Verwaltungsgericht stoppt vorerst Beobachtung der AfD
Köln (dts Nachrichtenagentur) – Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst eine Beobachtung der AfD. Das berichteten der „Spiegel“ und die „Welt“ am Freitagmittag unter Berufung auf einen Gerichtssprecher und auf die AfD-Spitze. Das Verbot gilt allerdings zunächst nur bis zum Ende eines bereits laufenden Eilverfahrens.
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte erst kürzlich die gesamte AfD intern als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Hintergrund war unter anderem ein Gutachten, in dem es heißt: „Ein gewaltsamer Widerstand – zumindest bei Teilen der Partei – kann nicht prinzipiell ausgeschlossen werden“. Und weiter: „Einem gewichtigen Teil der Partei“, so schreiben die Verfassungsschützer, gehe es nicht darum, einen auch mal polemischen Diskurs zu führen – „sondern eine grundlegende Ablehnung gegenüber der Bundesregierung und allen anderen Parteien sowie ihren Repräsentanten zu wecken oder zu verstärken“.
Foto: Journalisten bei der AfD, über dts Nachrichtenagentur
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