Klingbeil streicht Freibetrag für Mitarbeiterrabatte doch nicht

Klingbeil streicht Freibetrag für Mitarbeiterrabatte doch nicht

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Bundesfinanzministerium zieht die geplante Streichung des Steuerfreibetrages für Mitarbeiterrabatte zurück. Das geht aus dem neuen Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 hervor, über den die „Welt“ (Donnerstagausgabe) berichtet. Der Entwurf vom 18. August enthält keine Änderung des Paragraf 8, Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes mehr. Ursprünglich wollte das Ministerium unter Leitung von Lars Klingbeil (SPD) mit der Abschaffung des Freibetrages rund 240 Millionen Euro sparen.

Die Zeitung berichtet unter Berufung auf Finanzministeriumskreise, dass die Abschaffung des Freibetrags für Mitarbeiterrabatte zumindest mit diesem Gesetzesvorhaben nicht weiterverfolgt wird. Es seien nun alle Maßnahmen zum Subventionsabbau aus dem Gesetzentwurf genommen worden, die nicht ausdrücklich vom Koalitionsausschuss vereinbart worden seien, hieß es. Die Abschaffung der Subventionen würde aber möglicherweise in einem separaten Vorhaben weiterverfolgt. Die Gespräche dazu seien noch nicht abgeschlossen.

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Durch die Streichung des Subventionsabbaus im Gesetzentwurf steigen die Steuermindereinnahmen 2027 auf insgesamt 1,55 Milliarden Euro. Im vorangegangenen Entwurf hatte das Ministerium noch mit Mindereinnahmen in Höhe von 935 Millionen Euro gerechnet. Auch für die Folgejahre fallen die Steuereinnahmen rund 600 Millionen Euro geringer aus.

Die geplante Abschaffung des Freibetrags für Mitarbeiterrabatte hatte zu Unstimmigkeiten innerhalb der schwarz-roten Koalition geführt. Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU), hatte das Vorhaben des Finanzministeriums in der „Welt“ scharf kritisiert: Eine Streichung stehe nicht im Einklang mit dem Ziel der Koalition, Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten. „Im Gegenteil: Sie käme einer verdeckten Gehaltskürzung gleich.“

Das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) hatte unter Berufung auf eine E-Mail des Kanzleramtes an das Finanzministerium berichtet, dass die Abschaffung der Steuersubventionen „geeint“ gewesen sei. Nun erfolgt dennoch die Rücknahme des Vorhabens durch das Finanzministerium.

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