Professoren drängen auf Debatte über AfD-Verbot

Logo auf AfD-Parteitag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Mehr als 50 Wissenschaftler der Martin-Luther-Universität in Halle (Saale) haben eine breite Diskussion zum Umgang mit der AfD gefordert. Das geht aus einem Aufruf mit der Überschrift „Wehrhafte Demokratie ernst nehmen – über AfD-Verbot nachdenken“ hervor, über den der „Spiegel“ berichtet. Dabei sind etwa die Jura-Professorin Lucia Sommerer, der Politikwissenschafts-Professor Johannes Varwick, der Ethnologe Olaf Zenker und der Ethiker Mario Brandhorst.

Die Demokratie sei herausgefordert wie lange nicht und keine „Schönwetterveranstaltung“, heißt es in dem Aufruf. „Die AfD ist gesichert rechtsextrem“, so die Professoren. Das wisse jeder kundige Beobachter.

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„Neben einem Betätigungsverbot für erwiesenermaßen rechtsextreme Personen oder dem Entzug der Finanzierungsgrundlage einer rechtsextremen Partei ist als letztes Mittel auch ein Parteiverbot möglich“, heißt es weiter. Ein Verbot habe hohe Hürden und komme nur infrage, wenn „eine Partei aktiv und planvoll auf die Beeinträchtigung bzw. Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielt“. Es werde „immer sichtbarer, dass die AfD genau dies tut“, so die Professoren.

Vergangene Woche hatte „Correctiv“ berichtet, dass es ein Treffen im November 2023 in Potsdam gegeben haben soll, bei dem millionenfache Vertreibungen nach rassistischen Kriterien diskutiert worden sein sollen. Daran sollen auch Politiker der AfD, Mitglieder der sogenannten „Werteunion“ sowie Aktivisten der „Identitären Bewegung“, die in Halle bis 2019 ein Hausprojekt hatte, teilgenommen haben.

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür jedoch nicht. Hinzukommen müssten eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung“. Auch dürfe ein „Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos“ erscheinen, so das Bundesverfassungsgericht.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Logo auf AfD-Parteitag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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