Verbände schließen Klage gegen neues Infrastrukturgesetz nicht aus
Nach dem Beschluss des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes durch das Bundeskabinett schließen Umweltverbände eine Klage nicht aus.
„Ich weiß aus gut unterrichteten Kreisen, dass tatsächlich geprüft wird, ob das alles verfassungskompatibel ist, auch mit Artikel 20a Grundgesetz“, sagte Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR), am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Über Klagen habe man noch nicht geredet, aber tatsächlich werde man Juristen mit der Frage betrauen, ob das tatsächlich verfassungskompatibel sei. „Ich höre das sogar aus der Verwaltung und auch von Länderseite, dass es da kritische Nachfragen gibt“, so Schöne.
Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu), ergänzte, dass man sich etwa bei der Frage nach einem überragenden öffentlichen Interesse an Parkplätzen fragen müsse, ob das in der Verhältnismäßigkeitsabwägung von der Einschränkung der Schutzrechte für die Natur Bestand habe. „Da wird sicherlich nachgebessert werden müssen.“
Auf Nachfrage, auf welche Änderungen die Verbände im Gesetzgebungsverfahren hoffen, sagte Krüger, dass man die beschleunigte Belastung der Natur und den Ausgleich für die Funktionalität des Haushalts der Natur wieder „wirklich in die Balance bringen“ müsse. „Ich gehe fest davon aus, dass es sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat noch erhebliche Diskussionen dazu geben wird, und ich würde da den Bundestag auch von vornherein auffordern, da gleich der Regierung zu signalisieren: So geht`s nicht.“
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dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur





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