Verfassungsgericht lehnt AfD-Klage gegen 2G-plus im Bundestag ab
Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine AfD-Klage gegen die 2G-plus-Regel zur Gedenkstunde am Donnerstag im Bundestag abgelehnt. Das teilte das Gericht am Mittwochabend mit.
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Der Antrag der AfD und zweier ihrer Abgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig, „weil es jedenfalls an einer substantiierten Darlegung fehlt, dass den Antragstellern für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht“, hieß es in der Begründung. Die Antragsteller hatten beklagt, sie würden durch die Einführung einer 2G-plus-Regel in der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag und den Ausschluss der Möglichkeit einer Teilnahme an der Gedenkstunde am 27. Januar 2022 auf den Besuchertribünen des Deutschen Bundestages in ihren Abgeordneten- und Fraktionsrechten verletzt.
Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur
1 Kommentar
Den Gang zum Bundesverfassungsgericht kann man sich mittlerweile auch mit guten Begründungen sparen. Wer das Grundgesetz einmal etwas gründlicher durchliest, findet genug Ansatzpunkte die eines richterlichen Klärungsbedarfs bedürfen. Fragen nach der Verfassungsmäßigkeit einzelner Maßnahmen, aber auch grundsätzliche Dinge, werden nicht gestellt bzw. geklärt. So sieht man zum Beispiel Koalitionsverträge oder Fraktionsdisziplin als normal an, diese sind aber im Grundgesetz schlicht nicht vorgesehen und genau betrachtet, rechtswidrig.
Das sich Verhältnismäßigkeiten an evidenten Erkenntnissen begründen sollten, steht eigentlich außer Frage. Wenn als Beispiel eine Maskenpflicht im Außenbereich verordnet wird, sollte so eine Maßnahme sicher evident und damit sinnvoll sein. Wenn dem nicht so ist, dann hat unser Rechtssystem der Regierung ihre Grenzen aufzuzeigen. Falls das versäumt wird, wird das Vertrauen der Menschen verspielt und was dies wiederum zur Folge hat, überlasse ich eines jeden Phantasie.