Sozialverband VdK kritisiert Gesetz zur Intensivpflege

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Sozialverband VdK hat scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Intensivpflege geäußert, der an diesem Mittwoch Thema im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags ist. Dass nicht die Patienten selbst, sondern der Medizinischen Dienst der Krankenkassen darüber entscheiden dürfe, ob Intensivpflegebedürftige zuhause oder in einer Einrichtung versorgt und beatmet werden, sei eine „Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechtes der betroffenen Versicherten“ und daher „kategorisch“ abzulehnen, heißt es in einer Stellungnahme des VdK, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Mittwochausgaben berichten. „Es kann nicht sein, dass die Medizinischen Dienste, also letztendlich die Krankenkassen, entscheiden, wo Intensivpflegepatientinnen und -patienten versorgt werden. Wir müssen aufhören, diese Menschen zu entmündigen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem RND. Die Patienten hätten ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, ob sie zuhause in ihrer vertrauten Umgebung mit Familien und Freunden oder einer Pflegeeinrichtung leben wollen, so Bentele weiter.
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„Niemand darf gegen seinen Willen in eine stationäre Einrichtung eingewiesen werden. Das muss endlich raus aus dem Gesetzentwurf.“ Der VdK warnt davor, dass monetäre Gesichtspunkte die Entscheidungen des Medizinischen Dienstes beeinflussen könnten, da die stationäre Versorgung von Intensivpflegepatientinnen und -patienten kostengünstiger als die Versorgung zuhause sei. „Das Wohl der Intensivpflegepatientinnen und -patienten muss entscheiden. Es darf keinesfalls darum gehen, Kosten einzusparen“, so Bentele. Man befürchte aber, dass finanzielle Interessen der Krankenkassen den Ausschlag geben könnten. „Der Medizinische Dienst ist beileibe kein unabhängiges Organ.“ Schätzungen zufolge sind bundesweit 25.000 Intensivpflegepatienten beatmungspflichtig, berichten das RND.
Foto: Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur
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