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TÜV-Verband lehnt Cannabis-Grenzwert der Expertenkommission ab

Feierabendverkehr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der TÜV-Verband spricht sich gegen die Empfehlung der Expertenkommission aus, den Cannabis-Grenzwert für Verkehrsteilnehmer anzuheben. „Die geplante Schaffung eines Grenzwerts in Höhe von 3,5 ng/ml THC im Blutserum bei Cannabiskonsum im Straßenverkehr lehnen wir ab“, sagte Fani Zaneta, Expertin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

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Die vorgeschlagene Erhöhung sei verfrüht und auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse derzeit wissenschaftlich nicht begründbar. „Zudem vermittelt die Festlegung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr die völlig falsche Botschaft, dass es tolerierbar sei, unter gewissem Drogeneinfluss Auto zu fahren“, so Zaneta. Der TÜV-Verband plädiert stattdessen dafür, den aktuell gültigen Nachweiswert beizubehalten. Dieser liegt derzeit bei 1 ng/ml THC im Blutserum, was der Nachweisgrenze der verwendeten Schnelltests entspricht.

Insbesondere für Fahranfänger und Berufskraftfahrer solle es „wie beim Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabiskonsum am Steuer geben“, so die TÜV-Expertin. Das Alkoholverbot für Fahranfänger habe sich bewährt und sollte als Vorbild für Cannabis dienen.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Feierabendverkehr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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3 Kommentare

  1. Sebastian Steighuber
    5. April 2024 um 16.39 — Antworten

    > wie beim Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabiskonsum am Steuer geben“, so die TÜV-Expertin

    Schade, dass die sogenannte „Expertin“ hier glatt lügt. Bei Alkohol gilt keine Null-Toleranz-Politik sondern eine gestaffelte Grenze, sodass natürlich vorkommende Alkoholmoleküle niemandem die Existenz zerstören.

    Die sogenannte „Expertin“ entlarvt ihr ideologisch geprägtes Denken und Handeln dadurch, dass es ihr nicht um Fahrtuntüchtigkeit und damit die Verkehrssicherheit geht, sondern um eine in der realen Welt nicht mögliche Konstellation (Körper absolut frei von jeglichen THC- und Alkoholmolekülen). Oder lässt die sogenannte „Expertin“ ihr Auto stehen, wenn sie in einer Bar war und nur Wasser getrunken hat? Schließlich ist auch dort in der Luft Alkohol, der sich zwar nicht auf Ihre Fahrweise auswirken, jedoch nachweisbar wäre.

    Aber hey, hat ja super geklappt bisher. Durch die politische Festlegung auf so einen Schwachsinnswert ohne Staffelung werden Konsumenten gezielt bestraft, egal ob sie nüchtern sind und lediglich nicht psychoaktive Abbauprodukte wie THC-COOH nachgewiesen werden. Unethisch aber Nachvollziehbar ist die von sogenannten „Experten“ verursachte Annahme, dass es keine Rolle spielt ob man nüchtern ist, da man bei einer Kontrolle ja in jedem Fall bestraft wird.

    Verachtenswert. Dies ohne Einordnung abzuschmieren ist entsprechend ebenso verwerflich.

  2. W. Lorenzen-Pranger
    5. April 2024 um 17.06 — Antworten

    Immer öfter liest man von nicht nachvollziehbaren „Expertenmeinungen“. Sollte man sich nicht so langsam mal fragen, aus welchen praktischen Erfahrungen heraus die zu ihren Auffassungen, die zu ihren Ratschlägen kommen? Ob im Regionalbereich ein Fahrradweg geplant ist oder, wie hier, bundesweit verantwortbare Grundsätze gefunden werden sollen, diese sogenannten Experten liegen all zu oft voll daneben. Es scheint, da sind mehr Hochstapler als Fachleute unterwegs.

  3. Klotz
    5. April 2024 um 19.30 — Antworten

    Die Tante von der TÜV Mafia weiß es natürlich besser als die Expertenkommision, wissenschaftlich fundierte Daten sind Ihr bei Ihrer ideologisch verblendeten Perspektive sowieso egal.
    Zum Glück haben der TÜV und die „Expertin Zaneta“ bei der Neugestaltung sinnvoller Grenzwerte nichts zu melden.
    Prost! 😉

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