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Karlsruhe kippt neue Obergrenze für Parteienfinanzierung

Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Obergrenze für die Parteienfinanzierung für nichtig erklärt. 2018 hatte der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD dafür gestimmt, dass die Parteien ab 2019 insgesamt rund 25 Millionen Euro mehr an staatlichen Geldern bekommen sollen als ursprünglich vorgesehen.

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Insgesamt sollte es damit ab 2019 dann 190 Millionen Euro aus der Staatskasse geben. Ein hiergegen gerichteter Normenkontrollantrag von FDP, Grünen und Linke dagegen war in Karlsruhe erfolgreich. Auch die AfD hatte geklagt, allerdings mit anderen Argumenten. Hierüber will das Bundesverfassungsgericht später entscheiden.

Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. Uwe Kuhlmann
    24. Januar 2023 um 10.48 — Antworten

    Als wirkliches Mittel gegen die Abhängigkeit der Parteien sollte hier zusätzlich die Zuwendung von Spenden komplett verboten werden, sobald eine Partei unter die staatliche Finanzierung fällt – und damit eine gewisse Größe und politischen Einfluss hat.

  2. W. Lorenzen-Pranger
    25. Januar 2023 um 12.30 — Antworten

    Nachdem nun der Vorsitzende des Verfassunbgsgerichts mehr als nur ins Zwielicht geraten ist – woran soll man sich übehaupt noch halten. Da wundern sich die Bürger über Verbrechen überall – solche Leute, nach der massiven Einfußnahme der damaligen Kanzlerin Merkel, machens vor. „Die da oben“ machen sich die Welt, wie dereinst Pippi Langstrumpf, wie sie ihnen gefällt. Danke Unonsparteien – für gar nichts. Hauptsache, die Größe und der Preis für die Wohnstätte stimmt – ein Spahn zelebriert es sogar recht öffentlich – und nichts geschieht. Überprüft werden nur die „Leistungsempfänger“, die, die bei den Leistungen richtig abstauben, niemals.
    Gibts eigentlich noch so etwas wie Gesetze, Polizei, Steuerfahnder, Verfassungsschutz (ach ich vergaß, das war ja von Anfang an nur Interessenwahrung von ganz hart rechts außen), Kartellamt, Staatsanwälte, Richter?

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