Staatsrechtler für differenziertes Vorgehen bei Maskenpflicht

Leipzig (dts Nachrichtenagentur) – Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart hat sich angesichts der abflauenden Corona-Pandemie für ein differenziertes Vorgehen bei der Umsetzung der Maskenpflicht ausgesprochen. In Schulen stelle die Pflicht zum Beispiel einen „deutlich gravierenderen Eingriff“ dar und belaste die Schüler „unverhältnismäßig“, sagte Degenhart dem „Handelsblatt“.
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Hier müssten andere Mittel gesucht werden, was bei einem überschaubaren Personenkreis wie einem Klassenverband auch möglich sein dürfte. Dessen ungeachtet hält Degenhart den Mund-Nasen-Schutz weiter für ein legitimes Mittel zur Eindämmung der Pandemie. Die Maskenpflicht stelle im Vergleich zu anderen Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren oder Quarantänepflichten eine „nicht sehr eingriffsintensive Maßnahme dar“, sagte Degenhart. Da die Maskenpflicht ein „wirksames Mittel der Prävention“ darstellen dürfte, sei sie jedenfalls für geschlossene Räume und Ansammlungen mit einer Vielzahl von Personen „verfassungsrechtlich weiterhin gerechtfertigt“.
Aus Gründen der allgemeinen Akzeptanz und der praktischen Durchsetzbarkeit schließt Degenhart hier auch Geimpfte mit ein. Der Verfassungsjurist Christian Pestalozza von der Freien Universität zu Berlin räumt zwar ein, dass die Maske sicher lästig sei, wenn sie länger getragen werden müsse, wenn es heiß sei oder wenn eine körperlich anstrengende Tätigkeit verrichtet werde. „Aber sie ist neben Impfung, Abstand und Hygiene ein unverzichtbares Mittel der Pandemiebekämpfung“, sagte der Jurist der Zeitung. „Die Pflicht, die Maske in geschlossenen, aber auch in stark frequentierten öffentlichen Räumen zu tragen, darf deswegen nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden, solange die Bevölkerung nicht umfassend durch doppelte Impfung geschützt ist“, so Pestalozza.
„Ein Staat, der dies schon jetzt, bei so geringer Impfquote und angesichts der Mutationen, tut, verletzt seine verfassungsrechtliche Pflicht, unsere Gesundheit, notfalls auch gegen unseren Willen, zu schützen.“
Foto: Hinweis auf Maskenpflicht, über dts Nachrichtenagentur
2 Kommentare
Erst schafft die Bundesreierung verbidliche Richtlinien – sogar mit Gesetzeskraft – um sich dann selbst mal wieder nicht dran zu halten?
https://www.24hamburg.de/niedersachsen/wolfgang-kubicki-fdp-fordert-weg-mit-der-maskenpflicht-zr-90800889.html
Na gut, den „bürgerlichen Parteien“ ist ja selbst die Verfassung längst scheißegal.
Herr Pestalozza sollte sich an juristische Aspekte halten. Seine Aussage zur Notwendigkeit von Masken als Präventionsmittel fällt nicht in seinen Kompetenzbereich. Wenn er sich auf die juristischen Fakten beschränken würde, wäre ihm vielleicht aufgefallen was für einen gefährlichen Unsinn er verbreitet: Seit wann muss bzw. darf der Staat die Gesundheit der Bürger gegen deren Willen schützen ? Wenn das so wäre, dann könnten alle Raucher sofort Schadenersatzprozesse gegen den Staat erfolgreich anstrengen.
Das größte Gräuel unserer Zeit ist, wenn Wissenschaftler, Journalisten und Juristen, unsere großen unabhängigen Stützen der Wahrheit in dieser Gesellschaft, sich in die Politik einmischen und das teilweise unter Aufgabe aller Prinzipien, sogar unter Inkaufnahme der Korruption der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung. Das hat Herr Dr. Roland Freisler auch schon getan, glücklicherweise hatte ein einsamer Deckenbalken schließlich Mitgefühl mit der geplagten Menschheit und hat dessen Treiben ein gnädiges Ende bereitet. Geschähe dergleichen doch öfter. Aber es ist genau das was wir gerade erleben. Wer heute den gesunden Menschenverstand propagiert fühlt sich praktisch in der Rolle der Geschwister Scholl. All die politische Aufklärung der letzten 40Jahre war wohl für die Katz‘.