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Länder gegen Impfpflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Corona-Impfzentrum, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Eine Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst lehnt eine breite Mehrheit der Arbeitgeber und Länder ab. Das schreibt die „Welt“ unter Berufung auf die 16 Landesgesundheitsministerien sowie öffentliche Arbeitgebern.

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Politik und Behörden sehen demnach noch keinen Bedarf für eine solche Vorgabe. Arbeitgeber würden seit Beginn der Impfungen auf Aufklärung und Freiwilligkeit setzen, sagte eine Sprecherin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) der „Welt“. Zwar würden bestimmte Gruppen im öffentlichen Dienst, etwa in der Erziehung, in der Pflege oder im Krankenhausbereich, eine besondere berufsbezogene Verantwortung tragen, dessen seien sich die Beschäftigten aber bewusst, heißt es. Beim Zoll heißt es, man warte ab, ob es gesetzliche Regelungen geben wird.

„Bis dahin kann dazu keine Aussage getroffen werden“, erklärte ein Sprecher. Die Bundesregierung hatte eine Corona-Impfpflicht zuletzt immer wieder abgelehnt. Das Bundesgesundheitsministerium könnte nach Infektionsschutzgesetz aber per Verordnung eine solche Pflicht festlegen. Geschieht das nicht, könnten auch die Länder eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.

Doch auch die zeigen sich äußerst zurückhaltend. „Ich habe mich mehrfach gegen eine Impfpflicht ausgesprochen, auch im beruflichen Kontext“, sagte etwa der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der „Welt“. In Hessen beobachte man die Lage sehr genau und berate sich mit den Gesundheitsministern des Bundes und der Länder, wie das Sozialministerium mitteilte. „Letztlich bleibt die Entscheidung für oder gegen eine Impfung aber eine individuelle und persönliche Entscheidung“, heißt es dort.

Andere Länder finden noch deutlichere Worte: „Niedersachsen erwägt keine Einführung einer Impfpflicht für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes“, erklärte eine Sprecherin auf Nachfrage. „Es gibt darüber auch keinerlei Diskussion.“ Der Hamburger Senat betonte ebenfalls, dass es keine Überlegung gebe, eine solche Pflicht einzuführen. Und auch Sachsen-Anhalt sieht „keine Veranlassung, eine Impfpflicht zu beschließen“, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums erklärte.

„In den Berufsgruppen, die auch zu Beginn der Impfkampagne zu den priorisierten Gruppen gehörten, etwa Krankenhauspersonal und Lehrer, war die Impfbereitschaft sehr hoch“, heißt es.

Foto: Corona-Impfzentrum, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Tanja L.
    20. August 2021 um 13.35 — Antworten

    Mir wurde heute mit Hinweis auf die seit dem 16.8. geltende 3-G Regelung der Zutritt zu einer öffentlichen Bibliothek verweigert. Wie ist es denn nun wenn ich mich als Mitarbeiter*in im öffentlichen Dienst nicht impfen lassen will? Werde ich dann zwangsversetzt in einen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich? Fragen über Fragen, vor allem, da ja gar nicht klar ist, ob die Impfung überhaupt wirksam ist.

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