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Polizist erschoss 21-Jährigen in Oldenburg von hinten

Polizist (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Nachdem ein Polizeibeamter am Sonntag in der Oldenburger Innenstadt einen Angreifer erschossen hat, haben die Behörden am Mittwoch die Obduktionsergebnisse veröffentlicht.

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Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, hat die Obduktion des 21-Jährigen ergeben, dass er von mindestens drei Schüssen erfasst wurde. Die Schüsse trafen ihn an der Hüfte, am Oberkörper und am Kopf, alle von hinten. Ein vierter Schuss streifte den Oberschenkel des Getöteten.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg teilte mit, dass sie wegen Totschlags ermittele. Dies ist in Fällen von tödlichen Polizeischüssen üblich. Weitere Angaben könnten aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht gemacht werden.

Der 21-Jährige soll am Sonntag mehrere Menschen mit Reizgas und einem Messer bedroht haben. Er war zuvor aus einer Diskothek verwiesen worden und hatte daraufhin Sicherheitskräfte sowie Gäste attackiert. Nach seiner Flucht aus der Diskothek bedrohte der Mann mehrere Verfolger mit einem Messer. Als Polizeikräfte ihn stellen wollten, griff er die Beamten mit Reizgas an, woraufhin ein 27-jähriger Polizist das Feuer eröffnete.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Polizist (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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14 Kommentare

  1. W. Lorenzen-Pranger
    23. April 2025 um 12.29 — Antworten

    …und wann immer ich im Radio die Nachrichten einschalte, werden, inzwischen schon die abenteuerlichsten, Ausreden ausprobiert…

    • Markus
      23. April 2025 um 18.54 — Antworten

      Herr Richter, ich kann da nichts für – er rannte immer wieder in mein Messer. Ja, ganze 47mal…

  2. Mutti666
    24. April 2025 um 7.39 — Antworten

    Guten Morgen,

    ein junger Mann der kein adäquates Sozialverhalten an den Tag legt wird aus einer Diskothek verwiesen und greift daraufhin
    (mit Pfefferspray) Security und Gäste an?
    (Natürlich) wird die Polizei gerufen, auch weil der junge Mann mit einem Messer drohte?

    Die Polizei stellt ihn….. hier wird es ungenau……. letztendlich erschossen, die Schüsse trafen ihn von hinten?
    Wie war die Lage? War er eingekreist, wollte er fliehen (um wer weiß was anzurichten)?
    Kurze Zündschnur, schon mal aufgefallen, Drogen, Psychose, übereifriger Polizist?

    Hört sich nicht schlau an, ein unnötiger Tod.

  3. Matze
    24. April 2025 um 8.03 — Antworten

    Was passiert ist, ist traurig und bitter.
    Dennoch denke ich, einfach so ein Urteil zu Fällen, aufgrund der möglicherweise auch unzureichenden Informationen durch die Medien, wäre zu einfach.
    Warum hat ein junger Mann, der in die Stadt geht und sich amüsieren will Reizgas in der Tasche und setzt diesen Stoff gegen Andere ein? Er wird von der Polizei gestellt, wird, bzw. ist höchst aggressiv, sprüht mit Reizgas um sich, möglicherweise dem Schützen in die Augen. Der Beamte, vermutlich kurzzeitig ohne oder mit deutlich eingeschränktem Sehvermögen, gerät in eine Paniksituation und schießt aus Angst um sein eigenes Leben einfach drauf los.
    Jetzt einfach, ohne Hintergrundkenntnisse den Beamten zu verurteilen, vielleicht sogar den ganzen Berufsstand ist mal wieder genau das, was die bisherige Berichterstattung bezweckt. Maximale Empörung lässt sich wohl bestens verkaufen.
    Schreibt auch Yuval Noah Harari in „Nexus“.

    • Rene Schröder
      24. April 2025 um 13.26 — Antworten

      Medien verurteilen und neue Vermutungen als Wahrheit verkaufen. Großes Kino – Sicher ist, wir waren nicht dabei, Profis werden den Tathergang ermitteln.
      Aber auch zur Wahrheit gehört – das ist ein ausgebildeter Polizist, an der Schusswaffe ausgebildet, und auch wenn es heißt, der Junge bedroht andere mit einem Messer, darf nicht sofort geschossen werden, die Person muss vo. mehreren Beamten gesichert werden. Hier ist alles schief gelaufen. Warum?

      Reizgas im Auge? Schiessen – Gott sei Dank wurden nicht auch andere getroffen? merkst es!

      Ich fühle mich nicht mehr sicher

      • W. Lorenzen-Pranger
        24. April 2025 um 16.39 — Antworten

        Laut Staatsanwaltschaft (!) hat Lorenz die Polizisten nicht mit einem Messer bedroht. Es scheint nach bekannt gewordenen Zeugenaussagen wahrscheinlich so zu sein, daß es wohl gar kein Messer gab.

        • Lars
          24. April 2025 um 21.22 — Antworten

          Und nun gibt es doch ein Messer. Also, erstmal abwarten bis die Ergebnisse alle vorliegen?

        • Markus
          24. April 2025 um 21.49 — Antworten

          Man hat wohl doch ein Messer „gefunden“ – ein Taschenmesser, zusammengeklappt in der Hosentasche, Ich trage mein Victorinox am Gürtel, weil es ein unglaublich nützliches Universalwerkzeug ist. Ob ich mich schon einmal nach einer kugelsicheren Weste umsehe?

          • Lars
            25. April 2025 um 10.25

            Sie wissen um was für ein Klappmesser es sich handelt?

          • W. Lorenzen-Pranger
            25. April 2025 um 10.59

            So ein „Multi-Tool“.sollte jeder als Minimalausstattung dabei haben, der ein Fahrrad fährt. Ich habe deutlich mehr dabei.

    • Lars
      24. April 2025 um 14.32 — Antworten

      Solche Gedanken gehen auch mir durch den Kopf. Die Asozialen Medien schlachten dieses furchtbare Geschehen aus, ohne daß einer von ihnen dabei war. Der junge Mann hat eine unerlaubte Waffe(Reizgas) bei sich gehabt. Warum? Er hat sie benutzt gegen Gäste und Türsteher.Warum? Fragen stellen sich nicht nur auf Seiten des Polizisten. Warten wir einfach mal die Untersuchungsergebnisse ab bevor wir verurteilen.

  4. Erhard Stammberger
    25. April 2025 um 13.26 — Antworten

    Reizgas ist keine unerlaubte Waffe. Mir hat die Polizei, weil ich Anlass hatte, mich bedroht zu fühlen, sogar am Telefon die Anschaffung von Reizgas empfohlen.

    Allerdings ist die Anwendung von Reizgas gegen Menschen nur bei Notwehr gestattet.

    Alle Fragen würde ich denen überlassen, die in einem Rechtsstaat dazu da sind. Dazu gehört auch der von den Angehörigen von Lorenz eingeschaltete Anwalt.

    Alles andere ist Spekulation.

    • Lars
      25. April 2025 um 15.42 — Antworten

      “ wer Pfefferspray ohne Notwehrlage gegen Menschen einsetzt…… Paragaph 224 StGB.“ Und sie wissen sicher, dass es kein Pfefferspray war, oder?

  5. Erhard Stammberger
    26. April 2025 um 16.30 — Antworten

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

    Lesen bildet. Oder wie mein Steuerrechts-Prof immer sagte: „Der Blick ins Gesetz schärft den Verstand.“

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