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Steuerbeamte gegen Fristverlängerung für Grundsteuererklärung

Finanzamt, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Deutsche Steuergewerkschaft kritisiert Bayern für die erneute Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung. „Ich hätte es für zielführender gehalten, wenn der Freistaat explizit diejenigen zur Erklärungsabgabe aufgefordert hätte, die ihre Grundsteuererklärung bisher noch nicht abgegeben haben“, sagte Gewerkschaftschef Florian Köbler der „Welt“ (Mittwochsausgabe).

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Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) hatte zuvor überraschend angekündigt, die Abgabefrist in Bayern um weitere drei Monate bis Ende April zu verlängern. Andere Bundesländer wollen dem nicht folgen. Von dort gab es Kritik an dem bayerischen Alleingang. „Vergangene Woche in der Finanzministerkonferenz waren sich alle Länder einig, die Frist nicht zu verlängern. Wieder macht Bayern einen Alleingang. Solidarität und Verlässlichkeit zwischen Bundesländern sieht anders aus“, sagte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).

Eine Fristverlängerung zu diesem Zeitpunkt löse keine Probleme, sondern schaffe neue. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte: „Wir bleiben bei der Frist, so wie unter den Ländern vereinbart. Dass Bayern aus der Bund-Länder-Verständigung ausschert, mag dem Wahlkampf geschuldet sein.“

In Bayern wird im Oktober gewählt.

Foto: Finanzamt, über dts Nachrichtenagentur

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13 Kommentare

  1. Manfred Murdfield
    31. Januar 2023 um 21.30 — Antworten

    Solidarität zwischen den Bundesländern? Das wäre verständlich, wenn es ein bundeseinheitliches Verfahren gäbe. Hier gibt es aber von Beginn an unterschiedliche Bemessungen. Was ist das Ziel: Steuererhöhung durch die Hintertür. Und wer sich die Bodenbewertung z.B. in Oldenburg ansieht, wird befremdliche Bewertungen feststellen. Kaum Unterschiede bei guten und weniger guten Stadtlagen. Offenbar undurchsichtige Bewertungen zugunsten der besten Wohnlagen mit grosszügiger Bebauung. Wer zahlt also die Zeche der „Reform“: bis nicht das Gegenteil bewiesen ist wird es wieder einmal auf dem Rücken der unteren Immobilien(besitzer) sein. Wer regiert noch gerade in Hannover? Genau, mit einem grünen Finanzminister, alles klar. Keine Steuererhöhungen? Nicht in Niedersachsen, oder?

    • W. Lorenzen-Pranger
      1. Februar 2023 um 4.24 — Antworten

      In unserem Fall bekamen wir den Bescheid, dass wir nunmehr zehn Euro weniger zahlen sollen. Im Jahr, versteht sich. Ich fürchte, das alles ist Mal wieder so eine nutzlose Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Beamte. Grundstücksabmessungen und Quadratmeter Wohnraum sind bereits im Grundbuch einsehbar und nun eben kaum veränderbar. Es sei denn durch Schwarzbauten.

      • Manfred Murdfield
        1. Februar 2023 um 17.56 — Antworten

        Die neue Grundsteuer kommt erst 2025.

        • W. Lorenzen-Pranger
          1. Februar 2023 um 21.24 — Antworten

          Und bis dahin sind jetzt erhobenen Daten plus vorläufiger Bescheide eh nix mehr wert. Sag ich doch: Beschäftigungstherapie.

  2. Erhard Stammberger
    2. Februar 2023 um 15.57 — Antworten

    Seit wann stehen im Grundbuch Wohnraumflächen?

    • W. Lorenzen-Pranger
      2. Februar 2023 um 19.11 — Antworten

      Aber jeder Aus- oder Umbau wird natürlich, wie der Neubau dokumentiert -. oder wieso brauch ich selbst für ein Gartenhäuschen, so bald es ein Fundament hat, eine Baugenehmigung mit detaillierten Bauplänen?

    • Manfred Murdfield
      2. Februar 2023 um 19.52 — Antworten

      Vielleicht ist das eine Bad Zwischenahner Sonderausfertigung als Service? Die „Abmessungen“ des Grundstücks stehen auch nicht drin. Es bleibt aber die interessante Frage, welche Hebesätze dann z.B. beschlossen werden um solche Finanzierungen wie ein neues Stadion zu ermöglichen. Zusammen mit den Klimaauflagen wird Oldenburg ein teures Pflaster werden, vor allem für Mieter, die die Grundsteuer als Umlage der Betriebskosten alleine tragen müssen.

      • W. Lorenzen-Pranger
        3. Februar 2023 um 0.50 — Antworten

        Versteh ich nicht, wo bleiben denn dann die detaillierten Daten übers Grundstück und den Bau? Dann müssten die ja bei der Gemeinde liegen. Gut, dann wärs ja noch einfacher darauf zuzugreifen. Die Daten gehen doch aber ins Grundbuch, wie mir ein Notar damals sagte. Ich meine, für die Eintragung dort eine Gebühr bezahlt zu haben – für nichts?

      • W. Lorenzen-Pranger
        3. Februar 2023 um 2.07 — Antworten

        O.K. ich hab Mal ne Suchmaschine befragt. Das Grundbuch „verwaltet“ nur die Grundstücke, nicht die Bebauung. Dann liegt der Rest anderswo bei der Gemeinde. Hat mich nie interessiert, halte ich auch für ineffektiv,. Dafür, für den Eintrag eines Namens, auch noch Gebühren zu verlangen ist für mich auch Mal wieder dummdreist.

  3. Manfred Murdfield
    3. Februar 2023 um 9.54 — Antworten

    Das Grundbuch beim Amtsgericht, Lagepläne bei der Katasterverwaltung und Bauunterlagen von genehmigungspflichtigen Baumassnahmen bei den Bauordnungsämtern. Es gibt aber auch genehmigungsfreie Baumassnahmen (Bauordnung) die nicht in den Akten sind. Diese sind daher nicht immer richtig bzw. vollstandig. Ein Blick ins Grundbuch lohnt für Grunddienstbarkeiten auf dem Grundstück und bei Baulasten das Verzeichnis bei den Bauämtern. Nun geht niemand mit Husten zum Orthopäden, daher bei der Gemeinde fragen was zu machen ist oder nicht.

  4. Erhard Stammberger
    3. Februar 2023 um 14.27 — Antworten

    Erst informieren, dann schreiben. Grundbuch und Bauamt haben nicht miteinander zu tun.

    • Manfred Murdfield
      4. Februar 2023 um 6.36 — Antworten

      Die Frage, wer hier mit wem und was „zu tun“ hat, ist für die Betrachtung der Grundsteuererklärung doch nicht zielführend. Es gibt eben verschiedene Möglichkeiten, Zusammenhänge und Wege, die erforderlichen Daten zu beschaffen. Es ist doch wohl wichtiger, welche zukünftigen Belastungen für die EigentümerInnen und MieterInnen von den zuständigen politischen Entscheidungsträgern beschlossen werden. Und dafür sind variable Werte, wie z.B. die aus der Bodenrichtwertkarte eigentlich einflussreicher als der Beschaffungs-Ursprung von Eigentumsverhältnis, Grundstücksgrösse und Wohn- und Nutzfläche. Ich meine daher, die Kriterien, Bemessungsgrundlagen und Bewertungs-Zusammenhänge für die Ermittlung der einfliessenden m²-Grundstückspreise sollte deutlicher offen gelegt werden.

    • Manfred Murdfield
      4. Februar 2023 um 6.54 — Antworten

      Noch eine Anmerkung: der Bodenrichtwert wird in Niedersachsen von der Finanzverwaltung eingefügt. Diese Daten der zuständigen Gutachterausschüsse sind m.W. kein Verwaltungsakt, gegen den ich Rechtsmittel einlegen kann. Das Ergebnis wird mir nicht mitgeteilt. Sie unterliegen auch keiner demokratischen Kontrolle. An dieser Stelle beschränke ich darauf, dies für äusserst fragwürdig zu halten.

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