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Klimaschutzgesetz sieht bis 2030 drastische Einschnitte vor

Industrieanlage, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung plant bereits bis 2030 erhebliche zusätzliche Anstrengungen im Klimaschutz. Das geht aus dem Entwurf der Novelle des Klimaschutzgesetzes hervor, über den das „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) berichtet.

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Dem Entwurf zufolge soll unter anderem die Energiewirtschaft ihren CO2-Ausstoß bis 2030 auf 108 Millionen Tonnen reduzieren. Bislang erlaubte das Klimaschutzgesetz einen Ausstoß von 175 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030. Für die Industrie verschärft sich der erlaubte Wert dem Entwurf zufolge von bislang 140 Millionen Tonnen auf 119 Millionen Tonnen. Im Verkehrsbereich ist 2030 statt eines Ausstoßes von 95 Millionen Tonnen CO2 nur noch ein Ausstoß von 85 Millionen Tonnen erlaubt.

Neu in der Novelle sind jährliche Emissionsminderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 sowie branchenspezifische Emissionsmengen für die Jahre 2035 und 2040. Zudem werden die Aufgaben des Expertenrates für Klimafragen erweitert. Erstmals ab 2022 und dann alle zwei Jahre soll der Expertenrat dem Entwurf zufolge ein Gutachten zu Entwicklung und Trends der Treibhausgasemissionen in Deutschland vorlegen. „Darin kann er auch zusätzliche Maßnahmen, Anpassungen der Minderungsziele sowie Änderungen der Jahresemissionsmengen vorschlagen“, heißt es in dem Entwurf. Forderungen, bei einer Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge in den Sektoren Verkehr und Gebäude automatisch die CO2-Preise zu erhöhen, bleiben in dem Gesetzentwurf unberücksichtigt.

Die Möglichkeit, Zielverfehlungen ins nächste Berichtsjahr zu verschieben, bleibt bestehen.

Foto: Industrieanlage, über dts Nachrichtenagentur

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