Oldenburg

Rat schafft Planrecht für neues Stadion

Für die Befürworter des Stadion-Neubaus rückt der Wunsch nach einer neuen Arena ein Stück näher.

Für die Befürworter des Stadion-Neubaus rückt der Wunsch nach einer neuen Arena ein Stück näher.
Foto: Anja Michaeli / Archiv OOZ


Oldenburg (am/ki/pm) Der Rat der Stadt Oldenburg hat am Montag, 13. April, die Bauleitplanung für den Stadion-Neubau an der Maastrichter Straße abgeschlossen. Mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 831 und dem Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans stehen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben.

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Vorgesehen ist ein multifunktionales Stadion südöstlich der Weser-Ems-Hallen mit bis zu 15.000 Plätzen. Die Stadt will damit den Sportstandort langfristig sichern und zugleich Raum für weitere Veranstaltungen schaffen. Als nächsten Schritt peilt sie für Juni die Entscheidung über die Vergabe an einen Totalunternehmer an. Mit den Beschlüssen schafft die Stadt die Grundlage für die Entwicklung des rund 8,47 Hektar großen Areals. Geplant ist ein Stadion, das die Anforderungen des Deutschen Fußball-Bundes für Spielstätten der 3. Liga erfüllt und perspektivisch auch für höhere Ligen geeignet sein soll. Oberbürgermeister Jürgen Krogmann sagte: „Wir haben heute eine wichtige Hürde genommen auf dem Weg zum Bau eines modernen Stadions, das sportlich wie gesellschaftlich neue Perspektiven eröffnet.“

Standort mit Entwicklungsperspektive

Nach Angaben der Stadt kann das Marschwegstadion die infrastrukturellen, sicherheitstechnischen und betrieblichen Anforderungen des Profifußballs nicht mehr vollständig erfüllen. Deshalb prüfte sie seit 2014 mehrere Standortalternativen. Die Fläche an der Maastrichter Straße biete die besten Entwicklungsperspektiven. Ausschlaggebend seien die verkehrliche Anbindung und die Nähe zu den Weser-Ems-Hallen sowie den EWE-Arenen.

Das neue Stadion ist nicht allein für Fußballspiele vorgesehen. Die Stadt plant auch Flächen für weitere Sport- und Großveranstaltungen. Ziel ist nach ihren Angaben eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Nutzung über den Spielbetrieb hinaus.

Beteiligung und Abwägung

Das Bauleitplanverfahren lief im Vollverfahren mit Umweltbericht. Neben Behörden und Trägern öffentlicher Belange beteiligte die Stadt auch die Öffentlichkeit. Während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs im Herbst 2025 gingen nach Angaben der Verwaltung 1.050 Stellungnahmen ein.

Dabei ging es unter anderem um Verkehr, Lärm, Umwelt- und Klimaschutz, Entwässerung, Sicherheit und Finanzierung. Auch mögliche Wertverluste von Grundstücken, die Standortwahl sowie Folgen für Grünflächen und Erholungsräume waren Thema. Das Stadtplanungsamt wertete die Stellungnahmen aus, bündelte sie thematisch und bezog sie in die Abwägung ein.

Nach Darstellung der Stadt soll ein verkehrliches Gesamtkonzept mit dezentralen Stellplätzen und gezielter Verkehrslenkung die Belastung angrenzender Wohngebiete begrenzen. Für Lärm und weitere Immissionen sieht die Planung bauliche und organisatorische Maßnahmen vor. Eingriffe in Natur und Landschaft sollen Kompensationsmaßnahmen ausgleichen. Dazu zählen Begrünungen, der Erhalt von Gehölzstrukturen und neue Pflanzungen. Dach- und Fassadenbegrünungen sowie ein dezentrales Regenwassermanagement sollen zudem das Stadtklima verbessern.

Für belastete Böden im Plangebiet hält die Stadt eine Sanierung nicht für erforderlich, weil die Flächen nahezu vollständig überbaut werden sollen. Artenschutzrechtliche Konflikte seien durch Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen worden.

Nächste Entscheidungen stehen an

Als nächsten Schritt strebt die Stadt für die Ratssitzung am 1. Juni eine Entscheidung über die Vergabe an einen Totalunternehmer an. Vorausgegangen seien eine im Juni 2025 gestartete EU-weite Ausschreibung sowie eine Bieter-, Angebots- und Verhandlungsphase. Einen möglichen Baubeginn peilt die Stadt für den 1. Juli 2027 an.

Weitere Informationen zum geplanten Stadionbau, zum Zeitplan und zu Fragen und Antworten stehen auf der städtischen Internetseite.

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1 Kommentar

  1. Manfred Murdfield
    14. April 2026 um 18.28 — Antworten

    Abgesehen davon, dass es eher ‚Baurecht‘ als ‚Planrecht‘ heissen könnte, fällt bei den umfangreichen Versuchen einer Abwägung auf, dass ein vorgeschriebenes Abwägen von Interessen (gegeneinander und untereinander) nicht erkennbar ist. Ein häufiges Abwägungsergebnis lautet: „wird nicht verfolgt“. Das interessante an der Formulierung ist, das eine Stellungnahme durchaus richtig sein kann, aber einfach nicht weiter verfolgt wird. Warum nur, wer findet den Fehler.

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