Luftschadstoffe bleiben unter den Grenzwerten

Messstation am Heiligengeistwall: Hier erfasst das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim die Luftschadstoffbelastung in Oldenburg.
Foto: Anja Michaeli / OOZ-Archiv
Oldenburg (am/pm) Das Amt für Umweltschutz und Bauordnung hat die Luftschadstoffdaten für Oldenburg ausgewertet. Grundlage sind Messungen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Hildesheim aus dem Jahr 2025 an der Station am Heiligengeistwall. Demnach blieben die Werte für Stickstoffdioxid sowie für Feinstaub PM10 und PM2,5 erneut unter den geltenden Grenzwerten. Gegenüber 2024 stiegen die Jahresmittel bei allen drei Schadstoffen leicht an. Zusätzliche Bedeutung bekommt die Auswertung durch strengere EU-Grenzwerte, die ab 2030 gelten.
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Die Messstation am Heiligengeistwall bildet nach Angaben der Stadt einen sogenannten Worst-Case-Standort ab. Sie ist deshalb nicht vollständig repräsentativ für das gesamte Stadtgebiet. In anderen Bereichen dürfte die Belastung wegen der geringeren Verkehrsdichte niedriger ausfallen. Als Hauptverursacher gilt der Straßenverkehr mit Abgasemissionen sowie Reifen- und Bremsabrieb. Hinzu kommen private Holzfeuerungsanlagen, gewerbliche Emissionen und Hintergrundbelastungen wie Saharastaub.
Stickstoffdioxid seit 2019 unter dem Grenzwert
Im Jahr 2018 war der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid noch überschritten worden. Seit 2019 wird der maßgebliche Wert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft unterschritten. Für 2025 lag der Jahresmittelwert in Oldenburg bei 28,2 µg/m³. Im Vorjahr hatte er 28 µg/m³ betragen.
Feinstaubwerte ebenfalls unter den Grenzwerten
Auch die Feinstaub-Konzentrationen lagen 2025 unter den geltenden Grenzwerten. Der Tagesmittelgrenzwert für PM10 beträgt 50 µg/m³. Er darf an maximal 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. In Oldenburg war das im vergangenen Jahr viermal der Fall. Der Jahresmittelgrenzwert für PM10 liegt bei 40 µg/m³. Am Heiligengeistwall wurde für 2025 ein Jahresmittelwert von 18,1 µg/m³ ermittelt. Im Jahr 2024 hatte er bei 15,8 µg/m³ gelegen. Der Jahresmittelgrenzwert für PM2,5 beträgt 25 µg/m³. Der in Oldenburg 2025 gemessene Jahresmittelwert lag bei 11 µg/m³. Im Vorjahr hatte er 9,8 µg/m³ betragen.
Strengere Grenzwerte gelten ab 2030
Mit der Novellierung der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie gelten ab 2030 strengere Grenzwerte. Beim Stickstoffdioxid sinkt der Jahresgrenzwert von 40 auf 20 µg/m³. Zudem wird ein Tagesmittelgrenzwert von 50 µg/m³ eingeführt, der an maximal 18 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden darf. Dieser künftige Tagesgrenzwert wurde 2025 in Oldenburg fünfmal überschritten.
Auch beim Feinstaub sinken die zulässigen Werte deutlich. Der Jahresgrenzwert für PM10 wird von 40 auf 20 µg/m³ reduziert. Der Tagesgrenzwert wird von 50 auf 45 µg/m³ abgesenkt und darf dann ebenfalls nur noch an 18 Tagen im Jahr überschritten werden. Im Jahr 2025 lagen die Oldenburger Tagesmittelwerte elfmal über diesem künftigen Grenzwert. Beim PM2,5 sinkt der Jahresgrenzwert von 25 auf 10 µg/m³. Auch hier kommt ein Tagesgrenzwert hinzu. Er liegt bei 25 µg/m³ und darf an maximal 18 Tagen überschritten werden. In Oldenburg wurde dieser künftige Grenzwert 2025 an 26 Tagen nicht eingehalten.
Luftqualitätsfahrplan soll Maßnahmen festlegen
Mit Blick auf die ab 2030 geltenden EU-Grenzwerte will die Stadt bestehende Maßnahmen in Verkehr und Stadtentwicklung weiter ausbauen. Ein zentraler Baustein ist nach Angaben der Verwaltung ein Luftqualitätsfahrplan. Er soll konkrete Maßnahmen zur Emissionsminderung festlegen. Im Bereich Verkehr nennt die Stadt die Optimierung des Verkehrsflusses, die Stärkung des Rad- und Fußverkehrs sowie Tempo-30-Zonen. Auch Verkehrsberuhigung und Parkraummanagement spielen dabei eine Rolle.




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