Niedersachsen

Niedersachsen senkt Mindestalter für Schiedsleute auf 25 Jahre

via dts Nachrichtenagentur

Das Niedersächsische Justizministerium will das Ehrenamt der Schiedsleute attraktiver machen und hat dazu einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Wie Justizministerin Wahlmann im Landtag mitteilte, soll das Mindestalter von bisher 27 auf 25 Jahre gesenkt werden, um mehr junge Menschen für das Amt zu gewinnen.

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Zukünftig sollen Berufstätige für Aus- und Weiterbildungen freigestellt werden und Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben – ähnlich wie bei der Freiwilligen Feuerwehr.

Die Gebühren für Schiedsverfahren werden leicht erhöht, um Arbeitgeber entschädigen zu können. Zudem werden die Ordnungsgelder angehoben, um Missbrauch zu verhindern.

Weitere Neuerungen umfassen die digitale Einleitung von Verfahren, Dolmetscher-Einsätze und erweiterte örtliche Zuständigkeiten.

Künftig soll etwa bei Grundstücksstreitigkeiten das Schiedsamt am Ort der belegenen Sache zuständig sein, unabhängig vom Wohnort der Beteiligten. Im Jahr 2024 konnten bereits mehr als 1.200 von 2.000 Schlichtungsverfahren einvernehmlich gelöst werden.

dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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