Polizist erschoss 21-Jährigen in Oldenburg von hinten
Nachdem ein Polizeibeamter am Sonntag in der Oldenburger Innenstadt einen Angreifer erschossen hat, haben die Behörden am Mittwoch die Obduktionsergebnisse veröffentlicht.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, hat die Obduktion des 21-Jährigen ergeben, dass er von mindestens drei Schüssen erfasst wurde. Die Schüsse trafen ihn an der Hüfte, am Oberkörper und am Kopf, alle von hinten. Ein vierter Schuss streifte den Oberschenkel des Getöteten.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg teilte mit, dass sie wegen Totschlags ermittele. Dies ist in Fällen von tödlichen Polizeischüssen üblich. Weitere Angaben könnten aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht gemacht werden.
Der 21-Jährige soll am Sonntag mehrere Menschen mit Reizgas und einem Messer bedroht haben. Er war zuvor aus einer Diskothek verwiesen worden und hatte daraufhin Sicherheitskräfte sowie Gäste attackiert. Nach seiner Flucht aus der Diskothek bedrohte der Mann mehrere Verfolger mit einem Messer. Als Polizeikräfte ihn stellen wollten, griff er die Beamten mit Reizgas an, woraufhin ein 27-jähriger Polizist das Feuer eröffnete.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Polizist (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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14 Comments
Erhard Stammberger
26. April 2025 @ 16.30
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
Lesen bildet. Oder wie mein Steuerrechts-Prof immer sagte: „Der Blick ins Gesetz schärft den Verstand.“
Erhard Stammberger
25. April 2025 @ 13.26
Reizgas ist keine unerlaubte Waffe. Mir hat die Polizei, weil ich Anlass hatte, mich bedroht zu fühlen, sogar am Telefon die Anschaffung von Reizgas empfohlen.
Allerdings ist die Anwendung von Reizgas gegen Menschen nur bei Notwehr gestattet.
Alle Fragen würde ich denen überlassen, die in einem Rechtsstaat dazu da sind. Dazu gehört auch der von den Angehörigen von Lorenz eingeschaltete Anwalt.
Alles andere ist Spekulation.
Lars
25. April 2025 @ 15.42
“ wer Pfefferspray ohne Notwehrlage gegen Menschen einsetzt…… Paragaph 224 StGB.“ Und sie wissen sicher, dass es kein Pfefferspray war, oder?
Matze
24. April 2025 @ 8.03
Was passiert ist, ist traurig und bitter.
Dennoch denke ich, einfach so ein Urteil zu Fällen, aufgrund der möglicherweise auch unzureichenden Informationen durch die Medien, wäre zu einfach.
Warum hat ein junger Mann, der in die Stadt geht und sich amüsieren will Reizgas in der Tasche und setzt diesen Stoff gegen Andere ein? Er wird von der Polizei gestellt, wird, bzw. ist höchst aggressiv, sprüht mit Reizgas um sich, möglicherweise dem Schützen in die Augen. Der Beamte, vermutlich kurzzeitig ohne oder mit deutlich eingeschränktem Sehvermögen, gerät in eine Paniksituation und schießt aus Angst um sein eigenes Leben einfach drauf los.
Jetzt einfach, ohne Hintergrundkenntnisse den Beamten zu verurteilen, vielleicht sogar den ganzen Berufsstand ist mal wieder genau das, was die bisherige Berichterstattung bezweckt. Maximale Empörung lässt sich wohl bestens verkaufen.
Schreibt auch Yuval Noah Harari in „Nexus“.
Rene Schröder
24. April 2025 @ 13.26
Medien verurteilen und neue Vermutungen als Wahrheit verkaufen. Großes Kino – Sicher ist, wir waren nicht dabei, Profis werden den Tathergang ermitteln.
Aber auch zur Wahrheit gehört – das ist ein ausgebildeter Polizist, an der Schusswaffe ausgebildet, und auch wenn es heißt, der Junge bedroht andere mit einem Messer, darf nicht sofort geschossen werden, die Person muss vo. mehreren Beamten gesichert werden. Hier ist alles schief gelaufen. Warum?
Reizgas im Auge? Schiessen – Gott sei Dank wurden nicht auch andere getroffen? merkst es!
Ich fühle mich nicht mehr sicher
W. Lorenzen-Pranger
24. April 2025 @ 16.39
Laut Staatsanwaltschaft (!) hat Lorenz die Polizisten nicht mit einem Messer bedroht. Es scheint nach bekannt gewordenen Zeugenaussagen wahrscheinlich so zu sein, daß es wohl gar kein Messer gab.
Lars
24. April 2025 @ 21.22
Und nun gibt es doch ein Messer. Also, erstmal abwarten bis die Ergebnisse alle vorliegen?
Markus
24. April 2025 @ 21.49
Man hat wohl doch ein Messer „gefunden“ – ein Taschenmesser, zusammengeklappt in der Hosentasche, Ich trage mein Victorinox am Gürtel, weil es ein unglaublich nützliches Universalwerkzeug ist. Ob ich mich schon einmal nach einer kugelsicheren Weste umsehe?
Lars
25. April 2025 @ 10.25
Sie wissen um was für ein Klappmesser es sich handelt?
W. Lorenzen-Pranger
25. April 2025 @ 10.59
So ein „Multi-Tool“.sollte jeder als Minimalausstattung dabei haben, der ein Fahrrad fährt. Ich habe deutlich mehr dabei.
Lars
24. April 2025 @ 14.32
Solche Gedanken gehen auch mir durch den Kopf. Die Asozialen Medien schlachten dieses furchtbare Geschehen aus, ohne daß einer von ihnen dabei war. Der junge Mann hat eine unerlaubte Waffe(Reizgas) bei sich gehabt. Warum? Er hat sie benutzt gegen Gäste und Türsteher.Warum? Fragen stellen sich nicht nur auf Seiten des Polizisten. Warten wir einfach mal die Untersuchungsergebnisse ab bevor wir verurteilen.
Mutti666
24. April 2025 @ 7.39
Guten Morgen,
ein junger Mann der kein adäquates Sozialverhalten an den Tag legt wird aus einer Diskothek verwiesen und greift daraufhin
(mit Pfefferspray) Security und Gäste an?
(Natürlich) wird die Polizei gerufen, auch weil der junge Mann mit einem Messer drohte?
Die Polizei stellt ihn….. hier wird es ungenau……. letztendlich erschossen, die Schüsse trafen ihn von hinten?
Wie war die Lage? War er eingekreist, wollte er fliehen (um wer weiß was anzurichten)?
Kurze Zündschnur, schon mal aufgefallen, Drogen, Psychose, übereifriger Polizist?
Hört sich nicht schlau an, ein unnötiger Tod.
W. Lorenzen-Pranger
23. April 2025 @ 12.29
…und wann immer ich im Radio die Nachrichten einschalte, werden, inzwischen schon die abenteuerlichsten, Ausreden ausprobiert…
Markus
23. April 2025 @ 18.54
Herr Richter, ich kann da nichts für – er rannte immer wieder in mein Messer. Ja, ganze 47mal…