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Soli-Teilabbau lässt sich nicht einfach vorziehen

Solidaritätszuschlag, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), den Teilabbau des Solidaritätszuschlags um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2020 vorzuziehen, hat sich als schwieriger als gedacht erwiesen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) habe erhebliche Probleme, das Vorhaben umzusetzen, berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. Dafür wären komplizierte gesetzestechnische Anpassungen erforderlich.

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Grund dafür sei, dass es sich beim Soli um eine Jahressteuer handelt. Grundlage für seine Berechnung ist die vom Finanzamt in seinem Bescheid festgesetzte Einkommensteuer für das betreffende Jahr. Fällt in dem Jahr der Soli weg, würde dies für die vollen zwölf Monate gelten. Die Einnahmeausfälle für den Bund summierten sich dann nicht auf fünf Milliarden Euro, wie von Scholz angegeben, sondern auf zehn Milliarden Euro, berichtet der „Spiegel“ weiter. Die Beamten des Finanzministeriums stehen nun vor der Aufgabe, 96,5 Prozent der Steuerzahler um den versprochenen Betrag von fünf Milliarden Euro zu entlasten. Dazu müssen sie die Berechnung des Zuschlags im Gesetzestext komplett neu regeln.

Foto: Solidaritätszuschlag, über dts Nachrichtenagentur

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