Niedersachsen

Verwaltungsgericht weist Klage gegen Tätigkeitsverbot für Pflegehelferin ab

via dts Nachrichtenagentur

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage einer Pflegehelferin gegen ein Tätigkeitsverbot aus dem Jahr 2022 abgewiesen. Das Gericht teilte am Dienstag mit, dass der Landkreis Osnabrück die Anordnung damals rechtmäßig erlassen habe, weil die Frau keinen ausreichenden Immunitätsnachweis gegen das Coronavirus vorgelegt hatte.

Anzeige

Die Klägerin war 2022 im Christlichen Krankenhaus Quakenbrück beschäftigt und hatte auf eine Aufforderung des Landkreises hin weder Impf- noch Genesenennachweise erbracht.

Das daraufhin verhängte Betretungs- und Tätigkeitsverbot war bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Das Gericht verwies auf frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die die damalige Rechtslage für verfassungsgemäß erklärt hatten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb eines Monats nach Zustellung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

Die Richter betonten, dass sie an die höchstrichterliche Rechtsprechung gebunden seien und keine abweichende Bewertung vornehmen könnten.

dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Brand in Berufsschule in Celle verletzt 18 Personen

Nächster Artikel

Senioren wollen bei Corona-Aufarbeitung nicht übersehen werden

Keine Kommentare bisher

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.