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Wirtschaftsministerium hält an Gasumlage zum 1. Oktober fest

Gas-Anschluss, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Obwohl Energieversorger, Verbraucherzentralen und Juristen viele offene Fragen bei der geplanten Gasumlage monieren, hält das Bundeswirtschaftsministerium an der Einführung zum 1. Oktober fest. Branchenverbände hatten beklagt, dass Gasanbietern in vielen Fällen rechtliche Mittel fehlten, um die neue Umlage fristgerecht an Kunden weiterzugeben.

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Sie verwiesen auf Abnehmer mit Preisgarantien, Fernwärmeverträgen sowie auf die Grundversorgung, in der Preiserhöhungen sechs Wochen im Voraus angekündigt werden müssen. „Das Problem ist uns bekannt“, sagte eine Sprecherin von Robert Habecks Ministerium dem „Spiegel“. „Wir sind derzeit auch mit den Verbänden dazu in Gesprächen.“ Man gehe „nach aktueller Rücksprache mit den Unternehmen davon aus, dass die Zustellung rechtzeitig erfolgen wird“, erklärte das Wirtschaftsministerium, ohne Details zu nennen.

Das Ministerium verteidigt das Umlagemodell auch gegen die Kritik, wonach der Staat systemrelevante Gasimporteure mit Steuermitteln hätte retten sollen, statt die Lasten auf alle Gasverbraucher zu verteilen. Im Fall der Lufthansa-Rettung beispielsweise sei klar gewesen, dass sich der Flugmarkt nach der Coronapandemie wieder erhole. „Bei den Energieunternehmen sieht die Situation anders aus“, heißt es aus Habecks Haus. „Es gab zwar die Überlegungen, hier ähnlich vorzugehen“, allerdings gehe die Rettungsaktion beim Gas über Uniper hinaus.

Es sei also deutlich mehr Geld nötig als bei der Lufthansa. „Das kann – vor allem auch so kurzfristig – nicht aus Steuermitteln aufgefangen werden.“ Allerdings ist auch jetzt schon klar, dass mache Energieversorger gar keine Rettung benötigen. Von RWE war zu hören, dass man erwäge, auf die Umlage zu verzichten.

Der Konzern hatte zuletzt einen Milliarden-Gewinn gemeldet. Und auch Juristen melden Bedenken an: Der Staatsrechtler Hanno Kube hatte bereits Anfang August der dts Nachrichtenagentur gesagt, die Gasumlage werfe nicht nur ökonomisch, sondern auch rechtlich schwierige Fragen auf. „Einerseits haben die Kunden privatrechtliche Lieferverträge abgeschlossen, auf die sie sich grundsätzlich verlassen können sollten, andererseits können staatliche Markteingriffe aus übergeordneten Gründen erforderlich sein, hier zur Unterstützung der systemrelevanten Unternehmen.“ Die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit ließ er ausdrücklich offen, genauer zu prüfen bleibe aber, wer die Solidarleistung richtigerweise erbringen müsse – der Kreis der Gaskunden oder aber die Gemeinschaft der Steuerzahler.

Foto: Gas-Anschluss, über dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. Volker
    15. August 2022 um 14.48 — Antworten

    Richtig immer auf die Verbraucher dann haben die bald nichts mehr
    warum werden nicht direkt alle Firmen die Pleite gehen so unterstützt oder alle Bürger die danach kein Geld mehr haben
    So werden alle gleich nur die Herren Lobbyisten und Politiker sind etwas gleicher wie andere
    Nachtigall ick hör dir trapsen so wird die freie Marktwirtschaft abgeschafft
    Ganz klar wenn eine Firma wirtschaftet und gut ist hat sie Gewinne gehabt. Davon hat der Bürger aber keine Ausschüttung
    bekommen. wenn jetzt Minus gemacht wird dann ist das ein unternehmerisches Risiko das diese Firmen selber zu tragen haben
    Es kann doch auch nicht sein, dass die Leitungen in den Balkan durch die Ukraine weiter offen sind und der Präsident des Staates jeden Tag Millionen kassiert und den anderen Völkern nur seine Forderungen diktiert.
    Schluss damit !
    Bei jeder Waffenlieferung geht der Krieg weiter und das Europäische Volk muss es aushalten. Also an den Verhandlungtisch
    und das ohne die Amerikaner die ihr eigenen Süppchen brühen.
    Keine Umlage die hat keine rechtliche Handhabe.
    Dann müssen halt die Zahlungen verweigert werden so wie damals
    Allen ernstes sollen dann 40 Millionen an privaten Verfahren gegen Verweigerer statt finden und alle vor Gericht gehen
    Wenn die Regierung so weiter macht dann könnte die Stimmung umschlagen und wir bekommen Verhältnisse wie in Frankreich das Autos brennen und vieles mehr. Dem sollte man sofort gegensteuern und lieber ein paar arme Gaslieferanten den Bach runter gehen lassen.

  2. N0M0S
    16. August 2022 um 15.08 — Antworten

    Politik im Abseits

    Warum sollen insbesondere „Gaskunden“ für die verfehlte Energiepolitik und die Sanktionswirkungen bezahlen?

    Die Frage der Verfassungsmäßigkeit stellt sich deutlich!
    Ein Großteil wurde zu Gas gezwungen. Aus Umweltschutzgründen wurden keine festen und flüssigen Brennstoffe erlaubt!

    Nebeneffekt war das Monopol der Stadtwerke. Man hat so gut beim Verbraucher abkassiert. Jetzt ist der „Gaskunde“ wieder der Dumme.

    Was wird mit dem Gaspreis alles zweckfremd finanziert! Überhöhte nicht betriebswirtschaftliche notwendige Gewinne usw… Bei einer Bereinigung steht keine Erhöhung an, eher eine Preissenkung!

    Das feinstaubfreie und emissionsarme Gas wird mit dem vollen MWSt-Satz belastet! Abfahlholz ……

    Wer dazu solche Preise als „Preissignal“ begrüsst, befindet sich im Abseits und ignoriert die Situation der Betroffenen. Wer schon so gut es geht Energie gespart hat, kann nicht mehr. Er bleibt bei diesen befremdlichen Vorschlägen auf der Strecke. Es braucht mindestens 4000 kWh/Jahr zum Bruttofixpreis von max. 300 € als Grundbedarf für jede Person!
    Heizung gehört zur Daseinsvorsorge. Der Staat ist in der Pflicht!

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