Regierung gibt fast 130 Millionen Euro für externe Agenturen aus

Justizministerium (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Fast 130 Millionen Euro hat die Bundesregierung in diesem Jahr schon für externe Juristen und Werbeagenturen ausgegeben. Das geht aus einer Aufstellung des Bundesjustizministeriums hervor, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) berichtet.

Demnach entfallen gut 37 Millionen Euro auf Anwälte, juristische Beratung, Rechtsgutachten sowie Prozesskosten. Fast 90 Millionen wurden für die „Information der Bürger“ ausgegeben – fast 30 Millionen mehr als im Vorjahr. Angefordert hatte die Zahlen, die sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 24. November beziehen, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).

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Deren Gründerin bezeichnet die Ausgaben als „inakzeptabel“. Es könne nicht sein, sagte Sahra Wagenknecht der NOZ, „dass die Ex-Ampel so viele Mitarbeiter wie keine Regierung zuvor beschäftigt – darunter zahlreiche Juristen – und trotzdem werden in elf Monaten mehr als 37 Millionen Euro an Kanzleien überwiesen. Eine neue Bundesregierung muss diese Steuergeldverschwendung stoppen.“

Ganz vorn bei den Ausgaben für externe Juristen liegt das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD) mit rund 24,6 Millionen Euro; etwa 7,1 Millionen gingen dort an Werbe- und Kommunikationsagenturen. Bei den Kosten für Außendarstellung liegt das Wirtschaftsministerium unter Führung von Robert Habeck (Grüne) an der Spitze. Die entsprechenden Ausgaben lagen der Aufstellung zufolge bei rund 21,6 Millionen Euro; die Kosten für externe Juristen dort bei 4,7 Millionen Euro.

„Dass ausgerechnet Robert Habeck unangefochten an der Spitze der Hitliste der Schönfärber steht, verwundert kaum. Allerdings werden das Heizgesetz, die Talfahrt der Industrie und zwei Jahre Rezession auch durch überteuerte PR nicht attraktiver“, sagte Wagenknecht. „Miese Politik bleibt, auch schön verpackt, miese Politik“.

Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die BSW-Anfrage auf den verfassungsmäßigen Auftrag verwiesen, die Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele informieren zu müssen. Das sei keine „Werbung“ im klassischen Sinn. Es werde schließlich nicht für ein Produkt oder eine Dienstleistung geworben, sondern vielmehr über die Politik der Bundesregierung informiert.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Justizministerium (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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