29-Jähriger nach Kontrolle am Göttinger Waageplatz in Justizvollzugsanstalt eingeliefert

29-Jähriger nach Kontrolle am Göttinger Waageplatz in Justizvollzugsanstalt eingeliefert

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die Polizei Göttingen bleibt am Waageplatz in der Göttinger Innenstadt weiter präsent. Das teilte die Polizeiinspektion Göttingen mit.

Der zentral gelegene Platz sowie angrenzende Straßen, Wege und Plätze sind seit geraumer Zeit ein polizeilicher Einsatzschwerpunkt. Mit gezielten und kontinuierlichen Kontrollen geht die Polizei nach eigenen Angaben weiterhin gegen Betäubungsmittelkriminalität und Rohheitsdelikte vor.

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Der Leiter der Verfügungseinheit Göttingen, Felix Meyer, erklärte, die Maßnahmen seien langfristig ausgerichtet und würden regelmäßig sowie lageangepasst umgesetzt. Ziel sei es, Straftaten konsequent zu verfolgen, erkannte Störungen frühzeitig zu unterbinden und einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherheit und zum Sicherheitsgefühl der Bürger im Bereich des Waageplatzes zu leisten.

Am Donnerstag, 10. September, gegen 21.50 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Göttingen am Waageplatz einen 29-jährigen Mann aus dem Bereich Halberstadt.

Der Mann hatte zuvor einen Beutel mit mutmaßlich Marihuana weggeworfen und anschließend versucht, sich der polizeilichen Kontrolle zu entziehen. Nach kurzer Verfolgung wurde er gestellt und vorläufig festgenommen.

Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte ein Mobiltelefon. Da der 29-Jährige widersprüchliche Angaben zur Herkunft des Geräts machte und die Eigentumsverhältnisse zunächst nicht geklärt werden konnten, wurde das Mobiltelefon beschlagnahmt.

Gegen den Mann wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Cannabis sowie der Hehlerei eingeleitet.

Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Einsatzkräfte zudem fest, dass gegen den 29-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Der Mann war polizeilich bereits wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Erscheinung getreten.

Da der haftbefreiende Betrag nicht entrichtet werden konnte, wurde er im weiteren Verlauf einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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