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Zahlungsunfähige Unternehmen müssen ab Oktober Insolvenz anmelden

Glasfassade an einem Bürohaus, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat angekündigt, dass zahlungsunfähige Unternehmen trotz der Coronakrise bereits ab Oktober wieder pflichtgemäß Insolvenz anmelden müssen. „Unternehmen, die nach dem Auslaufen der bisherigen Regelung Ende September akut zahlungsunfähig sind, sollen wieder verpflichtet sein, einen Insolvenzantrag zu stellen“, sagte Lambrecht der „Rheinischen Post“. Das erforderliche Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen brauche eine tragfähige Grundlage.

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Dagegen will die Ministerin die Aussetzung der Antragspflicht bei einer Insolvenz für alle übrigen Unternehmen bis Ende März verlängern. „Die Corona-Pandemie ist auch in wirtschaftlicher Hinsicht noch nicht ausgestanden. Die weiterhin bestehende Unsicherheit macht auch solchen Unternehmen zu schaffen, bei denen Chancen auf eine dauerhafte Sanierung bestehen“, sagte Lambrecht. „Unternehmen, die lediglich überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig sind, sollen deshalb bis Ende März 2021 Zeit bekommen, um Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen“, so die SPD-Politikerin. „Darüber hinaus sollen die betroffenen Unternehmen von der Möglichkeit einer präventiven Restrukturierung profitieren können, an der wir mit Hochdruck arbeiten.“ Sie setze sich für eine „zeitnahe Kabinettsbefassung“ der neuen Regelung ein.

Foto: Glasfassade an einem Bürohaus, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Erhard Stammberger
    13. August 2020 um 10.32 — Antworten

    Achtung: Das gilt nur für Unternehmen, deren Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie verursacht worden sind. Für Unternehmen, die unabhängig von Corona zahlungsunfähig oder überschuldet sind, war und ist die Insolvenzantragspflicht nicht ausgesetzt.

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