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Vorerst keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen

Überwachungskamera, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In Deutschland wird es vorerst keine verpflichtende Kameraüberwachung in Schlachthöfen geben. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Demnach kommt die Bundesregierung der Aufforderung der Bundesländer vorerst nicht nach, die rechtlichen Voraussetzungen für eine obligatorische Videoaufzeichnung in den Betrieben zu schaffen.

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Zudem scheint eine entsprechende freiwillige Vereinbarung in Niedersachsen zwischen Landesregierung und Vertretern der Schlachtbranche gescheitert. Der Verband der Fleischwirtschaft (VdF), dem die 16 größten Schlachtunternehmen in dem Bundesland angehören, teilte auf Anfrage der NOZ mit: „Leider mussten die Kameras in fast allen Betrieben wegen datenschutzrechtlicher Unstimmigkeiten inzwischen wieder abgeschaltet werden. Die Beschwerden wurden sowohl von in den Betrieben eingesetztem, amtlichem Überwachungspersonal als auch betriebseigenen Mitarbeitern eingelegt.“ Man habe sich von der Vereinbarung mit der zuständigen Ministerin erhofft, dass datenschutzrechtliche Bedenken ausgeräumt werden könnten, so der VdF. „Das ist der Ministerin leider nicht gelungen.“ Die Forderung des Bundesrates und die Vereinbarung in Niedersachsen waren eine Reaktion auf heimlich gedrehte Aufnahmen in Schlachthäusern. Tierrechtsaktivisten hatten in mehreren Betrieben mutmaßliche Tierquälereien dokumentiert und öffentlich gemacht. In Niedersachsen ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg derzeit deswegen im Umfeld von fünf Betrieben. Die Bundesregierung wies die Bundesländer in der Replik zum Antrag darauf hin, dass Tierschutz Ländersache sei. Es müsse geklärt werden, inwieweit Missstände in Schlachthäusern durch intensivere Vor-Ort-Kontrollen verhindert werden können.

Foto: Überwachungskamera, über dts Nachrichtenagentur

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