisten, bis hin zu „Reichsbürgern“. Und dann ist ja die Aufregung in diesem Fall wohl stark zu relativieren. Wie schrieb ein gewisser „Karl“ hier doch mal so schön schrecklich? „Wir treten unnsere Hühner selbst“? Eben, da gehts auch um eine irrwitzige Komkurenzssituation der flirt-unfähigen Trampel.
      Und Haftstrafen? Mir sind aus Studentinnenkreisen, die gelegentlich als Servickräfte in der Gastronomie jobben, Erfahrungen von Parteitagen insbesondere einer „konservativen“ Partei bekannt, in der sich so mancher „Delegierte“ gegenüber solchen weiblichen Servicekräfte benahm, als sei er auf dem Kontakthof eines Bordells. Komisch, so etwas wird fast nie berichtet. Der Fall Brüderle ist da eine der wenigen Ausnahmen – eine der harmloseren Art dazu. Die CDU-Politikerin Jenna Behrends aus Berlin fuhr da schon andere Geschütze auf, wie sie leicht ergogeln können. Genau das deckt sich mit den Erfahrungsberichten die ich auch aus erster Hand gehört habe.
      Nochmal: Wollen sie die auch alle inhaftieren? Da hätte dann aber eine schwarzbaune Partei arge Not, noch „Führungspotential“ zu stellen…

  2. Marco
    29. Oktober 2016 um 19.07 — Antworten

    Dies ein Unrechtsurteil, weil schon der Strafparagraph, auf er beruht, Unrecht ist.

    Es ist ein Unrecht, Menschen allein aufgrund ihrer Meinungen zu verfolgen oder gar einzusperren. Ganz egal wie widerlich diese Äußerungen auch sein mögen, es bleiben immer noch Worte: Worte, die niemanden verletzten, schaden oder auf sonstige Weise beeinträchtigen.

    Vom generellen Unrecht Menschen, wegen ihrer Meinung zu strafen, ist dieses Urteil besonders unmenschlich, wenn man bedenkt, dass in Deutschland Vergewaltiger oder sogar Totschläger mit Bewährungsstrafen davon kommen.

    • Werner Lorenzen-Pranger
      30. Oktober 2016 um 13.02 — Antworten

      Worten folgen Taten – und zwar immer mehr. DIe Zahl der Straftaten gegen Flüchtlinge und anders Denkende – Flüchtlinge, das sind Menschen, die vor der Gewalt geflohen sind, sie sind um ihr Leben gerannt – ist sprunghaft angestiegen. Es geht also längst nicht mehr um Worte und schon die Verharmlosung menschenverachtender Worte ist für mich ganz sicher ein Verbrechen, denn sie stiften zumindest zu Gewalttaten an!

    • Wolf
      30. Oktober 2016 um 14.12 — Antworten

      Sie sprechen ernsthaft von Unmenschlichkeit einer Person gegenüber, die fordert Konzentrationslager wieder einzuführen?

      Das hat mit freier Meinungsäußerung auch nichts mehr zu tun. Diese Worte haben im Übrigen sehr wohl eine Verletzung beinhaltet. Es wurde nämlich die Menschwürde der Flüchtlinge aufs übelste verletzt. Und da ist eine Bestrafung mehr als angemessen. Es gibt übrigens noch andere Tatbestände, wo man für Worte verurteilt werden kann, z:B bei Beleidigung, Verleumdung oder Blasphemie.

      Und wieder einmal. Volksverhetzung ist das eine Verbrechen, sexuelle Belästigung das andere. Für beides gibt es Gesetze nach denen die Täter, wenn man ihnen denn die Tat nachweisen kann (was wohl ein Problem bei den Urteilen zur Kölner Sylvesternacht ist), verurteilt werden. Alles andere wäre Unrecht.

      • Werner Lorenzen-Pranger
        31. Oktober 2016 um 9.38 — Antworten

        Egal ob Pierre Vogel, Bilal Philips und Ahmad Abul Baraa usw. – oder Lutz Bachmann, Frauke Petry und Beatrix von Storch usw. – wer zur Gewalt aufruft ist ein strafwürdiger Volksverhetzer und Anstifter zu Straftaten. Wer zu Straftaten aufruft ist nach deutschem Recht genau so schuldig wie der eine Brandstiftung, Körperverletzung oder gar Mord ausführende Täter. Da hilft auch kein dümmliches zurückrudern wegen „ausgerutschter Maus“ oder ähnlicher Unfug – und bei sexueller Belästigung, oder Schlimmeren, hilft auch kein „es war nicht böse gemeint“ – oder, wie in einem besonders widerlichen Fall von Sex mit einer abhängigen Minderjährigen in SH – „Es war schlicht Liebe“ Und das dann auch noch unter rotzlangen Tränen aus lauter Selbstmitleid. Da läßt einen der Ekel schon gar nicht mehr los, aber der Täter ging straffrei aus. In der „richtigen“ Partei muß man halt sein…

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